ZitatOriginal von BFC-Mitte
Unter diesen Umstände darf die Bundeswehr innerhalb der BRDEutschland agieren und zugleich Polizeiliche Aufgaben Felder besetzten,natürlich nur im strengsten Notfall und auch dann nur im Katastrohenfall.
Aber bei dieser Thematik geht es den Herren nicht nur um die Sicherheit der WM,sondern um die Sicherheit der Menschen.
Klingt gut nicht........deine Sicherheit heisst(du hast doch nichts zu verbergen):Kontrolle,C-Chips,Polizeistaat,eingeschränktes Datenschutzrecht,usw.
wrwg
PS:Ich meine im Falle eines Terroistischen Notfalles wäre es nach der heutigen Gesetzeslage kein Problem die Bundeswehr innerhalb der BR Deutschland einzusetzten.Aber darum alleine geht es den Leuten nicht..........Sie wollen deine Sicherheit---------zu Ihrer Sicherheit.
Also, die Bw darf nicht innerhalb der BRDeutschland eingesetzt werden um hoheitliche oder polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Auch bei terroristischen Anschlägen noch nicht. "Darf ein Flugzeug abgeschossen werden oder nicht" - wird ja erst durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was ist ein Notfall? und Was ist ein strenger Notfall? Achtung - ich muß sie vorläufig erschießen, dann sind sie nur halb tot. Oder wie? Die Bundeswehr hat klare Aufträge und die sind nicht im Inneren angesiedelt!!!!!!! Dafür leisten wir uns die Männer in Grün und die Bundespolizei.
mwrw Grüßen Torsten