PS: auf gefährliche Körperverletzung steht mehr als aufsatzschreiben...
Nicht bei Leipzigs Justiz!
Schau Dir mal die Strafen der Leute an, welche bei solchen Sachen erwischt und festgenommen wurden. Beispielsweise bei den extrem schweren ausschreitungen nach dem Spiel Lok gegen AueII : KEINE einzige Haftstrafe, trotz Anklage wegen versuchten Totschlages etc. Die meisten mussten "Aufsätze schreiben" und ein paar gemeinnützige Stunden abarbeiten.
Der einzige welche wegen so einer Sache sitzt , ist der erwischte vom Sachsenstubenüberfall-da aber auch nur wegen seiner Vorstrafen auf Bewährung!.
so Punkt 4 des Gegenwindes für die Täter wird auch langsam Realität :
"der fünfköpfige Vorstand des 1. FC Lok Leipzig gibt folgende Stellungnahme, unter anderem zu den Vorkommnissen nach dem Punktspiel der BSG Chemie Leipzig am vergangenen Sonntag, ab:
„Mit Bestürzung hat der 1. FC Lok Leipzig die erneut ausufernde Brutalität zur Kenntnis genommen und verurteilt ausdrücklich den gewalttätigen Angriff von militanten Neonazis auf Fans der BSG Chemie Leipzig. Unsere Wünsche gelten der schnellsten Genesung des Schwerverletzten. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass mit Hilfe der Opfer, Zeugen und von Beweisen durch Polizei und Staatsanwaltschaft für lückenlose Aufklärung gesorgt werden kann, um die Täter rechtskräftig zu verurteilen.
Mit allem Nachdruck widerspricht der 1. FC Lok jeglichen Vorwürfen und Anschuldigungen, dass einzelne Täter direkt mit dem Verein in Verbindung gebracht werden. Ein sich öffentlich zu dem Überfall bereits bekennender Beteiligter hat seit Frühjahr 2007 Hausverbot auf dem Vereinsgelände und im Bruno-Plache-Stadion sowie seit 2008 ein NOFV-weites Stadionverbot. Vier weitere Sanktionen in Form von Haus- und NOFV-weitem Stadionverboten hat der 1. FC Lok aufgrund der Vorkommnisse in dieser Woche verhängt. Bei weiterer Identifizierung von beteiligten Personen, die sich ihrer Meinung nach als Anhänger des Vereins sehen, wird der 1. FC Lok konsequent die Mittel des Haus- und NOFV-weiten Stadionverbotes durchsetzen.
....Mitglieder, die grob gegen die Identität, die Grundsätze und das Interesse des Vereins verstoßen, werden nach Paragraf 11 Absatz 4 (a, b, c und d) der Vereinssatzung aus dem Verein ausgeschlossen und können einschließlich mit Haus- und NOFV-weitem Stadionverbot bestraft werden. Bei Personen (Nicht-Mitglieder), die im „Namen" des 1. FC Lok dagegen verstoßen und ein derartig schädigendes Verhalten an den Tag legen, stehen dem Verein einzig die äußersten Mittel des Haus- und/oder NOFV-weiten Stadionverbotes zur Verfügung."