Suche Antwort:

  • In einem Kreisligaspiel stehen sich die verhassten Mannschaften A und B :cursing: gegenüber. Das Spiel ist sehr ruppig, der Schiedsrichter hat auch schon hüben wie drüben mehrfach zur Gelben Karte greifen müssen. Dann in der 67. Minute passiert es: Der Toptorjäger der Mannschaft B, er führt die Torschützenliste mit großem Vorsprung an, geht allein auf das gegnerische Tor zu. Als er zum Torschuß ansetzt, verliert er seinen rechten Schuh. Den Ball kann der Torhüter von A mühelos aufnehmen. Aber auch den Schuh des Gegenspielers hat er aufgehoben. Er wirft ihn über die Seitenlinie hinaus in den an den Sportplatz angrenzenden Karpfenteich. B ist nur mit 11 Spielern angereist. Oje, der Stürmer von B mit Schuhgröße 45 hat auch nur ein Paar Schuhe mit. Ein anderes passendes Paar ist natürlich nicht aufzutreiben, B spielt ja bei A!


    Der Schiedsrichter hat die Aktion des Torwarts gesehen und muß nun wie handeln? Der Stürmer der Mannschaft B kann ohne ein Paar Schuhe ja nicht weiterspielen!!! ?(

  • Also da sind Schiedsrichter geteilter Meinung. Einige sagen, dass es eine Unsportlichkeit ist und :gelbekarte: bedeutet.


    Andere (auch ich) sagen, dass das Verhalten des TW grob unsportlich und somit :rotekarte: ist.


    Der Stürmer darf so lange nicht weiterspielen, bis er wieder 2 Schühe an hat. Pech gehabt.

  • der stürmer darf erst wieder mitspielen, wenn er einen zweiten schuh angezogen hat. in der regel sollten seine normalen straßenschuhe dafür reichen bzw. nur der rechte davon. oder er geht eine runde schwimmen :lach:


    die regeln geben :rotekarte: für den torwart m.e. nicht her, nur :gelbekarte: - in der praxis darf er allerdings nur weiter mitspielen, wenn der fällige indirekte freistoß von b zum tor führt. andernfalls hat der schiedsrichter nämlich genau gesehen, dass der torwart als erster nach vorne gestürmt ist, bevor sich der ball bewegt hat. dann marschiert er gleich mit :gelbekarte: :rotekarte: hinterher und b darf es nochmal versuchen... :versteck:

    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt von den Dummen regiert.

  • Es handelt sich hier meiner Ansicht nach "lediglich" um eine Unsportlichkeit, die mit einer Verwarnung und indirektem Freistoß zu bestrafen ist.


    Dass der Spieler nur ein Paar Schuhe zur Verfügung hat, kann nicht das Problem des Schiedsrichters sein. Jedenfalls muss er sich einen zweiten Schuh besorgen, bevor er wieder mitwirken darf.


    Vielleicht hat ja der ortsansässige Schuster - der hoffentlich kein Sponsor der Mannschaft A ist - geöffnet ;) .


    Gruß
    Uwius ;)

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -

    Einmal editiert, zuletzt von Uwius ()

  • Bei uns der untersten Liga der Welt würde die Spieler von B dem Torwart A die Schuhe ausziehen, alle beide, und diese auch im Teich versenken. :D :bia:

    Wir waren in dieser Szene in Unterzahl - 2 gegen 2 (Frank Rost)

  • Ganz genau kann man das leider nicht wissen, weil das eben ein Sonderfall ist, der von den Regeln nicht gedeckt ist. Hier ist es Interpretationssache des Schiedsrichters, ob er eine solche Aktion als unsportlich oder grob unsportlich ansieht.


    Man könnte es ja so definieren:


    Unsportlich = Schuh wird weg geworfen, Eigentümer kommt aber problemlos wieder an den Schuh ran


    Grob Unsportlich = Der Eigentümer des Schuhs kann nur Hilfsmittel zur Wiedererlangung des Schuhs nutzen und muss keine besonders weiten Wege auf sich nehmen.


    Bedeutet, dass wenn der TW den Schuh nur 20m weiter ins Spielfeld hinein wirft, oder direkt hinter sein Tor wirft, nur gelb bekommt. Wirft er den Schuh aber an eine Stelle (Teich, Dächer von Häusern, anderes Spielfeld, weit außerhalb des Feldes), die nicht unmittelbar erreicht werden kann, ist er des Feldes zu verweisen.

  • Der "Musiker" hat es schön beschrieben - es ist ein "Besonderer Fall". Das Regelwerk und seine Literatur kennt diesen speziellen Fall nicht. Es wäre sinnvoll, dies im Lehrstab zu diskutieren.


    Gruß
    Uwius ;)

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -