Bei sovielen Usern auf dieser Seite ist doch bestimmt ein Anwalt dabei oder zumindest ein Jura-Student .
Mich würde interessieren, inwieweit ein Fußballverein für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die eigene "Fans" angerichtet haben. Spielt da auch der Vereinsname eine Rolle ? Konkretes Beispiel: Es dürfte sich ja rumgesprochen haben, dass es in Frankfurt (Oder) leider eine gewisse Zahl an Problemfans des FFC Viktoria gibt, die im Namen des "FC Vorwärts" für Unruhe sorgen. Sollte der Verein nun tatsächlich wieder "FC Vorwärts" heißen, wäre er dann haftbarer für deren Vergehen als bisher ? Außerdem würde es ja wohl nur um Straftaten gehen, die im Rahmen der Spiele begangen werden, z.B. wenn auf dem Weg vom Bahnhof zum Stadion eine Kneipe verwüstet wird, wie bei Regensburg - Dresden geschehen ?
Würde mich über eine "Rechtsberatung" freuen