FSA-Pokal 2007/08

  • Tatsache ist, dass für den Spieler Stefan Liebelt beim Fußballverband Sachsen/Anhalt eine Spielberechtigung im Männerbereich beantragt wurde. Hierzu wurden alle nötigen Unterlagen an den zuständigen Staffelleiter geschickt. Daraufhin bekam der Verein CFC Germania 03 eine Rückantwort vom Fußballverband Sachsen/Anhalt. Auf diesem Formular steht: Die Spielberechtigung für den Spieler Stefan Liebelt wird hiermit erteilt.... Stempel und Unterschrift Fußballverband Sachsen/Anhalt.


    Jetzt weis ich nicht warum hier noch verhandelt werden soll. Angeblich hat der Staffelleiter am 18.09. alle Spielberechtigungen die er erteilt hat aufgehoben. Und die Vereine sollen selbst entscheiden welchen Nachwuchsspieler sie einsetzen können und welchen nicht.


    Also kann man den Verein CFC Germania 03 für keine Sache bestrafen, wo eine offiziele Spielberechtigung vom Verband vorgelegen hat.




    Schöne Grüße und noch einen schönen Abend....




    Sa. 13.10.2007 - 14.00 Uhr Landespokal: CFC Germania 03 - Schönebecker SV....

  • logo6


    Was ist? Der Staffelleiter kann keine Spielberechtigung erteilen und sie danach wieder zurücknehmen. Demnach würde der Staffelleiter entgegen der Anordung des Fußballverbandes handeln.


    Oder muss sich der Staffelleiter eingestehen, das er einen Fehler gemacht hat?

    Strebe nicht danach, ein Amt zu erlangen, sondern des Amtes würdig zu werden. (Konfuzius)


  • Sollte sich das Geschriebene so bestätigen, wisst ihr wenigstens wie man auf dem "Weg nach oben" auch mal stolpert :rofl:



    Nu labert doch ma hier nicht dumm rum ,ihr werdet es doch am 4.10. erfahren.


    Schummeln? Wenn ich nicht lache,ja Wir sind DERBY SIEGER :schal4:


    Wer sagt denn das wir aufsteigen wollen?Oh man,die Dorf trottel aus Gröbzig sehn es nur nicht ein das se nix zu melden haben im Kreis ! ! ! :rotekarte:

  • Hat er aber. Das Fax haben auch andere Vereine wie MSV Eisleben usw. bekommen. Vielleicht kalte Füße bekommen. Weis ich nicht. Auf alle Fälle habe ich die Spielberechtigung für den Nachwuchsspieler Stefan Liebelt schwarz auf weiß mit Stempel und Unterschrift gesehen. Von daher sehe ich keinen Grund dies zu verhandeln.

  • Sicherlich muss das Sportgericht da eine Festlegung treffen, auch für die Zukunft. Nur kann man den Verein nicht für eine Sache bestrafen, wo man nach den Regeln gehandelt hat.


    Das wäre ja so. Ich bekomme den Führerschein ausgehändigt. Ich fahre 4 Wochen und dann wird mir der Führerschein entzogen, weil er zu unrecht ausgestellt wurde. Anschließend werde ich für die 4 Wochen wo ich gefahren bin bestraft mit Fahren ohne Führerschein..... :cursing:


    So gehts wirklich nicht..... 8o

  • Sehe ich im übrigen genauso wie logo6, es sei denn mit den Unterlagen stimmte was nicht. Deshalb wahrscheinlich die Einschaltung des Sportgerichtes.


    Hierzu wurden alle nötigen Unterlagen an den zuständigen Staffelleiter geschickt.


    Um auch mal eine Analogie zu bringen:


    Das wäre so, als ob ich einen Kredit beantrage und als Einkommen 10.000€ monatlich angebe, diese aber gar nicht bekomme. 8)

  • Stimmt so nicht ganz.... Wenn ich einen Kredit beantrage und 10.000 EUR Verdienst angebe wird dieser Antrag erst geprüft bevor er bewilligt wird.



    Der CFC hat die Unterlagen eingereicht, sie wurden geprüft und dann die Freigabe erteilt...



    Wünsche allen ein schönes und erfolgreiches Wochenende....

  • Hallo,




    nachdem hier schon reichhaltig diskutiert wird und einige sogenannte CFC-Fans (Hausmeister, Micha 20) mal wieder beleidigend geworden sind (kann man von denen nicht anders erwarten), möchte ich vielleicht auch mal was zur Sache schreiben.


    Es geht hier nicht um Derby oder schlechte Verlierer oder sonst was. Der Protest wurde eingelegt, weil in dieser Sache eindeutig gegen die Regeln und Bestimmungen der Jugendordnung verstoßen wurde. Und hier liegt der "Hase im Pfeffer" lieber Marco (logo6). Ihr habt nicht, wie du schreibst, nach den Regeln gehandelt, sondern nach einer Spielerlaubnis, die der Staffelleiter, wiederum nach den Regeln, so hätte nicht geben dürfen. Der Staffelleiter hat einfach nicht genügend recherchiert und hätte sich in diesem speziellen Fall einfach mal bei uns informieren müssen. Ich weiß ja nicht was ihr da für Unterlagen eingereicht habt, uns wurde vom Sportgericht mitgeteilt, dass sich die vergebene Spielerlaubnis auf einen Wohnungswechsel beruht. Nur ist dieser angebliche Wohnungswechsel, in diesem speziellen Fall, für eine Spielerlaubnis nicht relevant.


