Ist ja putzig!
Aber kommt doch zurück zur Sache und geht Euch nicht persönlich an! Es kommt letztlich darauf an, was das Gericht als Beweismittel zugelassen hat. Hat das Gericht die Aussagen der beiden im Pressebericht zitierten Spieler akzeptiert, dann ist das problematisch. Denn jetzt könnte ja Plauen kommen und mit 10 Aussagen seiner Spieler das Gegenteil "beweisen" wollen. Dann müsste Sachsen entsprechend seine anderen Spieler, Betreuer etc. einspannen usw usf
Das macht die ohnehin obskure Geschichte nur noch unnötig komplizierter.
Wenn man nun von Fakten ausgeht, dann hat der Leipziger Spieler eine Tätlichkeit an dem Plauener nach Ablauf des Spieles verübt. Nun muss geklärt werden, ob der Referee diese Situation gesehen und gewertet hat. Daraus erst ergbit sich die Zulässigkeit des Videobeweises und damit der Verwendung der Bilder des MDR-Fernsehens. Soweit mir bekannt, war dies in Ordnung.
Dass der Leipziger Spieler nun die Umstände, die zur Tätlichkeit geführt haben sollen, aufführt ist richtig. Nur müssen diese beweisen werden. Da wird es dann aber problematisch, wenn seine Mitspieler die einzigen Zeugen sind. Und hier muss dann das Gericht abwägen, welche Aussagen glaubwürdiger sind - dies allerdings erst, nachdem alle Aussagen aller auf dem Spielfeld befindlichen Personen vorliegen, denn es waren nicht nur drei Leipziger und ein Plauener auf dem Spielfeld. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind hier die Beoabachtungen des Schiedsrichters. Kann er glaubhaft bestätigen, dass keine rassistischen oder eherverletzenden Beleidigungen stattgefunden haben, wird die Sache eingestellt.