Einem Spieler wird in der 93.min die gelbe Karte gezeigt. Der Schiedsrichter bemerkt aber nicht, dass dies die zweite Verwarnung war (ergo gelb-rot) und lässt das Spiel ohne weitere Folgen für den Spieler weiter laufen. Das Spiel an sich dauert nur noch 30sek.! Ist ein Protest der gegnerischen Mannschaft sinnvoll bzw. wie muss das Sportgericht diesen Fall beurteilen-angesichts der nur noch zu spielenden 30sek.?

Regelfrage für "UWIUS"
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Einem Spieler wird in der 93.min die gelbe Karte gezeigt. Der Schiedsrichter bemerkt aber nicht, dass dies die zweite Verwarnung war (ergo gelb-rot) und lässt das Spiel ohne weitere Folgen für den Spieler weiter laufen. Das Spiel an sich dauert nur noch 30sek.! Ist ein Protest der gegnerischen Mannschaft sinnvoll bzw. wie muss das Sportgericht diesen Fall beurteilen-angesichts der nur noch zu spielenden 30sek.?
Du kannst den Theard: Fragen rund um das Regelwerk dafür benutzen.
Zu dem Problem. Ein Protest ist nur gegen den Ausgang eines Spiels möglich. Er kann sich nur auf den Spielausgang nachteilig beeinflussenden Regelverstoß des Schiedsrichters stützen. Der Protest muss unverzüglich nach Spielende auf dem Spielbericht vermerkt werden.
Ein Protest wäre möglich, es müssen aber nach der Gelben Karte in den letzten Sekunden spielentscheidene Tatsachen passiert sein (Tor usw.).
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seh ich anders. wenn ein spieler mitspielt, der nicht mehr auf dem feld sein dürfte ist es unerheblich wie lange noch zu spielen ist bzw. ob noch was entscheidendes passiert. es ist ein regelverstoß und somit müßte es ein wiederholungsspiel geben.
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seh ich anders. wenn ein spieler mitspielt, der nicht mehr auf dem feld sein dürfte ist es unerheblich wie lange noch zu spielen ist bzw. ob noch was entscheidendes passiert. es ist ein regelverstoß und somit müßte es ein wiederholungsspiel geben.
, und ein protest kommt nicht aufs Spielformular sondern muß von der Mannschaft schriftlich innerhalb von 3Tagen eingereicht werden
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und ein protest kommt nicht aufs Spielformular sondern muß von der Mannschaft schriftlich innerhalb von 3Tagen eingereicht werden
Es kommt darauf an, welchem Landesverband man angehört. In Sachsen-Anhalt ist der Protest auf dem Spielformular zu vermerken (durch den Schiedsrichter) und innerhalb von 7 Tagen schriftlich durch den Verein beim Staffelleiter zu begründen. Zudem ist eine Gebühr einzuzahlen.
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Einem Spieler wird in der 93.min die gelbe Karte gezeigt. Der Schiedsrichter bemerkt aber nicht, dass dies die zweite Verwarnung war (ergo gelb-rot) und lässt das Spiel ohne weitere Folgen für den Spieler weiter laufen. Das Spiel an sich dauert nur noch 30sek.! Ist ein Protest der gegnerischen Mannschaft sinnvoll bzw. wie muss das Sportgericht diesen Fall beurteilen-angesichts der nur noch zu spielenden 30sek.?
Danke für Deine Frage.
Zweifelsfrei ist dem Schiedsrichter hier ein grober Fehler unterlaufen. Im Protestfalle könnte ich mir ein Wiederholungsspiel gut vorstellen - unabhängig davon, wie lange noch zu spielen war. Allerdings bin ich kein Sportrichter.
Wir Schiedsrichter haben "lediglich" den Spielregeln auf dem Feld Geltung zu verschaffen. Wenn uns ein Fehler unterläuft, entscheidet das Sportgericht nach der Spielordnung und Rechts- und Verfahrensordnung.
Gruß
Uwius