ALTE THEMEN

  • Grund : Ich muss nicht etwas schriftlich fixieren, was schon lange stattgefunden hat. Oder lässt du dir bei jedem Geburtstag eine neue Geburtsurkunde ausstellen ?


    Zur Zeit sollte man in Satzungen nicht die Registernummer aufnehmen, die werden demnächst geändert. Wo und dass der Verein registriert ist, sollte allerdings schon in der Satzung stehen. Schaut euch einfach mal Mustersatzungen der Landessportbünde an. Nein, aber bei der Ausweisbeantragung wird eingetragen wo die Geburt registriert wurde...



    Und was den Notar betrifft: Der Vorstand, der die Satzungsänderung formlos einreicht, muss seine Unterschriften vorher notariell beglaubigen lassen - oder er wackelt selbst zum Amtsgericht...

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    Wenn euch Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann solltet ihr anderen erlauben, das Recht in Anspruch zu nehmen, euch auch das zu sagen, was ihr nicht hören wollt! Frei nach George Orwell

  • [myvideo][/myvideo]Es ist Donnerstag und hier die Antwort :


    Quelle : Geschäftsführer Jugendring Landkreis Görlitz - zuständig für die Beratung von Vereinen in Bezug auf Satzung und Vereinsformalia.


    Eine satzungsänderung muss beim Vereinsgerister angezeigt und zur Eintragung gebracht werden, da sie ansonsten keine Bestandskraft erhält. Anders verhält es sich ´mit einer Geschäftsornung. In dieser kann man oder auch Frau Änderungen ohne Eintragung vornehmen. Aus diesem Grund geben sich viele Vereine eine Geschäftsordnung.


    Wo und unter welcher Nummer der Verein registriert ist, steht in jedem Kopfbogen eines Vereines. Du gibst mir ja sogar mal Recht. Wo und unter welcher Nummer der Verein eingetragen ist, kann erst eingetragen werden, wenn der Verein angemeldet ist und dazu brauch er eine Satzung. Eine Satzungsänderung, mit Eintrag von Ort und Nummer, müsste dann logischer Weise wieder zunm Amtsgericht.


    Schönen Tag noch.

    Mein Opa war bei den Nazis. Mein Vater zu DDR Zeiten im Knast. Und der Dirk hat es gewußt !

  • Dass Satzungsänderungen angezeigt werden müssen, war nicht strittig, aber sie bedürfen keiner notariellen Beglaubigung. Lediglich die Unterschriften des Vorstandes müssen beglaubigt werden. Das kann man aber auch dadurch erledigen, dass der Vorstand selbst zum Amtsgericht dackelt...


    Es geht hier darum, dass die Eintragung in der Satzung vermerkte Eintragung beim Amtsgericht entfallen soll. Das ist aber ungewöhnlich.


    Es gibt Wendungen wie: "Ist beim Amtsgericht ....eingetragen" - zeichnet den Ist-Zustand und unterscheidet den Verein von einem nicht eingetragenen, nicht rechtsfähigen - der Fremde sieht an dem Ort der Eintragung das zuständige Gericht...


    Dass auf jedem Kopfbogen eines Vereines die Registernummer steht - ist nicht ganz richtig - beim BFC Dynamo trifft das jedenfalls nicht zu...

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  • Die Paragrafen 2 und 3 sollen unverändert bleiben. Beim Paragraf 2 - Vereinszweck - wäre übrigens die Zustimmung aller Mitglieder zur Änderung nötig - wusste ich bis vor kurzer Zeit nicht.


    § 4 Abteilungen des Vereins
    Der Verein unterhält die Abteilung Fußball.
    Weitere Abteilungen können vom Präsidium mit Zustimmung des Wirtschaftsrates gegründet werden.
    Eine Abteilung ist aufgelöst, wenn ihre Mitgliederzahl unter sieben Personen sinkt oder das Präsidium mit Zustimmung des Wirtschaftsrates die Auflösung beschließt.


