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Sportgerichtsurteil fehlerhaft? Oderwitz kämpft um verlorenen Heimsieg gegen Hoyerswerda
Nach der Falsch-Einwechslung gegen Hoyerswerda kämpft der FSV Oderwitz um die Anerkennung seines Heimsiegs in der Fußball-Landesklasse. Ein umstrittenes Urteil sorgt für neue Unruhe. Welche Chancen hat die Berufung wirklich?
Oderwitz. Ein Sportgerichtsurteil beschäftigt die Fußballszene in Ostsachsen, insbesondere Vereine, Fans sowie Beteiligte in der Landesklasse Ost. Es sorgt für Empörung beim FSV Oderwitz, in Hoyerswerda dagegen für Genugtuung.
Und darum geht‘s: Die vom FSV Oderwitz mit 2:1 gewonnene Partie ist wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers und dem darauf folgenden Einspruch des Hoyerswerdaer FC als 2:0-Sieg für Hoyerswerda gewertet worden. Eine Berufung sei ausgeschlossen, heißt es in der Rechtsmittelbelehrung des Sportgerichts des Sächsischen Fußballverbandes.
Die sportliche Konsequenz: Oderwitz fiel vom Spitzenplatz in der Landesklasse Ost zurück auf Platz 2, Hoyerswerda wiederum konnte durch den Gewinn der drei Punkte am Grünen Tisch wieder näher an die Tabellenspitze heranrücken. Es sind jedoch vor allem die Details, die für Aufsehen sorgen.
Warum ist die Empörung in Oderwitz so groß?
Die ehrenamtlichen Funktionäre des Vereins sehen sich wie Betrüger behandelt, obwohl es sich beim vorliegenden Fall aus ihrer Sicht lediglich um einen ärgerlichen Protokollfehler gehandelt hatte, auf den sie zudem noch vor Spielbeginn aufmerksam gemacht hatten. Ihre Argumentation: Beim Hereinziehen der Namen ins elektronische Spielprotokoll habe der zuständige Betreuer bei den Einwechselspielern statt André Cerwinka einen anderen Spieler erwischt.
Die Oderwitzer bemerkten das selbst anhand des ausgedruckten Protokolls, machten noch vor Spielbeginn den für die Einwechslungen zuständigen Schiedsrichterassistenten darauf aufmerksam. Der teilte ihnen mit, dass damit alles in Ordnung sei, Cerwinka eingewechselt werden könne – und der Assistent war es dann auch, der ihn in der 90. Minute aufs Spielfeld ließ. Danach fiel der 2:1-Siegtreffer für Oderwitz. Das alles bestätigte der Schiedsrichterassistent in seiner Stellungnahme auch so dem Sportgericht.
Oderwitz wehrt sich zudem gegen den Vorwurf des Betrugsversuchs. Zum einen ist Cerwinka als Ex-Trainer der Oderwitzer auch in Hoyerswerda bekannt. Zum anderen meint der Oderwitzer Trainer Fred Wonneberger: „Ich hatte noch zwei andere Spieler auf der Wechselbank. Wenn ich nur die geringsten Zweifel daran gehabt hätte, dass Cerwinka spielen darf, hätte ich ihn niemals eingewechselt.“
Trotzdem ist das Urteil so ausgefallen. Zur Verärgerung der Oderwitzer trägt auch der Halbsatz des Sportgerichts bei, die ausgesprochene Strafe sei angemessen, „um dem Verein sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihn zum Nachdenken über faires, sportliches Verhalten anzuregen“.
Haben die Oderwitzer etwas falsch gemacht?
Drei Dinge, das sehen die Oderwitzer in Auswertung des Geschehens ganz genauso, waren nicht korrekt. Sie haben bei der Ausfüllung des Protokolls einen Fehler gemacht und der Kontrolle vor Ort zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Sie haben zwar den Schiedsrichterassistenten von der Namensänderung informiert, nicht aber den Hoyerswerdaer FC - in dem Glauben, dass dies Sache der Schiedsrichter wäre. Trotzdem ein Fehler.
Und sie haben den Spielbericht nach dem Spiel mit erneut zu wenig Aufmerksamkeit freigegeben und zu diesem Zeitpunkt nicht bemerkt, dass Cerwinka dort nicht eingetragen war – auch wenn der Schiedsrichterassistent ihnen das zuvor auf dem Platz versichert hatte.
Wie sieht der Hoyerswerdaer FC die Sache?
Stefan Hoßmang, Trainer des Hoyerswerdaer FC, meint auf SZ-Nachfrage, dass sein Verein die Diskussionen um den Vorfall nicht nachvollziehen kann. „Wir werden keine Wertung abgeben, warum Oderwitz einen Spieler zum Einsatz gebracht hat, welcher nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen gewesen ist. Fest steht in jedem Fall, dass dies einen eindeutigen Verstoß gegen die Spielordnung und gegen das Regelwerk darstellt. Diese sind allen Beteiligten bekannt“, sagt Hoßmang.
Er ergänzt: „Bekannt ist auch, dass nach der elektronischen Freigabe der Aufstellung vor Spielbeginn im DFB.net keine Änderungen mehr möglich sind. Auch nicht mündlich. Mit Fairplay und einem ehrlichen, offenen Umgang unter sportlichen Gegnern hat all das nichts zu tun.“
Hat das Sportgericht auch Fehler gemacht?
Vermutlich ja, ganz so eindeutig scheint die Sache jedenfalls nicht zu sein. Die Rechtsmittelbelehrung, dass eine Berufung gegen dieses Sportgerichtsurteil ausgeschlossen sei, dürfte falsch sein, wie Stephan Oberholz, seit 2022 Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, auf Nachfrage mitteilt.
Der vom Sportgericht zitierte Paragraf bezieht sich auf Geldstrafen gegen Verein bis 150 Euro, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann. Es ist eine Art „Geringfügigkeitsparagraf“, um das für Berufungen zuständige Verbandsgericht des SFV nicht mit „Kleinigkeiten“ zu belästigen. Klar scheint deshalb: Gegen die Geldstrafe von 150 Euro kann der FSV Oderwitz keine Berufung einlegen, gegen die Spielwertung sehr wohl. Das entspricht im Übrigen dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Wie stehen jetzt die Chancen für Oderwitz?
Auf den ersten Blick nicht gut, bei genauerer Betrachtung scheint eine Berufung indes nicht aussichtslos zu sein. Zwar ist unstrittig, dass ein nicht auf Spielprotokoll eingetragener Spieler mitgewirkt hat. Der Strafrahmen dafür sieht eine Geldstrafe vor, und auch die Spielwertung kann geändert werden. Ein weiterer Paragraf regelt zudem, dass bei einem Einspruch - wie im vorliegenden Fall von Hoyerswerda - aus dem „kann“ ein „muss“ wird.
Allerdings hat der sächsische Verband mit dem Stand 1. Juli 2025 rechtliche Hinweise herausgegeben, um Klarheit bei Rechtsfragen zu schaffen. Und darin wird ein vergleichbarer Fall aufgeführt. Verkürzt steht dort, dass ein solcher Einspruch wie jener von Hoyerswerda wesentliche und spielentscheidende Verstöße enthalten müsse. Dazu gehören laut SFV ausdrücklich nicht „weniger wesentliche Ordnungsvergehen“, wie etwa die fehlende Passvorlage am Spieltag oder die Nichteintragung eines Spielers im Spielbericht - vorausgesetzt, der Spieler wäre ansonsten spielberechtigt gewesen.