schierieseite

  • neue meldungen zur saison:
    Handlungsempfehlungen für Schiedsrichter bei Vergehen mit extremistischem hintergrund (rasse, hautfarbe, religion, herkunft, geschlecht, sexueller orientierung....)
    • Die Schiedsrichter haben die Pflicht, Schwächere zu schützen
    • Die Schiedsrichter sollen nur dann tätig werden, wenn die Störungen von außerhalb Einfluss auf das Spiel haben oder gegen am Spiel Beteiligte gerichtet sind
    • Wird ein Schiedsrichter von einem Mannschaftskapitän auf Vorkommnisse angesprochen, hat er die Pflicht, darauf zu reagieren. Der Schiedsrichter hat aber auch das Recht, initiativ tätig zu werden, wenn die Störungen deutlich vernehmbar, über einen längeren Zeitraum anhaltend und eindeutig Menschen verachtend sind.
    • Weist der Schiedsrichter den Mannschaftskapitän an, bestimmte Schritte einzuleiten, ist das Spiel bis zur Erfüllung zu unterbrechen.
    Die Schiedsrichter sollen bei Störungen von außen folgende vier Schritte einleiten. Je nach Heftigkeit der Störungen können einzelne Schritte übersprungen werden:
    • Ansprache des Mannschaftskapitäns mit der Aufforderung, die störenden Personen direkt oder per Lautsprecher zur Änderung ihres Verhaltens aufzufordern
    • Setzt sich das Verhalten fort, ist der Mannschaftskapitän erneut zu einer Ansprache der betreffenden Personen aufzufordern. Hier soll dann den Störern die Einschaltung der Polizei angekündigt werden.
    • Erfolgt auch nach der zweiten Ansprache keine Veränderung der Situation, soll der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und das Spielfeld mit beiden Mannschaften verlassen. Eine Wiederaufnahme des Spiels erfolgt nur nach Beseitigung der störenden Situation. Dies kann durch Eintreffen der Polizei, Entfernen der störenden Personen vom Vereinsgelände oder die entsprechende Zusicherung des verantwortlichen Vereins, auch wenn die betreffenden Personen das Gelände nicht verlassen haben, erfolgen. Diese Überprüfung soll der Schiedsrichter gemeinsam mit den Vereinsverantwortlichen durchführen. Der verantwortliche Verein ist darauf hinzuweisen, dass bei einererneuten Störung das Spiel abgebrochen wird. Erfolgt nach Spielwiederaufnahme keine Besserung oder erfolgen erneute Störungen, ist das Spiel durch den Schiedsrichter abzubrechen. Ist die Polizei gerufen worden, ist das Spiel bis zum Eintreffen zu unterbrechen. Ist die Polizei nach 30 Minuten noch nicht auf dem Gelände anwesend oder sind die Personen nicht auf anderem Wege vom Sportgelände entfernt worden, ist das Spiel abzubrechen.
    • Jede Ansprache des Schiedsrichters durch einen der Mannschaftskapitäne mit dem Hinweis auf Störungen ist auf dem Spielbericht zu vermerken. Dieser Eintrag stellt keinen Sonderbericht dar. Werden vom Schiedsrichter weiterführende Maßnahmen eingeleitet, ist dies ebenfalls zu vermelden und wird dann als Sonderbericht behandelt.

    "Was ist das Problem der heutigen Gesellschaft - mangelndes Wissen oder mangelndes Interesse?"
    "Weiß ich nicht, ist mir auch scheissegal! ..."

    2 Mal editiert, zuletzt von nordic ()

  • Ich find´s nicht schlecht,
    wie oft wird man als Spieler von Aussenstehenden unter der Gürtellinie angemacht.
    So gibt es wenigstens eine Grundlage gg. solche "Sportsfreunde" aktiv zu werden, bzw3. die Heimmannschaft dazu zu zwingen solchen Unsinn zu unterbinden.

  • richtig pik...!
    und in der spielordnung ist jetzt auch ein neuer passus hinzugekommen:
    §11a.


    talent: soll ich dir mal ein paar sportrechtsfälle nennen, bei denen bei fussballspielen so richtig die post abging. und da musst du schlussendlich als sr die reissleine ziehen. denke nur mal an die ollen kamellen gingst./.rambin oder neulich reinshagen./.heiligenhagen. beides spiele aus unseren bereichen... 8O


    @all
    wen es interessiert, die sr für spiele auf bezirksebene können unter fussball.de schon mal betrachtet werden. natürlich alles unter vorbehalt, da sich immer kurzfristig was ändern kann.

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    Einmal editiert, zuletzt von nordic ()

  • mir ging es ja auch mehr um diese vorfälle:


    Vergehen mit extremistischem hintergrund (rasse, hautfarbe, religion, herkunft, geschlecht, sexueller orientierung....)


    das kommt in unseren breitengraden ja zum glück eher selten vor (oder zählt "dorftrottel" zum vergehen (herkunft).


    die von dir genannten fälle waren ja eher handgreiflicher art, da sollte schon eingeschritten werden.


    ach ne in reinshagen soll es ja auch wegen der hautfarbe gewesen sein. pahhh aber bei dem sportgericht passiert doch eh nie was (siehe flaschenwurf in zernin). aber hauptsache ne mütze als sra aufhaben. :nein: :naja:

  • da kannst du einen drauf lassen, dass das NICHT passieren wird :abgelehnt:

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  • Zitat

    Original von nordic
    http://fussball.de/fussball/se…=/0708/013/040/010/720009


    dann beim entsprechenden spiel auf das plus zeichen gehen und der referee erscheint. sr werden immer ab mittwoch für das folgende we eingepflegt.


    Das is doch wirklich mal ne gute Sache. Dann kann "man" sich, sobald dort D.Dittrich aufleuchtet schnellnoch beim Trainer abmelden... :rofl: :wink:

    "Wenn wir nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt."

  • Zitat

    Original von dastalent71
    da bleibt dann aber nicht mehr viel zeit um den schieri
    abzulehnen :rofl: :biggrin: :wink:


    Das sollten wir auch so bei den Vereinen kundtun. Es sei ausdrücklich gewünscht, daß die Vereine sich im Vorfeld mit dem Ansetzer abstimmen. =)

  • der einzige haken an der geschichte sind aber die sr selbst. wenn sich am freitag dann einer abmeldet, weil er den 90. geburtstag seiner miss sophie zum 5. mal feiern will.....
    da kann man seinen lieblings-sr schnell mal anders aussehen lassen.


    DaM
    deinen beitrag rechne ich deiner momentanen üppigen freizeit an :time: :schreiben:

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  • auf vielfachen wunsch nochmal ein link zu den neuen sr- regeln:
    wichtig sind eigentlich die unterziehhemden, zahl der spieler und eine genauere definition der regel 12:
    http://www.sr-duesseldorf.de/srz/sz0407.pdf



    talent
    ganz dringende PN!!!!! :evil:

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    2 Mal editiert, zuletzt von nordic ()

  • Interessante Seite,


    auch für ältere SR wichtig fand ich ,daß
    " es nicht richtig sein kann, Persönliche Strafen für nach den Regeln nicht verwarnungswürdige Vergehen auszusprechen, weil man den Beobachter aus früheren Spielleitungen kennt und um dessen Vorliebe für Gelbe Karten weiß."
    und, daß
    "Die Gelben Karten nicht gebraucht werden sollten, um die Autorität des Schiedsrichters herauszustellen..."


    Leider gibt es in Bezug auf diese Punkte auch "Unwissende", womit ich nicht sagen will, daß alle Spieler Unschuldslämmer sind.

  • hast du in der ganzen zeitung geblättert oder auch die neuen regeln mal angeschaut.
    so viel ist es ja nicht.....
    interessant wird es immer dann, wenn es einen regelverstoß gibt und die vereine den gar nicht mitbekommen..... =)
    schon sehr oft beobachtet. das liegt aber auch daran, dass viele vereine die neuregelungen gar nicht kennen.


    und da sind wir glaub ich einer meinung:
    wenn die vereine neues wissen, kommen auch "erfahrenere" sr nicht umhin, sich damit zu beschäftigen. nur die, um die es in deinen aussagen wahrscheinlich auch geht, wirst du selten auf lehrgängen antreffen, egal ob alt oder jung 8O


    @pik
    zu deinen aussagen nur soviel: es gibt zwingende gk und die müssen kommen, und so isses.... :rofl:
    respekt oder autorität erhält man dadurch aber nicht ... :nein:

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  • @ nordic,


    und manchmal reicht ein winken mit der Fahne!


    Hatte nur manchmal den Eindruck, mich kennen alle und deshalb gibt´s bei der ersten Bemerkung Gelb um zu zeigen, wer der Chef im Ring ist (bei Beleidigungen O.K. aber die gab´s bei mir nie!!, nur SR die mir grinsend die GK zeigten)


    Hab nochmal nachglesen und denke, wir sind wieder einer Meinung!