Bei einem Fußballspiel handelt es sich nicht um ein schützenswertes Gut, das zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden muss. Es besteht kein Recht auf den Besuch eines Fußballspieles gegen ein sozial verträgliches Entgelt. Der Besuch eines Fußballspieles ist ein reines Privatvergnügen. Das Wucherverbot trifft auf solche Privatvergnügen nicht zu. Das sieht man besonders deutlich an den Preisen für die WM-Karten, die für einkommensschwache Menschen nicht zu finanzieren sind. Somit kann auch jeder Verein den Eintrittspreis selbst bestimmen, soweit es keine Begrenzungen von DFL, DFB, NOFB, BFV usw. gibt. Wenn also demnächst ein Verein auf die Idee kommt, dass die in England üblichen Eintrittspreise auch in Deutschland angemessen sind, dürfte das in Ordnung gehen...
Nachlässe auf den Normalpreis für bestimmte Personengruppen sind relativ unbedenklich. Hingegen würden Preiserhöhungen für bestimmte Personengruppen gegen geltendes Recht verstoßen. Aus diesem Grund dürfen z. B. Karten für Kinder, Rentner, Arbeitslose oder Frauen verbilligt angeboten werden, während höhere Preise für Bartträger oder Gästefans nicht zulässig sind.