Die Artikel sehen aus wie von "Roter Stern Hohenschönhausen". Kauft das denn überhaupt jemand?
BWG Kille
Die Artikel sehen aus wie von "Roter Stern Hohenschönhausen". Kauft das denn überhaupt jemand?
BWG Kille
"Roter Stern Hohenschönhausen" der war jut
Aber mal im ernst, diese "pseudo" Logo sieht irgendwie nur primitiv aus.
Was mach ich da nur mit meinem Avatar 8O ???
Nach Meinung der Vorstädter wechseln!
mwrw Grüßen
P.S. Das Poloshirt kaufe ich mir vielleicht. Kann man die Qualität beim Derby testen?
Wechseln wegen der Südeuropäer
Nö
Mal im Ernst, das 'Alternativ-Model' wirkt irgendwie einfallslos, dabei war Kreativität eigentlich mal (früher zumindest ...) eine Stärke von Euch Befis.
Könnt Ihr nicht einfach eins mit 'BFC' und 'Ährenkranz' designen? Ähnlich wie das Original-Logo nur eben ohne das 'D' - so ähnlich wie die alten BFC-Aufnäher aus denen man früher das 'D' rausgeschnitten hatte ...
BWG Kille
finde es so wies ist auch nciht besonders,wirkt bissl wie gewollt und nicht gekonnt
ZitatOriginal von Kille
Mal im Ernst, das 'Alternativ-Model' wirkt irgendwie einfallslos, dabei war Kreativität eigentlich mal (früher zumindest ...) eine Stärke von Euch Befis.
Könnt Ihr nicht einfach eins mit 'BFC' und 'Ährenkranz' designen? Ähnlich wie das Original-Logo nur eben ohne das 'D' - so ähnlich wie die alten BFC-Aufnäher aus denen man früher das 'D' rausgeschnitten hatte ...
BWG Kille
Ich denke das ist das Problem wegen des Markenrechts. Logo und Schriftzug sind geschützt. Daher wird es wohl nur in dieser Form bleiben können. Mir gefällt es und mit Sicherheit werde ich ein Poloshirt kaufen, denn ich stehe zu meinem Verein. Die Einnahmen kommen dem Verein zu gute und das ist das Einzige was zählt.
mwrw Grüßen
Der Inhaber einer Marke kann niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Nicht verbieten kann er auch, dass jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwendet (§ 23 Markengesetz).
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt
BWG Kille
ZitatOriginal von Kille
Der Inhaber einer Marke kann niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Nicht verbieten kann er auch, dass jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwendet (§ 23 Markengesetz).
Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt
BWG Kille
Ich will nicht schon wieder eine Diskussion zum Thema Markenrecht lostreten, aber wenn Du hier etwas reinstellst, dann bitte richtig!!!
§ 23 MarkenG - Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
die Marke oder die geschäftlichen Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
In diesem § geht es nicht um den Schriftzug BFC Dynamo oder um das Logo, sondern viel mehr um die Nutzung des Namens und Anschrift des Markenrechtinhabers. Lesen kannst Du ja hoffentlich!?!?!!!
Du solltest hier lieber den § 14 zitieren!
§ 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt,
das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,
unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,
unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen,
das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.
(4) Dritten ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen auf Aufmachungen oder Verpackungen oder auf Kennzeichnungsmitteln wie Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder dergleichen anzubringen,
Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen oder
Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, einzuführen oder auszuführen,
wenn die Gefahr besteht, daß die Aufmachungen oder Verpackungen zur Aufmachung oder Verpackung oder die Kennzeichnungsmittel zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, hinsichtlich deren Dritten die Benutzung des Zeichens nach den Absätzen 2 und 3 untersagt wäre.
(5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
(6) Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet.
(7) Wird die Verletzungshandlung in einem geschäftlichen Betrieb von einem Angestellten oder Beauftragten begangen, so kann der Unterlassungsanspruch und, soweit der Angestellte oder Beauftragte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, der Schadensersatzanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebs geltend gemacht werden.
Da ich nicht gegen des Urheberrecht verstoßen möchte ist hier die Quelle meines Wissens:
http://www.markengesetz.de/ und das Werk "Fallsammlung zum Urheberrecht" von Artur Wandtke und Winfried Bullinger aus dem Verlag WILEY-VCH in Weinheim
mwrw Grüßen
"... aber wenn Du hier etwas reinstellst, dann bitte richtig!!! ..."
Das war nicht von mir, sondern direkt von der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes übernommen. Dachte eigentlich das die wissen von was sie reden. Quelle stand für Leute die Lesen können übrigends unten drunter ...
So und jetzt vertrödel hier nicht soviel Zeit, sondern beeil Dir sonst kriegste keen 'Sternchen-Nicki' mehr ab.
BWG Kille
ZitatOriginal von Kille
Die Artikel sehen aus wie von "Roter Stern Hohenschönhausen". Kauft das denn überhaupt jemand?
BWG Kille
LOGISCH!!!
ZitatAlles anzeigenOriginal von Kille
"... aber wenn Du hier etwas reinstellst, dann bitte richtig!!! ..."
Das war nicht von mir, sondern direkt von der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes übernommen. Dachte eigentlich das die wissen von was sie reden. Quelle stand für Leute die Lesen können übrigends unten drunter ...
So und jetzt vertrödel hier nicht soviel Zeit, sondern beeil Dir sonst kriegste keen 'Sternchen-Nicki' mehr ab.
BWG Kille
Entschuldigung, Du bist ein Knallkörper! Du sollst richtig lesen, denn in dem von Dir zitierten § 23 Markengesetz steht nichts zum Thema Logo- und/oder Schriftzugschutz.
Dort geht es ausschließlich um den Namen und die Anschrift des Markenrechtinhabers der verwendet werden darf.
Du kannst zwar lesen, aber nicht das Geschriebene verstehen. Es hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit dem Thema tun. Häääääääääääääää?
mwrw Grüßen
Über Geschmack läßt sich bekanntermaßen vortrefflich streiten - also auch über jede Form der Gestaltung.
Der Hintergrund hier ist ein ganz anderer - vielleicht für Aussenstehende nicht ganz nachvollziehbar und in seinen juristischen Dimensionen nicht ganz erkennbar.
Kille meint es gut, studi sowieso und nu' tauscht die Hemdchen (so ihr jeder eines habt)!
Wer noch kein Hemdchen hat > KAUFEN!
"... Entschuldigung, Du bist ein Knallkörper! ..."
Aber ... aber ... aber ich liebe doch alle Menschen ...
Sportsfreund, Du machst solange bis wieder einer anfängt zu weinen.
Wisch Dir mal den Schaum vom Mund und dann lies mal nochmal gaaaanz langsam was ich schrieb. Der Text der sich auf den §23 bezog stammte in dieser Darstellungsweise von der Homepage des DPMA - wenn die Angaben von dort nicht den Tatsachen entsprechen sollten, habe ich, Dank Dir und Deinen pädagogisch hochwertigen Ausführungen, etwas dazu gelernt und Du kannst Dich bei denen auf ihrer Homepage auskotzen.
BWG Kille
P.S.: Vergeßt nicht Euer Sternchen-Nicki schützen zu lassen sonst putzen morgen ein paar clevere Mopedfahrer ihre Bikes damit ... :biggrin:
Nein, nein!
Der Text auf der Seite des DPMA ist schon richtig. Das will ich nicht anzweifeln, aber Dein Beitrag (Zitat des §23) zu diesem Thema ist nicht richtig. Es geht in diesem §§ nicht um die Verwendung des Logos und/oder Namenszug des BFC Dynamo. Nur um die Verwendung der Anschrift und des Namens des MRinhabers.
Lassen wir es so wie es hier nun geschrieben steht. Du hast eine PN von mir bekommen.
mwrw Grüßen
ZitatAlles anzeigenOriginal von studi-mutti
Lassen wir es so wie es hier nun geschrieben steht. Du hast eine PN von mir bekommen.
mwrw Grüßen
Schade, die Kotzerei hat doch gerade erst angefangen! :wink:
[Blockierte Grafik: http://ostberlin.os.funpic.de/Blog/images/Derbyaufkleber.jpg]
Ich kann so etwas nur bedingt ertragen. Ich kenne Sturheit nur von Tieren die da oft IA - IA schreien. Damit meine ich nicht die Bayern die das rufen wenn es Freibier gibt.
mwrw Grüßen
ZitatOriginal von studi-mutti
IA - IA schreien. Damit meine ich nicht die Bayern die das rufen wenn es Freibier gibt.
mwrw Grüßen
I a net! :wink:
ZitatOriginal von Kille
Aber ... aber ... aber ich liebe doch alle Menschen ...
...
Hast du sowas nicht schonmal gesagt. Vor ca. 17 Jahren
Sorry, aber der mußte raus...