Der Gastgeber ist für die Ordnung zuständig, das ist unumstößlich.
Ist er aber anscheinend laut NOFV nicht mehr. Denn nur so lässt sich das Urteil deuten. Der VFC bekommt die gleiche Strafe wie Eilenburg - d.h. für mich im Umkehrschluss, er hatte auch die gleiche Verantwortung für die Sicherheit. Wie er dieser nachkommen sollte, ist mir allerdings noch immer nicht ganz ersichtlich.
Es wird wohl eine Berufung seitens des VFC geben.