• Zitat

    Original von infodienst
    stephan R.T. zum Urheberecht


    Dieses Thema kommt ja immer mal wieder hoch. Ich selbst stelle Spielberichte, die aus meiner Feder kommen, am Wochenende ins Forum ein. Ebenso auf bestimmten Internetseiten. Demzufolge bin ich der Urheber. Am Montag oder anderen Wochentagen erscheinen dann diese Berichte in Tageszeitungen und andere Presseerzeugnisse. Nach meiner Veröffentlichung reiche ich die Spielberiche dann später an die Presse weiter. Mit der Übergabe des Berichtes an die Presse habe ich die Urheberrechte dann abgetreten. Dieses Prinzip wird auch noch von anderen im Forum angewandt.
    Damit habe ich nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Presse hat ja das Recht, dann nicht abzudrucken, da ich ja schon veröffentlicht habe. Benutze ich später meinen eigenen Artikel, habe ich die Quelle anzugeben. Ist zwar alles kurios, aber die tägliche Praxis.


    Eigentlich schon sehr bedenklich diese Verfahrensweise, da die Zeitungen sicher die Erstverwertungsrechte anstreben und wenn Du da der Meinung bist, daß das Recht erst mit der Abgabe Deines Artikels beginnt, dann hast Du falsch gedacht, da dies mit der Vertragsunterzeichnung bereits begonnen hat, wenn Du einen besitzt. Da Du laut Vertrag mit ner Zeitung für diese schreibst, könnte Dir deshalb das Urheberrecht auf Deinen eigenen Artikel eben nicht zustehen.
    Ist halt vom Vertrag abhängig und wird von den verschiedenen Lokalredaktionen unterschiedlich gehandhabt. Auch die meisten Lokalredaktionen sehen sich bei der Zahlung an Autoren für Sportberichte als Erstverwerter und werden bei Kenntnis Deiner Verfahrensweise wahrscheinlich grantig reagieren. Aber sie wissen auch, daß sie auf die Spielberichte angewiesen sind. Die Berichte bei uns werden nur nach Erscheinen in der Tagespresse ins Internet gestellt. Das ist ungeschriebenes Gesetz. Dagegen hat auch keine Zeitung etwas.

    Fußball-Live-Ticker der Landesliga & Landesklasse Nord unterhttp://www.schwedter-sport.de

  • Zitat

    Original von Silli


    Eigentlich schon sehr bedenklich diese Verfahrensweise, da die Zeitungen sicher die Erstverwertungsrechte anstreben und wenn Du da der Meinung bist, daß das Recht erst mit der Abgabe Deines Artikels beginnt, dann hast Du falsch gedacht, da dies mit der Vertragsunterzeichnung bereits begonnen hat, wenn Du einen besitzt. Da Du laut Vertrag mit ner Zeitung für diese schreibst, könnte Dir deshalb das Urheberrecht auf Deinen eigenen Artikel eben nicht zustehen.


    korrekt ist "Erstverwertungsrecht" statt "Urheberrecht" im letzten Satz zumindest im dt. Recht kann die Urheberschaft nie aufgegeben werden, nur die Verwertungsrechte.


    Steiger
    Glück auf!

  • Ich möchte höfflichst darum bitten, das bei Übernahmen von Meldungen von unserer Internetseite auch die Quelle genannt wird. Es ist unerträglich, dass diese Meldungen hier so verkauft werden, als ob ihr sie recherchiert habt. Danke!