    Vielleicht ist eine eine Ausdehnung auf andere Sportarten geplant - ich wäre für Eishockey, da hätten wir schon die Halle und ...

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  • Und schwarz im Logo. Die Farben beziehen sich nicht auf das Logo, sondern auf die VEREINSFARBEN. Jede Satzungsänderung muss beim Vereinsregister angezeigt werden. Jeder e.V., wie es eingetragener Verein schon aussagt, ist im Vereinsregister eingetragen. Wozu bitte die Verankerung der Eintragung ins Vereinsregister ? Logorechte liegen beim Patentamt. Eine Eintragung in die Satzung ist somit völlig sinnlos.
    Wird hier etwa eine künstliche Diskussion geschaffen ? Mir drängt sich der Verdacht auf, wenn ich diese Anmerkungen lese.




    Zur Erinnerung hier der Ursprung unserer kleinen aber feinen Debatte zum Vereinsrecht. Eintrag Nr. 4 in diesem Fred.


    Aber ich habe auch noch ein mal meine Quelle bemüht. Jegliche, zur Eintragung beim Amtsgericht vorzulegende Papiere, sind vom Notar zu bestätigen. Also auch jede Satzungsänderung. Gerne gebe ich dir per PN die Telefonnummer des Kollegen.


    Das Wort nach dem du gerade suchst heißt : ENTSCHULDIGUNG. ;)


    Schönen Tag noch.

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    Einmal editiert, zuletzt von Lausitzer BFC Freunde ()

  • Weil der BFC bereits im Vereinsregister eingetragen ist. Nach dem Vereinsrecht müssen alle Satzungsänderungen und Wahlen sowieso dem Amtsgericht vorgelegt werden. Diese müssen vom Notar bestätigt werden.


    Übrigens müssen Satzungsänderungen nicht zum Notar - sondern es geht nur das Protokoll der MV an das Amtsgericht.


    Falsch!Die geänderten Pssagen müssen kenntlich gemachtwerden und vom Notar bestätigt werden. Ob nun im Protokoll oder extra ist Haarspalterei. Wesentlich ist, sie kommen zur Eintragung.


    Satzungsänderungen bedürfen keiner notariellen Beglaubigung - wir sprechen hier von Vereinen...


    Falls Du mir das Gegenteil beweist, nehme ich alles zurück...


    So, bei einer Neufassung der Satzung, die wir in unserem Falle hätten, geht die "neue" Satzung als Ganzes mit dem Protokoll zum Amtsgericht und wird behandelt wie eine neue Satzung. Das heißt, es kann durchaus passieren, dass Dinge die vorher eingetragen waren nun beanstandet werden.


    Die Satzungsänderungen müssen nicht vom Notar beglaubigt werden. Darum ging es.


    Dass eine Eintragung nötig ist, ist natürlich richtig. Wurde beim BFC auch schon mal vergessen...

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  • Jegliche, zur Eintragung beim Amtsgericht vorzulegende Papiere, sind vom Notar zu bestätigen.


    Also noch mal : auch ein Neufassung mit Protokoll zum Amtsgericht...., jegliche Papiere, die zur Eintragung beim Amtsgericht vorgelegt werden, Satzungsänderungen oder auch eine neue Satzung , müssen vom Notar bestätigt werden. Es handelt sich um eine im Vereinsregister vorzunhemende Veränderung. Zusätzlich, erfolgt im Falle des BFC sowieso, da bei der MV auch eine Vorstandswahl stattfindet. Ist aber für unsere Debatte unerheblich. Falls Bedarf besteht stelle ich dir auch gerne eine Videokonferenz mit dem Kollegen her. Vielleicht reicht dies dann.

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  • Zun Nachdenken: Sollte nicht die Eintragung ins Vereinsregister ebenfalls in die Satzung?


    Nachdenken... Bisher hieß es in der Satzung...


