Ogungbure, weiter geht´s

  • Ist ja putzig!


    Aber kommt doch zurück zur Sache und geht Euch nicht persönlich an! Es kommt letztlich darauf an, was das Gericht als Beweismittel zugelassen hat. Hat das Gericht die Aussagen der beiden im Pressebericht zitierten Spieler akzeptiert, dann ist das problematisch. Denn jetzt könnte ja Plauen kommen und mit 10 Aussagen seiner Spieler das Gegenteil "beweisen" wollen. Dann müsste Sachsen entsprechend seine anderen Spieler, Betreuer etc. einspannen usw usf


    Das macht die ohnehin obskure Geschichte nur noch unnötig komplizierter.


    Wenn man nun von Fakten ausgeht, dann hat der Leipziger Spieler eine Tätlichkeit an dem Plauener nach Ablauf des Spieles verübt. Nun muss geklärt werden, ob der Referee diese Situation gesehen und gewertet hat. Daraus erst ergbit sich die Zulässigkeit des Videobeweises und damit der Verwendung der Bilder des MDR-Fernsehens. Soweit mir bekannt, war dies in Ordnung.


    Dass der Leipziger Spieler nun die Umstände, die zur Tätlichkeit geführt haben sollen, aufführt ist richtig. Nur müssen diese beweisen werden. Da wird es dann aber problematisch, wenn seine Mitspieler die einzigen Zeugen sind. Und hier muss dann das Gericht abwägen, welche Aussagen glaubwürdiger sind - dies allerdings erst, nachdem alle Aussagen aller auf dem Spielfeld befindlichen Personen vorliegen, denn es waren nicht nur drei Leipziger und ein Plauener auf dem Spielfeld. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind hier die Beoabachtungen des Schiedsrichters. Kann er glaubhaft bestätigen, dass keine rassistischen oder eherverletzenden Beleidigungen stattgefunden haben, wird die Sache eingestellt.

  • Zitat

    Original von Dahlner
    a) irgendwo hab ich gelesen, dass der Manager vom FCS gesagt haben soll, dass die Höchststrafe 6 Spiele Sperre sei und man deshalb überlege, in die Berufung zu gehen ...


    Nach Paragraph 32c der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV liegt die Mindeststrafe bei sechs Spielen. In diesem Fall wurde diese reduziert, da es das Sportgericht wohl als erwiesen ansah, dass Zapyshnyi durch Provokationen ordentlich nachgeholfen hat. Es wäre in diesen Fällen möglich, bis auf eine Mindeststrafe von drei Spielen runterzugehen.


    Bei allen Spekulationen wäre es wohl sinnvoll, die genaue Urteilsbegründung abzuwarten.

  • Laut LVZ von heute greift die Sperre gegen Ade erstmalig am WE gegen Bautzen :!: Kann das sein? Er hatte ja eine sogenannte Vorsperre welche dann ja nicht mitzählen würde.


    Dann wären es 6 Spiele Sperre und die Mindeststrafe ,welche hier viele fordern, ja erfüllt.Ich hätte damit keine Probleme.

    Es gibt nur eine wahre BSG Chemie und das ist der FC Sachsen Leipzig !


    Nur ein Leutzscher ist ein Deutscher !

    Einmal editiert, zuletzt von Kachelmann ()

  • Zitat

    Original von Kachelmann
    Laut LVZ von heute greift die Sperre gegen Ade erstmalig am WE gegen Bautzen :!: Kann das sein? Er hatte ja eine sogenannte Vorsperre welche dann ja nicht mitzählen würde.


    Dann wären es 6 Spiele Sperre und die Mindeststrafe ,welche hier viele fordern, ja erfüllt.Ich hätte damit keine Probleme.


    also in meiner fruehstuecks-lvz las sich der satz so: "Damit fehlt der ob des Urteil erboste Nigerianer letztmals am Sonntag in Bautzen."

  • Zum Abschluss nun mal hier noch eine Zitat aus unserem Forum, geschrieben von dem Rechtsanwalt der Zapy vertreten hat:


    "Also Leute, Eure Meinungen hier habe ich nun mit Interesse gelesen.
    Was ich nicht verstehen kann, sind die Schreie nach "Gerechtigkeit", die gerade das nicht fordern.
    Selbst Ingo lamentiert, dass das Urteil an der Strafe gegen Böhme zu messen und deswegen ungerecht ist.


    Falsch! Nicht die Strafe für Ogungbure ist zu niedrig, sondern die Strafe für Böhme viel zu hoch!!


    Die Anregung, von Mindeststrafe nach unten abzuweichen, kam von uns in meinem Plädoyer. Angesichts des dürftigen Schlußwortes des Herrn Jungnickel hätte einem Ogungbure schon fast leid tun können.


    Natürlich habe ich, bezogen auf den Vorwurf rassistischer Äußerungen Freispruch für Zapy gefordert, aber dass er wegen seiner selbst eingeräumten Bemerkung "Du Scheißlerl, verpiss dich. Die Punkte bleiben eh hier." verurteilt wurde, lag an seiner Aussage und der Tatsache, dass er die Situation wegen seiner Aufgeregtheit einfach nicht darzustellen vermochte. Damit stand seine Beschimpfung allein da und nicht als Wechselspiel mit O.
    Dann ist, auch wenn solche Bemerkungen normalerweise kein Sportgericht beschäftigen, die Geldstrafe leider logische Folge.


    Uns war eines wichtig und deshalb gab es das Verfahren:


    Ogungbure ist unglaubwürdig hinsichtlich der Behauptung, Zapy habe ihn rassistisch beschimpft.


    Und das hat das Sportgericht dadurch bestätigt, dass Zapy nur für sein tatsächlich benutztes Allerweltsschimpfwort verurteilt wurde. "


    Quelle: vogtlandstadion.de