Mein Staatsverständnis ist grundsätzlich und generell ein anderes: Ich denke, der Staat sollte sich weitgehend zurückhalten und nur dort eingreifen, wo der Einzelne tatsächlich Hilfe benötigt. Das bedeutet in erster Linie also Eigenverantwortung und Vorsorge. (In vielen Bereichen wird man zur Vorsorge ja sogar gezwungen.)
Der Staat ist nach meinem Verständnis auch nicht für Straftaten seiner Bürger in dem Sinne verantwortlich, dass die Opfer einen allgemeinen Entschädigungs- oder Erstattungsanspruch haben müssen. Es sei denn, der Schaden ist durch Fehler bei der Strafverfolgung entstanden. (Deswegen verstehe ich auch nicht, woraus der Neutrale die Pflicht des Staates ableitet, dem Opfer ein halbwegs normales Leben wiederzugeben.)
Ansonsten gilt doch das Verursacherprinzip: Der, der einen Schaden vorwerfbar verursacht, hat ihn zu ersetzen. (Im konkreten Fall hilft das allerdings bestimmt nicht, denn so viele Tüten kann M. gar nicht kleben.)
Aber wenn Stefanie aus ärztlicher Sicht tatsächlich viele teure Therapien benötigen wird (davon gehe ich auch aus), werden diese doch mit Sicherheit von ihrer Krankenversicherung bezahlt. (Hier greift der Vorsorgeaspekt.)
Ob ich das auch alles noch so sehen würde, wenn ich selbst Opfer wäre, weiß ich nicht. ("Ein Konservativer ist ein Liberaler, der überfallen wurde.")
(Im Übrigen nervt mich Stefanies Anwalt, der sich mittlerweile ja nicht mal mehr die Mühe macht, seine finanziellen Absichten zu verbergen. Und ihre Eltern trotten dem offensichtlich treudoof und unkritisch hinterher...)