Beiträge von compurobbie

    Korrekt Warlock. In der Sportgerichtsbarkeit läuft es ein wenig anders, aber prinzipiell ist es das Gleiche. Wir leiden zum Beispiel auch noch an Fehlurteilen eines Berliner sportgerichts. Weil damasl niemand ein soclhes Hammerurteil angefochten hat, kämpfen wir breits seit 3 Jahren, dass es annulliert wird. Und vielleicht wird das ja dann schon 2007 der Fall sein.

    Das Veröffentlichen des einschlägigen Videomaterials obliegt natürlich ausschließlich dem Rechteinhaber, also dem Bischofswerdaer FV 08. Wenn sie es für richtig halten, dann werden sie es auch veröffentlichen.


    Und mit der Veröffentlichung werden auch keine neuen Diskussionen entstehen, denn Tatsachenentscheidung ist Tatsachenentscheidung, egal, was auf einem Video zu sehen sein soll.


    Im Übrigen gibt es auch ein Video von der Gegenseite, dass die gleiche Szene anders zeigt, als sie gerne von Schiebocker Seite geschildert wird. Doch der Filmer aus einem Dorf bei HoyWoy möchte das nicht veröffentlicht sehen, schade.

    Hoywoyfreundliche Presse? Und das von vielen sehr unterschiedlichen Presseorganen. Meinst Du, die haben Alle nix Besseres zu tun, als einen Siebtligisten zu pushen? Nein, denen ist bewusst geworden welche fatalen Auswirkungen dieses Urteil haben würde.


    Auf den Sportplätzen in Sachsen wurde sehr wohl rege über das Urteil diskutiert. Aber vielleicht ist es schwer die Ohren offen zu halten...


    Wäre das Urteil bestätigt worden, stünde genau dieses Szenario zur Debatte. Das ist Fakt und Jeder, der auch nur ansatzweise Ahnung von Sportgerichtsbarkeit hat, schätzt das ebenso ein. Dieses wäre ein Präzedenzurteil geworden.

    Claus: Mir wurde dieses Schreiben in Kopie von der FIFA zugeleitet. Auszugsweise daher, weil der Rest eigentlich nur das übliche FIFA-BlaBla mit Situationsbeschreibung, kurzer Erklärung der Strukturen etc. ist. Der entscheidende Satz ist hervorgehoben.


    M&M dazu wird es nicht kommen. Aber Du darfst Dir dort sicher gerne das Spiel des BL-Spitzenreiters gegen den BK-Spitzenreiter ansehen.


    EDIT: Und falls das Skandal-Urteil so durchkommt, dann würde an diesem Mittwoch FC Lausitz gegen Bischofswerdaer FV 08 spielen.

    Fakt ist, dass der NOFV jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen den Spieler Adebowale Ogungbure eingeleitet wurde. Und hier kommt mein heiß geliebter Videobeweis wieder ins Spiel.


    In diesem Fall handelt es sich ja um ein Vorkommnis, dass vom Referee nicht gewürdigt wurde, daher darf hier ein Verfahren auf Grundlage der Videobilder initiiert werden.


    Inwiefern die kompletten Videoaufnahmen den Spieler sogar entlasten könnten (mögliche Hetze und Beleidigungen) ist noch nicht ersichtlich.

    Das ist wiederum ne andere Geschichte. Hat der Schiedsrichter eine Situation wahrgenommen und gewertet, liegt eine Tatsachenentscheidung vor. Diese ist nicht Protestierbar.


    Hat der Schiedsrichter eine Situation gar nicht wahrnehmen können und daher nicht gewertet, ist eine nachträgliche persönliche Sperre zulässig. Genauso wie ein Videobeweis für die Feststellung des zugrunde zu legenden Strafmaßes rechtmäßig ist - hier wird das Videomaterial unterstützend eingesetzt.


    In diesem Fall soll aber eine glasklare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters angegriffen werden, was rechtlich nicht zulässig ist. Der Referee hatte sich sowohl im Spielbericht als auch in seinem Sonderbericht klar gestellt, dass er die Situation zu jeder Zeit überblickt hatte, dass er den Freistoß durch konkuldentes Handeln freigegen hatte und dass sich der FCL nicht darüber beschwert hatte, dass Bischofswerda den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten hat. Somit war der Freistoß frei zu geben.


    Ganz nebenbei bemerkt hätte es dieses Verfahren nicht geben dürfen, weil Bischofswerda den Protest nicht formgerecht eingelegt hat. Aber das sind dann Spitzfindigkeiten, über die man auch gerne mal hinweg sehen darf.

    Ich galube, wir beide sollten uns leich nur noch privat schreiben, damit den anderen ni langweilig wird :rofl:


    Der Videobeweis ist spätestens seit einer Direktive des DFB aus dem Juli 2001 klar und restriktiv geregelt, weil Alles, was diesbezüglich vorher falsch gelaufen ist den DFB sehr viel Geld gekostet hat...


    Es gibt keine Regel, die den Videobeweis bei sogenannten Regelverstößen erlaubt, zumal hier eben auch kein Regelverstoß vorliegt. Der kann per se gar nicht vorliegen, was sich aus der Rechtslage.


    Die sonstigen Beweismittel erlauben aber ebne keinen Videobeweis, weil dies - siehe oben - durch den DFB eindeutig geregelt ist. Ein verbotenes Beweismittel wird nicht dadurch erlaubt, als dass es nicht in jeder Regel von vornherein einzeln ausgeschlossen wird.

    claus: Du wirfst mir vor, ich würde lügen. Zitat: "Wie compurobbie sich alles zurecht bastelt dürftest du aber erkennen." Dies ist falsch und das weißt Du und das wissen die anderen Schiebocker hier auch.


    Ganz nebenbei ist das Alles vollkommen Wurst und Schnuppe. Es geht einzig um die Zulsässigkeit des Videobeweises und die ist klar geregelt. Alles andere darf gar nicht existieren, da die Tatsachenentscheidung des Referees gilt.


    Nun soll also ein Sportgericht diese Gesetzmäßigkeit im Fußballsport aushebeln aus möglicherwiese persönlichen Gründen. Dass diese recht nahe liegen ist dargelegt worden und wurde auch mit der Berufungsschrift des FCL schriftlich näher erläutert.


    Fachliche Gründe möchte ich mir nicht vorstellen, da die Herren Sportrichter normal eine hohe Qulifizierung vorweisen sollten. Allein, wer die Presseberichterstattung zur Zulässigkeit des Videobeweises mitbekommen hat, weiß dass er nicht zulässig ist. Zur Not hätte auch ein Blick in die schriftlich fixierten Anweisungen des DFB und der FIFA bezüglich des einsatzes technischer Hilfsmittel genügt und das "so viel" Engagement darf man schon erwarten.

    Wenn gegen das Urteil keine Berufung eingelegt worden wäre, wäre das richtig. Der FCL hat aber gestern Abend (Berufungsfrist trotz Zustellung am Freitag Nachmittag nur 2 Tage!!!) Berugung beim Verbandsgericht eingelegt. Mit einer Entscheidung vor Mittwoch/Donnerstag ist nicht zu rechnen.

    Ist es spielentscheidend, wenn ein Freistoß in der 52. Spielminute des bisher klar überlegenen Teams weit weit in den Strafraum gespielt und dort von einem Stürmer verwertet wird, der auch noch zwei Gegner technisch perfekt umdribbelt? Nein!


    Kann es spielentscheidend sein, wenn also ein Spieler, der etwa 20 Meter vor dem Strafraum steht, zum Referee gerufen wird und somit im Mittelfeld angeblich nicht "eingreifen" kann (das ja überspielt wird, da wäre nie ein Mittelfeldspieler ran gekommen!)? Nein!


    Und wie gesagt, der VIDEOBEWEIS IST NIE ZULÄSSIG in solchen Fällen. Das ist eine klare Rechtslage, ich habe mich zweieinhalb Jahre lang mit genau dieser Tatsache befasst und kann Dir rechtlich fundiert gerne mal meine etlichen Gutachten dazu geben, die gehen über hunderte von Seiten.


    Außerdem ist diese Situation nicht spielentscheidend gewesen, weil das Sportgericht einen Tatbestand des Referees unterstellt, den es im Sportrecht nicht gibt, diesen daher auch nicht rechtlich untermauert. Womit auch?


    Leider ist es nicht zulässig, dass ich Dir jetzt die gesamten Unterlagen zukommen lasse, wenn Du sie lesen würdest, würdest Du kreidebleich werden!

    Tony, Du verstehst es nicht. Bisher ist ein Videobeweis ausschließlich erlaubt, wenn eine persönliche Strafe verhängt wird, wobei der Schiedsrichter dieses grobe Foulspiel NICHT Gesehen und gewertet hat.


    Bei uns hat der schiedsrichter klar ausgesagt, er habe die gesamte Sitauation erfasst. Damit liegt eine Tatsachenentscheidung vor. Ein Videobeweis ist nicht statthaft, das ist eine ganz klar abgegrenzte Geschichte. Dazu habe ich auch schriftliche Bestätigungen von FIFA und DFB. Das unzulässig ins Verfahren eingeführte Video ist der Knackpunkt des Verfahrens - ganz nebenbei durften die Beteiligten dieses Video bis heute nicht sehen.


    Wenn dieses Verfahren nicht korrigiert wird, darf Jeder Protest bei scheinbaren Fehlentscheidungen von Schiedsrichtern einlegen, weil dann auch gewertete - also Tatsachenentscheidungen - angegriffen werden dürfen. Dieser Fall ist dann nämlich als Präzendenzfall geeignet,


    Also in Kurzform: Videobeweis nur, wenn der Schiri sagt, er hätte eine Situation nicht gesehen. In allen andren Fällen ist das ne Tatsachenentscheidung, die nicht angegriffen werden darf, in Sachen zum BEispiel gem. § 10 RVO.


    Und dass der Videobeweis trotz eindeutig verbietender Rechtslage zugelassen wirde, kann unter anderem mit der Befangeneheit des Gerichts zusammen hängen.


    Ganz nebenbei verstehenalle Sportrechtler die Brisanz der Situation und sind über das Urteil entsetzt und schockiert.