Das Urteil des Verbandsgericht in Sachen BFC - FCK ist Rechtsbeugung in Reinkultur!
Für die Einhaltung der Ordnungen und Richtlinien sind die Vereine SELBST zuständig. Verantwortlich war einzig und allein der BFC. Und der hat unstrittig, anerkannt von Verbands- und Sportgericht einen Fehler gemacht und muß für deren Folgen gerade stehen. Es widerspricht jeglichem Rechtsverständnis, dass die Aussage einer Person mehr Gewicht haben soll, als das Gesetz!
Der Vorsitzende des BFV-Verbandsgerichts Jürgen Lischewski sagt "Wegen einer Falschaussage eines BFV-Präsidiumsmitgliedes darf einem Verein aber kein Nachteil entstehen." (Fuwo vom 29.06.) Mit dem FC Stern Marienfelde und dem FCK Frohnau gibt es gleich ZWEI BENACHTEILIGTE!
Da es lt. Fuwo kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann das Wiederholungsspiel in keinem Fall rechtskräftig angesetzt gewesen sein. Der FCK Frohnau hätte zu diesem Spiel nicht antreten dürfen. Ein Spielen unter Protest gibt es nicht. Da man aber gespielt hat, hat man das Urteil - formal juristisch gesehen - leider anerkannt.
Damit liegt jetzt alles in der Hand des BFV-Präsidiums.
Aufgrund des unstrittigen und anerkannten Verstosses seitens des BFC gegen die Spielordnung, ist jede Entscheidung zu Gunsten des BFC Rechtsbeugung. Denn entscheidend ist, was im Gesetz steht und nichts anderes. Wer jemanden um Rat fragt, muss auch das Risiko tragen, eine falsche Aussage zu bekommen und ggf. dafür gerade stehen.
Da der FCK Frohnau gestern gespielt hat, ist er selbst dafür verantwortlich, wenn es jetzt beim Abstieg bleiben sollte.