    Zu den Fakten: Der heute 17jährige Spieler Stefan Liebelt ist im Sommer 2006, also vor einem Jahr, vom VfB Gröbzig zum CFC Germania gewechselt. Der Grund war jedoch kein Wohnungswechsel, in der vorhandenen Abmeldung auch ersichtlich. Irgend wann später, nach unseren Informationen vor etwa einem halben Jahr, hat der CFC dem heute 17jährigen Stefan Liebelt wohl eine Wohnunterkunft in einer Wohngemeinschaft in Köthen besorgt.


    Der Wohnungswechsel war kein Grund für den Vereinswechsel und ist deshalb nicht relevant. Ein 17jähriger, der keine 2 Jahre im Verein spielt, hätte keine Spielgenemigung für den Männerbereich bekommen dürfen. Selbst dieser öminöse Wohnungswechsel wäre nach den Regeln und Bestimmungen der Jugendordnung kaum rechtens. Der Wohnort von Stefan Liebelt bei seinen Eltern ist (war) in Biendorf, ca. 10 km von Gröbzig als auch von Köthen entfernt. Der Ort Köthen ist ca. 12 km von Gröbzig entfernt. Also eine "enorm" weitere Entfernung zum Trainings- und Spielort von 2 km.


    Die Jugendordnung sagt in diesem Punkt: Wenn durch einen nachweislichen Wohnungswechsel die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb unzumutbar ist. Selbst dieser Punkt dürfte bei einer Mehrentfernung von 2 km wohl kaum in Frage kommen.


    Wie gesagt, es geht hier nicht um Derbysieg oder Niederlage oder um ein angebliche Erzfeindschaft zwischen den Vereinen, es geht hier darum, die Regeln der Jugendordnung einzuhalten, vonach ein 17jähriger 2 Jahre im Verein sein muss um im Männerbereich eingesetzt zu werden.


    Und auch ein CFC Germania hat sich daran zu halten. Meines Wissens wird der Junge im November 18 Jahre alt. Warum kann der CFC nicht, wie es jeder andere Verein in solchen Fällen auch tut, einfach warten bis der Junge 18 wird um ihn dann ohne Bedenken einzusetzen.



    p.s. Hallo Marco, ich hab dich als guten Kumpel kennengelernt, nur deine "Ausführungen" und "Berichte" auf eurer Homepage sind in letzter Zeit alles andere als i.O. Deine Recherchen lassen auch bei dir zu wünschen übrig. Einfach mal vorher richtig informieren und nicht alles so übernehmen wie es dir von Vereinsseite zugetragen wird. z.B. wurde uns von Seiten des CFC keine Spielerlaubnis vorgezeigt, lediglich die Zusatzbestimmungen der Jugendordnung vonach der Einsatz des Spielers Stefan Liebelt, wegen eines Wohnungswechsels, berechtigt sei.



    So, nun warte ich schon sehnsüchtig auf erneute Beleidigungen einiger CFC-Fans. ;)



    MsG Schrotti (VfB Gröbzig)

  • Hallo Schrotti....


    warum sollte der CFC Germania 03 den Spieler Stefan Liebelt erst einsetzen wenn er 18 Jahre ist, wenn doch vom Fußballverband eine Spielgenehmigung vorliegt?



    Zu der Sache mit den Berichten.... Ich war in Gröbzig leider nicht dabei, da ich selbst gespielt habe. Aber mir wurde gesagt, das dem Paß von Stefan Liebelt die Spielberechtigung für den Männerbereich vom Fußballverband Sachsen/Anhalt beilag. Dieses Formblatt meine ich damit. Stempel Unterschrift Fußballverband.



    Sicherlich kann ich nicht überall im Verein sein. Ich versuche dennoch immer so realistisch wie möglich zu berichten. Siehe Berichte von den Hallenspielen und auch vom Derby. Ich mache das, wie du ja auch, im Ehrenamt.



    Nochmal zum Thema Liebelt: Wenn ich auf meinem Pass eine Spielberechtigung vom Fußballverband habe dann spiele ich auch und warte nicht bis ich ein Jahr älter geworden bin um sicher zu gehen.



    Für die weitere Saison wünsche ich euch alles Gute und das meine ich auch so, auch wenn du das nicht glauben magst,,,



    Schöne Grüße nach Gröbzig....

  • Hallo Marco noch mal,



    sicher stützt ihr euch auf die vergebene Spielberechtigung, das ist ja auch euer gutes Recht. Nur kann es bei der Erteilung dieser Spielgenehmigung auch zu Fehlern gekommen sein und den Regeln nach ist es zu Fehlern gekommen. Schon zum Staffeltag war man der Meinung (übrigens die Staffelleiter auch), dass es fast unmöglich ist den Staffelleitern solche Entscheidungen abzuverlangen. Ich glaub nicht, dass sich der Staffelleiter bei diesem Fall irgendwo (Jugendausschuss, Jugendsportgericht oder was weiß ich) kundig gemacht hat. Denn dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es einfach so, ohne Anhörungen, eine Spielerlaubnis gegeben hätte.



