Original von Mirko-City
ach maja... zwischen einem tatschälich gemachten gewinn und einem ausgewiesenen, liegen manchmal welten.... frage mal flipp...
mal ein beispiel für die selbständigen die keinen gewinn machen (wollen)... maja pass auf...
mal angenommen jemand hat die rechte am logo der bfc dynamo...
er versichert (sogar vertraglich) dem bfc dynamo e.v. alle gewinne aus der vermarktung des vereinslogos zu 100% in den bfc dynamo e.v. fließen zu lassen. darür zahlt die bfc wi. gmbh 1,-€ symbolisch.
jetzt gründet der besitzer des logos (hr. thiel) eine gmbh für die vermarktung des vereinslogos des bfc dynamo. diese gmbh ist dann ausschließlich für die vermarktung dieses logos tätig.
unter umständen ist das logo dann auch im besitz dieser gmbh. alle anfallenden kosten dieser gmbh, sind dann kosten, die durch die vermarktung des logos gedeckt werden müssen. ein geschäftsführer mit einem netten gehalt u.s.w.
wieviel umsatz muss denn durch die vermarktung des logos gemacht werden, um den gewinn nicht mehr mit 0,-€ ausweisen zu können?
die fragen ist immer wieviel gewinn will ich ausweisen und nicht wieviel gewinn könnte ausgewiesen werden...
fragen mal deinen steuerberater wie das geht... liebe maja...
hätte dir aber auch nicht zugetraut dass du selbst darauf kommst, als freiberuflerin...
