23.02.13 - Beschwerde gegen Urteil
Der Schönebecker SC hat heute gegen das Urteil im Berufungsverfahren vom 08.01.2013 frist- und formgerecht beim Verbandsgericht Beschwerde eingelegt.
Diese Beschwerde ist erforderlich, da nach Auffassung des Schönebecker SC im Berufungsurteil zum Spiel Schönebecker SC gegen Möringer SV durch das Verbandsgericht nicht in vollem Umfang alle rechtsrelevanten Aspekte beachtet und bewertet wurden und somit eine erhebliche Benachteiligung des Vereins vorliegt.
Am 08.01.2013 hatte das Verbandsgericht des FSA die eingereichte Berufung gegen das Urteil des Landessportgericht vom 08.11.2012 abgelehnt und das Spiel Schönebecker SC gegen Möringer SV (vom 15.09.2012, Ergebnis 9:0 für den Schönebecker SC) mit 3:0 und einem 3-Punkte-Abzug gegen den Schönebecker SC gewertet.
Hauptstreitpunkt im Verfahren zwischen den Parteien ist, ob ein Spieler, der auf der Spielberechtigungsliste stand, aber nicht auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel vermerkt war, eingewechselt wurde oder nicht.
Der Schiedsrichter des Spiels und der für die Auswechslung zuständige Schiedsrichterassistent 1 hatten sowohl schriftlich als auch mündlich im Berufungsverfahren mehrmals eindeutig ausgesagt, dass keine Zustimmung zur Einwechslung (also zum Betreten des Platzes) des Spielers vorgelegen hat und Fehler begangen wurden. Nach dem die Schiedsrichter gemerkt hatten, dass der Spieler nicht im elektronischen Spielberichtsbogen vermerkt war, wurde dieser vom Schiedsrichter wieder vom Feld geschickt und der bereits ausgewechselte Spieler durfte wieder am Spiel teilnehmen. Dies alles passierte in ein und der selben Spielunterbrechung beim Stand von 4:0 für den Schönebecker SC. Alle Beteiligten (auch der Möringer SV) sind während des Spiels davon ausgegangen, dass kein Wechselvorgang durch die Entscheidung des Schiedsrichter stattgefunden hat. In der Folge wechselte der Schönebecker SC daraufhin noch dreimal aus. Daraufhin legt der Möringer SV knapp vier Wochen nach dieser 9:0 Niederlage Einspruch gegen das Spiel ein, da die Auffassung vertreten wurde, der Schönebecker SC hätte viermal ausgewechselt.
Zur Überraschung des Schönebecker SC stellte nun das Verbandsgericht im Berufungsverfahren am 08.01.2013 fest, also nach fast 4 Monaten, dass entgegen der Aussagen der Schiedsrichter nun doch eine Auswechslung stattgefunden hat und somit der Schönebecker SC nun doch vier mal gewechselt hat. Wenn das Verbandsgerichts zu dieser unverständlichen Feststellung kommt, hätte es die regelverstoßenden Handlungen des Schiedsrichters (Nichtteilnahme des Spielers am Spiel, Wiederteilnahme eines bereits ausgewechselten Spielers am Spiel) bewerten müssen. Dies ist nicht geschehen und aus diesem Grund hat der Schönebecker SC Beschwerde gegen das Urteil eingelegt und wird sich mit dieser Art der Auslegung des Sachverhaltes nicht einverstanden erklären. Nach Rechtsauskunft beim DFB-Sportgericht zum Sachverhalt wurde hier auch eine eindeutige Rechtsauskunft gegeben, zumal es nach der ständigen Rechtssprechung des DFB eindeutige Urteile zum Umgang mit Rechtsvorgängen gibt, in denen Spieler, die in der Spielberechtigungsliste aber nicht auf dem Spielberichtsbogen stehen und dennoch eingewechelt wurden. Mit dieser Beschwerde geht das bisher nicht rechtskräftige Verfahren in die nächste Runde.
Quelle: www.ssc-fussball.de