Bei einem Strafstoß täuscht der Schütze den Torhüter in unerlaubter Weise. Trotzdem gelingt es dem Torhüter, den Ball mit toller Fußabwehr über die Torauslinie abzuwehren. Der SR lässt das Spiel mit Eckball fortsetzen. Alles korrekt?
Gruß
Uwius
Bei einem Strafstoß täuscht der Schütze den Torhüter in unerlaubter Weise. Trotzdem gelingt es dem Torhüter, den Ball mit toller Fußabwehr über die Torauslinie abzuwehren. Der SR lässt das Spiel mit Eckball fortsetzen. Alles korrekt?
Gruß
Uwius
Nein! Wenn der ausführende Spieler gegen die Regeln verstößt und der Ball nicht ins Tor geht, muss der SR das Spiel unterbrechen und es mit einem indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft am Ort des Vergehens (also auf dem Strafstoßpunkt) fortsetzen lassen.
Ich würde noch eine Verwarnung hinzufügen, da das Täuschen beim Strafstoß eine Unsportlichkeit darstellt.
Ich würde noch eine Verwarnung hinzufügen, da das Täuschen beim Strafstoß eine Unsportlichkeit darstellt.
Stimmt, der Schütze bekommt noch .
Stimmt, der Schütze bekommt noch .
Auflösung:
Wenn der Strafstoßschütze den Torhüter in unerlaubter Weise täuscht und der Ball nicht ins Tor geht, ist auf indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft auf dem Strafstoßpunkt zu entscheiden. Auf eine Verwarnung wird verzichtet, sofern der Schütze kein "Wiederholungstäter" ist.
Gruß
Uwius
Wie begründest du die "Nichtverwarnung"?
In Berlin wurde eine Verwarnung in solch einer Stiuation in neuen Regelanpassung in der Winterpause festgelegt.
Wie begründest du die "Nichtverwarnung"?
In Berlin wurde eine Verwarnung in solch einer Stiuation in neuen Regelanpassung in der Winterpause festgelegt.
Regel 14 - Strafstoß
Der ausführende Spieler verstößt gegen die Regeln
Der Schiedsrichter soll die Ausführung zulassen.
Wenn der Ball ins Tor geht, wird der Strafstoß wiederholt.
Wenn der Ball nicht ins Tor geht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß zugunsten der verteidigenden Mannschaft an der Stelle fort, wo sich der Verstoß ereignet hat.
@ psewdonimo
Was für "Regelanpassungen" im BFV sind das denn? Kannst Du mir diese bitte per PN einmal zuschicken?
Gruß
Uwius
@ psewdonimo
Danke für den Link.
Allerdings ist hier von UNSPORTLICHEM Täuschen die Rede. Das zieht eine Verwarnung nach sich. Im geschilderten Fall ist jedoch von UNERLAUBTEM Täuschen die Rede. Hier wird (beim ersten Mal) weiterhin von einer Verwarnung abgesehen.
Gruß
Uwius
Mit der Begründung kann ich mitgehen.
In der Praxis stellt sich hierbei für mich dann nur die Frage, was das unsportliche Täuschen von dem unerlaubten Täuschen unterscheidet. Auf der letzten Klassentagung konnte sich unser Landeslehrwart irgendwie nicht deutlich dazu äußern. Daher werde ich wohl jedes unerlaubte Täuschen beim Strafstoß als unsportlich ansehen. In der Theorie jedoch gilt es jedoch genau auf den Wortlaut zu achten.
IM FLVW gab es nun auch die Anweisung beim Täuschen beim Strafstoß die VW zu geben. Hier wird aber nicht explzit auf das "unsportliche" Täuschen hingewiesen.