Auflösung:
Das Spiel wird nicht unterbrochen. In der nächsten Spielunterbrechung sind beide Spieler zu verwarnen.
Gruß
Uwius 
Hierzu mal ne Frage an Uwius - denn so ähnlich ist uns das am WE passiert.
Folgendes Szenario:
Der Torwart der ersten Hälfte (konnte nicht erkennen, ob die Rückennummer sichtbar war oder ob er ein Leibchen übergezogen wurde) wurde in der Halbzeit gegen einen 'Feldspieler getauscht.
Der Torhüter der ersten hälfte spielte somit in den zweiten 45 min als Feldspieler (Rückennr. 4) und ein Feldspieler der ersten Hälfte jetzt als Torwart (Rückennr. 1).
Nach dem Spiel wurde festgestellt, dass die Rückennr. 4 nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen war. Da wir das Spiel verloren haben, haben wir Einspuch gegen die Spielwertung eingelegt, da aus unserer Sicht der Spieler mit der Nr. 4 nicht spielen durfte (unberrechtigter Spieler auf dem Platz, da Rückennr. 4 im Spielberichtbogen nicht eingetragen war). Der SR hat dies (nachdem er es im Nachgang bemerkt hat) auch so auf dem Spielberichtbogen eingetragen.
Wir haben jetzt telefonisch vom Verband mitgeteilt bekommen, dass der Einspruch abgewiesen wurde, da es sich lediglich um einen "technischen" (was auch immer das bedeutet) Fehler gehandelt hat und eine Spielwertung für uns somit nicht in Frage kommt. Dazu ist noch anzumerken, dass die gegnerische Mannschaft die gesamten 90 min. mit einem Spieler weniger angetreten ist und der Verband damit der Ansicht ist, dass das Eintragen der eingesetzten Nummern auf dem Spielberichtbogen vor Spielbeginn irrelevant ist. Weiterhin waren alle eingesetzten Spieler für den Verein gemäß der Pässe spielberechtigt. Es fehlte halt nur die Trikotnummer auf dem Formular.
Für uns als Verein ist diese Beurteilung völlig unverständlich, da aus unserer Sicht jede Rückennummer vorher auf dem Spielberichtsbogen vermerkt sein muß. Mal abgesehen davon, dass der Spieler der zweiten Hälfte ja im ersten Abschnitt als Torwart spielte und demzufolge in den ersten 45 min entweder mit der Nr. 1 oder der Nr. 23 gespielt haben muß und jetzt im zweiten Abschnitt mit der Nr. 4 aufläuft (also rein theoretisch auf zwei Nummern gespielt hat) können wir die Enstscheidung nicht verstehen und überlegen nochmals in Widerspruch zu gehen.
Wenn wir das Urteil richtig verstehen, könnten wir in Zukunft (soweit wir mit einem Mann weniger auflaufen) irgend jemand von der Straße holen und diesen für uns spielen lassen. Da die Nr. ja nicht vorher auf dem Spielberichtbogen vermerkt werden muß, kann ja folgerichtig auch der Spielername nicht auf dem Bogen zugeordnet werden. Dass dies natürlich nicht möglich ist, wissen wir auch - nur läst diese Urteil dafür diesen Handlungsspielraum.
Wir sind aufgrund dieses Urteils inzwischen so sauer und auch so deprimiert , dass wir derzeit Urteile und Paragraphen unseres Verbandes (Kreisverband Sächsische Schweiz) wälzen um einen erneuten einspruch zu rechtfertigen.
Kannst du uns evtl. da mit Paragraphen (Sächsischer Fußballverband), ähnliche Urteile oder einfach durch dein unerschöpfliches Fachwissen weiterhelfen?