Der BFV ließ auf seiner Internetseite folgendes Passus veröffentlichen:
"Hinweis Vertragsamateure: Wir erinnern an die in §15 Meldeordnung bzw. §8 DFB-Spielordnung unter 2. vorgesehenen Vorlagen der Nachweise über die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben innerhalb der ersten 3 Monate nach Vertragsbeginn. Die Nichtvorlage dieser Nachweise hat das Erlöschen der Spielberechtigung bis zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung zur Folge. Gez. Harald Hahn, Meldeausschuss "
Alsbald soll es eine Verhandlung vor dem Sportgericht des BFV geben. Die hier auch bekannt gemachten Irrungen und Wirrungen im Fall Mätschke (wechselte von Tasmanias A-Juniorenmannschaft dann nach Köpenick zum 1.FC Union, wo er pikanterweise nur für die Amateure spielt...) führten zu weiteren Ermittlungen. Wie vielleicht noch bekannt, ging Union davon aus, dass der Spieler ohne Vertrag sei. Tasmania behauptete das Gegenteil. Diese konkreteren Untersuchungen sollen nun belegen, dass Tasmania alle Spieler wohl nicht ordnungsgemäß angemeldet haben soll. Wie gesagt, es handelt sich derzeit um ein schwebendes Verfahren, dass aber im Berliner Fußball einige aufschrecken lassen wird, wenn die Vereine alle überprüft werden würden. Es sei noch mal an den Fall Hakan Baran erinnert, der in der Rückrunde der abgelaufenen Saison zwei Verträge unterschrieb, bei dem der eine Vertrag erst einen Tag vor dem anderen beim BFV angezeigt wurde. Eine Geldstrafe für den handelnden Verein war die Folge. Anders als damals ist die Nichtvorlage zwar als Ahndungsfähig angesehen worden, nun allerdings ist das Spielrecht daran geknüpft. Ein fataler Irrtum, für Tas? Für viele andere?