    Andere Vereine haben die Beschreibung ihres Logos in der Satzung.
    Wäre es nicht zweckmäßig dort zwei Logovarianten zu "befestigen" - 1. Das Traditionslogo (die Rechte zur Durchführung von Sportveranstaltungen mit dem Logo liegen beim BFC) 2. Das Aufstiegslogo (ich nenne es mal so, denn Arbeitslogo klingt unfertig und nach 2. Wahl)


    Logorechte liegen beim Patentamt. Eine Eintragung in die Satzung ist somit völlig sinnlos.
    Wird hier etwa eine künstliche Diskussion geschaffen ? Mir drängt sich der Verdacht auf, wenn ich diese Anmerkungen lese.


    Logorechte liegen keineswegs unbedingt beim Patentamt.
    Das hat sich zwar inzwischen für manche Vereine als sicherer erwiesen, ist aber nicht Pflicht. Erstens geht das Urheberrecht vor - und zweitens kann nicht einfach jeder "Bayern München" eintragen lassen - absolute Schutzhindernisse...
    Ich habe mir schon etwas gesacht, bei dem Vorschlag, das Logo in die Satzung aufzunehmen - udn ein anderes ebenfalls...


    Nach dem Vereinsrecht müssen alle Satzungsänderungen und Wahlen sowieso dem Amtsgericht vorgelegt werden. Diese müssen vom Notar bestätigt werden.


    Also noch mal : auch ein Neufassung mit Protokoll zum Amtsgericht...., jegliche Papiere, die zur Eintragung beim Amtsgericht vorgelegt werden, Satzungsänderungen oder auch eine neue Satzung , müssen vom Notar bestätigt werden. Es handelt sich um eine im Vereinsregister vorzunhemende Veränderung. Zusätzlich, erfolgt im Falle des BFC sowieso, da bei der MV auch eine Vorstandswahl stattfindet. Ist aber für unsere Debatte unerheblich. Falls Bedarf besteht stelle ich dir auch gerne eine Videokonferenz mit dem Kollegen her. Vielleicht reicht dies dann.


    Bestätigt werden müssen die Unterschriften - nicht der Inhalt!!!!!!


    Übrigens wusste ich ebensowenig wie du vermutlich, dass man dem Amtsgericht inwzischen alles elektronisch übermitteln muss. Mit hingehen spielt sich nichts mehr ab.


    Mein Irrtum bestand lediglich darin, dass ich dachte, das Amtsgericht erkennt die Unterschriften an, wenn sie dort in Gegenwart geleistet werden an, ist also selbst eine durch Landesrecht berufene Behörde. Dafür entschuldige ich mich gern.
    Wichtig ist aber, dass nicht die Richtigkeit der Unterlagen bestätigt wird, sondern lediglich die Unterschrift des Unterzeichnenden beglaubigt wird.


    Was die Vorstandswahl betrifft, eine Frage an Dich - Wie viele Mitglieder für den Vorstand müssen denn beim BFC am 12.10. gewählt werden?

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  • @ maja


    zu punkt 4 : wer beleidigt, muss ebenfalls mit namensnennung rechnen..... .....weil? gleich und gleich gesellt sich gern?
    wat bin ick erschüttert!!!


    Ich würde ja gern mal wissen, was Du für eine von mir ausgehende Beleidigung hälst. Falls ich jemand beleidigt haben sollte, würde ich das gern wissen.


    Wenn Leute denken, sie können im Schutz des Internets, im Schutz eines Nicknames, beleidigen, müssen sie damit rechnen, dass ihr Name genannt wird.

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  • Was ich auch nicht verstehe, wenn alles so fürchterlich ist und auch die Leute beim BFC so schlimm sind , warum lässt Du den BFC nicht einfach BFC sein und gut ist es???


    Die Mehrheit der Leute dort haben die Leute die beim BFC in Vorstand etc sitzen gewählt und sie werden nen guten Grund dafür gehabt haben. Und bei der nächsten Wahl wird man sehen ob dieses Vertrauen gerechtfertigt war oder nicht.


    :versteck: :versteck: