Wer kennt sich mit deutschem (Vereins-)Recht aus ???

  • Bei sovielen Usern auf dieser Seite ist doch bestimmt ein Anwalt dabei oder zumindest ein Jura-Student ;) .


    Mich würde interessieren, inwieweit ein Fußballverein für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die eigene "Fans" angerichtet haben. Spielt da auch der Vereinsname eine Rolle ? Konkretes Beispiel: Es dürfte sich ja rumgesprochen haben, dass es in Frankfurt (Oder) leider eine gewisse Zahl an Problemfans des FFC Viktoria gibt, die im Namen des "FC Vorwärts" für Unruhe sorgen. Sollte der Verein nun tatsächlich wieder "FC Vorwärts" heißen, wäre er dann haftbarer für deren Vergehen als bisher ? Außerdem würde es ja wohl nur um Straftaten gehen, die im Rahmen der Spiele begangen werden, z.B. wenn auf dem Weg vom Bahnhof zum Stadion eine Kneipe verwüstet wird, wie bei Regensburg - Dresden geschehen ?


    Würde mich über eine "Rechtsberatung" freuen :thumbsup:

  • Das kann man so allgemein nicht sagen.
    Das hängt unter anderem vom Ort des Geschehens ab (Stadion oder im Umfeld/Weg). Auch ein möglicher Haftungsausschluss in der Satzung könnte die Haftung begrenzen.
    Zudem hängt es auch davon ab, wonach gehaftet werden soll, zivilrechtlich oder sportrechtlich.


    Wie der Verein heisst bzw. unter welchem Namen die "Fans" auftreten ist dabei eher unerhelblich, wenn dem Verein die Fans bzw. die Schäden zugerechnet werden können.

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  • Vorsicht ! Kein Fachmann! Habe aber schon 2 Vereine mit gegründet und denke, daß ich da schon ein wenig Erfahrung besitze auch bei Veranstaltungen, die ich mit organisiert habe.
    Das sind doch alles zivilrechtliche Angelegenheiten. Haftbar ist der Verein nur, wenn man ihm eine Mitschuld (eine Alleinschuld wird es wohl nie geben) unterstellen kann. Allerdings nur innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Stadionaußenanlagen und zeitnah. Damit meine ich den unmittelbaren Zeitpunkt rings um die Veranstaltung mit An- und Abreise der Zuschauer oder Gäste. Ansonsten handelt es sich doch um öffentliche Veranstaltungen, da ist jeder für sein Tun und Lassen selber verantwortlich. Außerdem kann eine Haftung mit großer Wahrscheinlichkeit nur über eine Klage erreicht werden. Da der Verein gemeinnützig und oft von keinen Fachleuten geführt wird, hat ein Verein nicht zu befürchten. Es sei denn, ihm kann ein Vorsatz nachgewiesen werden, was in der Regel unmöglich, aus meiner Sicht aber unsinnig ist.
    Anders sieht es vielleicht bei von Vereinen organisierten Reisen aus, wenn Fans z.B. das Transportmittel beschädigen. Aber auch nur dann, wenn man ohne Aufsicht b.z.w. Ordner die Leute gewähren läßt. Ansonsten gibt es da noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sprich, welcher Aufwand dem Verein zuzumuten ist.

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