Beiträge von lagrange

    Zitat

    Original von Weitreisender
    Weiß vieleicht jemand ob Hansa das Recht hat sich das Geld von den Chaoten wiederzuholen.


    Rein theoretisch besteht diese Möglichkeit auf Grundlage des BGB §823.
    Dieser Paragraph bildet die Rechtsgrundlage für Schadenersatzforderungen wegen unerlaubter Handlung. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich das in der Praxis einigermaßen schwierig gestaltet. DAS Hansa ein nicht unerheblicher Vermögensschaden entstanden ist, ist klar. Problematischer wird dann wohl die zivilrechtliche "Zuordnung" dieses Schadens zu den einzelnen Tatbeteiligten (Juristen mögen mich verbessern, falls nötig!)


    Ich kenne auch die Zusammensetzung der "AG Junge Pyromanen" nicht. U.U. gibt’s es einen Erfolg vor Gericht, aber was nutzt dem Verein ein Titel gegen einen 20jährigen Azubi oder andere "vermögende" Personen? Das ganze macht also (ökonomisch) nur Sinn, wenn wenigstens ein paar der Täter ordentlich verdienen. Ansonsten hat der Verein außer der (vielleicht positiven) Außenwirkung nur ein Stück Papier und die Anwalts- und Verfahrenskosten an der Backe(nicht die Gerichtskosten, aber die Auslagen wären ja vom Beklagten zu ersetzen, und wenn der nichts hat...)