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<H1>EMNID-Umfrage: 76,3% der Deutschen lehnen Jagd ab</H1></TD></TR>
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Nach Umfrage des Meinungsforschungsinstituts EMNID vom 9. September 04 stehen 76,3 % der Deutschen der Jagd kritisch gegenüber oder lehnen sie ab.
68,1 % der Befragten sind der Meinung, dass die Bundesregierung die Jagdausübung künftig stärker nach Gesichtspunkten des Natur- und Tierschutzes regulieren sollte.
Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hält eine umfassende Reform des seit 70 Jahren nahezu unveränderten Jagdgesetzes für dringend erforderlich und hatte im September das renomierte Meinungsforschungsinstitut beauftragt, die Haltung der Bevölkerung zu ermitteln.
Laut EMNID lehnt der überwiegende Teil der Befragten insbesondere spezielle Jagdpraktiken ab:
70,7 Prozent wünschen sich ein Verbot von Schrotmunition, die häufig bei der Jagd auf kleine, schwer zu treffende Tiere eingesetzt wird, wie z. B. Hasen. Bei Schüssen in Tiergruppen, wie z. B. Vogelschwärme, werden durch Schrot zahlreiche Tiere verletzt.
Ein generelles Verbot der Fallenjagd befürworten 67,4 Prozent. In Totschlagfallen gefangene Tiere verenden oft langsam und qualvoll.
80,4 Prozent der Befragten sprechen sich für ein Verbot von Bleimunition aus. Durch die Verwendung von Bleikugeln gelangt ein großer Teil des für Mensch und Tier giftigen Bleis in die Umwelt, insbesondere in unsere Gewässer. Besonders Enten, die das Blei mit der Nahrung aufnehmen, sterben qualvoll an der Vergiftung.
78,9 Prozent sprechen sich gegen die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren aus.
Eine vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der Schießleistung von Jägern wünschen sich 91,7 Prozent der Befragten.
Widerspruch zum Verfassungsziel Tierschutz
»Das Bundesjagdgesetz regelt das `Freizeitvergnügen´ einer relativ kleinen Bevölkerungsgruppe und steht inzwischen größtenteils im Widerspruch zum zeitgemäßen ethischen Tierschutz, der seit 2002 in der Verfassung festgeschrieben ist«, erklärt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN. »Das Ergebnis der Umfrage unterstützt unsere Forderung an den Gesetzgeber, bei der Novellierung des überalterten Bundesjagdgesetzes dem Tierschutz umfassend Rechnung zu tragen.«
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