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Zur Sache: So sehr ich den Wolfenern jeden Erfolg gönne (ausser nat. gg. meinen kleinen Verein), dieser hat einen faden Beigeschmack . Siehe hier:http://www.volksstimme.de/vsm/…/magdeburg/?em_cnt=464959
Wenn das Schule macht, und der Begriff "Fahrlässigkeit" bei jeder Gelegenheit fröhliche Urständ feiert, brauchen wir auch keine Sport- bzw. Verbandsgerichte mehr.
Die Frage heisst dann auch, ist es fahrlässiger so zu pennen, oder sich erwischen zu lassen...
Mit "Fahrlässigkeit" allein hätte ich in der Begründung auch gar nicht argumentiert, wenn ich mit § 42 Abs. 5 der Rechts- und Verfahrensordnung zu Felde ziehe. Ist Herr Senst eigentlich Jurist?
Sinn macht es auf jeden Fall, das Urteil, denn genau diese Ordnung (RuVO), die es auch für andere zivilrechtliche Fallkonstruktionen gibt, soll dem Gericht Hinweise geben, wie die verfassten Regeln vom "Gesetzgeber" gemeint waren, bei deren Festlegung.
In § 42 Abs. 5 steht nun mal, dass ein Spiel für den Verlierer nur gewonnen gewertet werden sollte, wenn sich der Gegner eines groben Verstosses schuldig gemacht hat.
Dass das "Vergessen" eines einzelnen Einwechselspielers mit Spielberechtigung so vom Gericht bewertet wurde, finde ich in Ordnung. Vorsatz ist von Wolfener Seite nicht zu erkennen gewesen. Ich wüßte auch nicht, wie das im Falle Kövarie hätte begründet werden sollen.
Das könnten sich alle fragen, die das Urteil der 2. Instanz für richtig halten. Einfach mal den Bogen komplett leer lassen, dann weiß der Gegner nicht, wer spielt, und am Ende gibts nur ne Geldstrafe. Es wird sicher einzelne Spiele geben, wo es sich lohnt. Oder einfach mal drei Leute weglassen und dann den Gegner überraschen, welche Stürmer doch alle nicht verletzt sind, oder es doch noch von der Arbeit zum Patz geschafft haben...
Jaja
Du klammerst dich an dieses Urteil und deine eigene Meinung dazu. Andere Leute haben halt andere Meinungen.
In deinen o.g. Fällen wäre ein klarer Vorsatz zu erkennen gewesen und es hätte sich nicht mehr um eine "Fahrlässigkeit" gehandelt. Besagter § 42 Abs. 5 (RuVO) hätte nicht mehr gegriffen, das Spiel wäre IMHO auch anders gewertet worden.
Also die Urteilsbegründung des Verbandsgericht ist einfach nur lachhaft: ... da wird geschwafelt von kein Absicht und nur fahrlässig.
Welcher Argumente hast du denn gegen die (nur) fahrlässige Handlung von Wolfen, ohne Vorsatz?
Wie gesagt, wir reden hier nicht von Fallkonstruktionen, wenn Kövarie nicht spielberechtigt gewesen wäre oder von Wolfener Seite vorsätzlich 2-3 Spieler weggelassen worden wären, um irgendwelche Taktiken zu verschleiern, wie es oben vermutet wurde.
Wenn sich die Piesteritzer Argumente darauf beschränken, brauch' man nicht weiter darüber zu diskutieren, man würde nie auf einen Nenner kommen.
dann: die einwechslung hatte keinen einfluss auf das spielergebnis ( wer will eigentlich wissen was passiert wäre, wenn kövarie nicht eingewechselt wurde, was dann noch für spielsituationen entstanden wären...).
Genauso gut könnte man argumentieren, was Piesteritz es gebracht hätte, wenn er auf dem Formular gestanden hätte, aber nicht eingewechselt worden wäre. ![]()
Das ist für die Bewertung des Wolfener Fehlers ebenso unerheblich, denn er hatte eine Spielberechtigung.
Und nur diese Einschätzung/Bewertung des Fehlers von Wolfen ist meines Erachtens relevant für das Urteil.
Das Gericht hat dies lediglich als fahrlässige Handlung im Sinne § 42 Abs. 5 (RuVO) eingestuft und ich würde das halt ebenso sehen, auch wenn mir das im Wolfener Fall relativ egal wäre. ![]()
da bis heute noch nicht bewiesen ist, ob dieser spieler auch wirklich kövarie war, heisst dieses urteil auch....
Wie, steht das definitiv so in der Urteilsbegründung? Oder ist das deine Interpretationsvariante? Beide Varianten könnte ich nicht nachvollziehen. Wolfen hat nicht bestritten, dass es sich um Kövarie handelt. Warum sollte ich etwas beweisen, wenn es vom "Angeklagten" nicht bestritten wird, ja sogar Einlassungen dazu gemacht wurden? Das müsstest du mir mal erklären.
ich kann jetzt spielen lassen wen ich möchte und zahle dann nur eine geldstrafe
Das ist Blödsinn. Ich nehme an, dass dich der Trotz zu so etwas hinreissen lässt.
Mir gefällt es auch nicht, wenn Wolfen so "mir nichts dir nichts" plötzlich wieder ungeschlagen ist.
Aber abgesehen davon, sehe ich den Fall halt ähnlich wie die 2. Instanz. Eine Geldstrafe ist in diesem Fall ja ausgesprochen worden.
immer noch nicht verstanden??????? wenn nach dem spiel, nicht mal der spieler nachgetragen wird, nicht in der schirikabine erscheint und auch der pass nicht vorgelegt wird.... kann also beim fsa jeder spielen. so ist es nun mal geschehen
Dies würde ja noch den Eindruck verstärken, dass Wolfen gar keine Ahnung vom eigenen Fauxpas hatte und somit ohne Vorsatz handelte. Dies ist also kein Argument contra diesem Urteil.