    Ihr macht jetzt aber so, als ob, wir haben ja eine Spielberechtigung (wie auch immer bekommen), wir sind fein raus und alle anderen können uns am A.... lecken. Und was sich die däm...... Gröbziger überhaupt rausnehmen auch noch Protest einzulegen. Und für was soll uns denn das Sportgericht bestrafen, wir haben doch unsere "goldene" Spielberechtigung. Genau so kommt ihr rüber.


    Ich meine, irgendwie sollte alles im Fußball noch nach den Bestimmungen der Ordnungen gehen und in diesem Fall, bin ich der Meinung, war die Vergabe einer Spielgenehmigung nicht rechtens.


    Wie diese Sache, ich hoffe mal, das neutrale und unabhängige Sportgericht sieht, werden wir erfahren.



    Zur Sache mit der vorgezeigten Spielgenehmigung: Kann ja sein, dass diese Spielgenehmigung beim Spielerpass dabei war. Nur von uns hat euch keiner aufgefordert diese Spielgenehmigung vorzuzeigen, demzufolge hat die von euch auch keiner vorgezeigt. Uns wurde lediglich nach Spielende und Bekanntgabe des Protestes von eurem Betreuer die besagten Zusatzbestimmungen der Jugendordnung gezeigt. Du hast jedoch auf eurer Homepage geschrieben, dass uns sämtliche Genehmigungen so zu sagen unter die Nase gehalten wurden und wir trotzdem bei unserer Meinung blieben und den Protest aufrecht erhalten haben.



    Nochmal, es soll hier um die Einhaltung der für alle gleichen Rechte gehen und um nichts anderes.


    Dem CFC wünschen wir weiterhin viel Erfolg und einen vielleicht ein wenig korrekteren, bescheideneren und sachlicheren Umgang mit anderen Vereinen.




    MsG Schrotti

  • Ich meine, irgendwie sollte alles im Fußball noch nach den Bestimmungen der Ordnungen gehen.....



    Da gebe ich dir Recht Schrotti.... Nur wenn man eine Spielberechtigung hat kann man spielen. Was natürlich nicht richtig ist, einen Spieler ohne Spielgenehmigung einzusetzen. Das kommt wohl auch noch vor.... auch in der Landesliga.... habe ich mal mitbekommen....

  • Der Spieler spielte also mit einer gültigen Spielerlaubnis die ihm aber eigentlich gar nicht hätte erteilt werden dürfen.
    Na auf das Gerichtsurteil bin ich nu aber wirklich gespannt.

    Deine Mudder is so fett, die isst Meloneneis mit ganzen Früchten !!

  • Mal sehen wie das Sportgericht da entscheiden wird. Habe mir schon mal meine Gedanken gemacht.


    Für mich als Paragraphenreiter zum Verständnis: Es wurde nach dem Spiel Protest eingelegt und auch im Spielberichtsbogen vermerkt? ?(

    Strebe nicht danach, ein Amt zu erlangen, sondern des Amtes würdig zu werden. (Konfuzius)

  • DON vito


    bei uns war es so das wir einen 17 Jährigen bei uns spielen lassen wollten, doch folgendes:


    wir waren letzte Saison noch SV Brunau 06 II und heißen ab dieser Saison SV Eintracht Vienau und der 17 Jährige spielte letzte Saison in der JSG Kalbe/Brunau/Vienau und das schon ein paar Jahre durch die jeweilige Jugendabteilung, jedenfalls er zum Arzt nen Attest geholt und alles ok, dann wir eine mündliche Zusage bekommen das es klappt da er schon über 2 Jahre unter der JSG Kalbe/Brunau/Vienau spielt, dann aber kam heraus das in seinem Pass nur der Verein VfL Kalbe steht und nicht diese JSG, schade für uns und für ihn, er ist jetzt aber auch in eine bessere A-Jugend Mannschaft, die LL spielt, gewechselt und wartet dann noch 1 Jahr !


    :thumbdown:

  • ...


    Der CFC hat die Unterlagen eingereicht, sie wurden geprüft und dann die Freigabe erteilt...
    ...


    Um die eingereichten Unterlagen geht's doch, das meine ich. Schrotti hat hier ja schon angeführt, dass der Wohnungswechsel nur vorgeschoben und nachträglich "pro forma" geschah.


    Viele "Steuersünder" geben auch Monaco als Wohnort an, halten sich dann aber nicht mindestens 180 Tage im Fürstentum auf und wundern sich, dass die Steurfahndung am Arsch klebt.


    Weiterhin würde ich es "sportlich" finden, wenn Sandersdorf sich aus der ganzen Sache raushalten würde, egal wie das Sportgericht im Fall Gröbzig contra CFC entscheidet. Also entweder CFC gegen den SSV oder der SSV kampflos weiter.


    Ebenfalls ein schönes WE. :thumbup: