Ja klar zieht so etwas einen direkten Freistoß nach sich. Ist ja an sich das Gleiche als wenn ein Spieler einen anderen foult, indem er z.B. ein Bein stellt beim Kampf um den Ball.
Nachzulesen im Fußball-Regelheft in der Regel 12 (Seite 80):
Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er
eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des
Schieds richters fahrlässig, rücksichtslos oder mit unverhältnismäßigem Körper -
einsatz begeht:
einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten,
einem Gegner das Bein stellt oder es versucht,[...]
Als Faustregel könnte man sagen, dass es bei allen Vergehen, bei denen der Gegner berührt wird, einen direkten Freistoß gibt. (Ausnahme ist zum Beispiel das Handspiel)