Allgemein
Die Gründungsvoraussetzungen eines Vereins unterscheiden sich im Einzelnen nach der Vereinsart.
Allgemein vollzieht sich die Gründung eines Vereins in zwei Stufen:
Zunächst beschliessen mindestens zwei Personen die Gründung eines Vereins. Dies wird als Vorgründungsgesellschaft bezeichnet. Die Vorgründer müssen entscheiden, ob der Verein die Rechtsfähigkeit erlangen soll oder nicht.
Mit Erstellung der Satzung und dem Beschluss, die Rechtsfähigkeit erlangen zu wollen, wird die Vorgründungsgesellschaft zum Vorverein.
Rechtsfähiger Verein
Ein Verein erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister.
Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister erfordert, dass der Verein aus mindestens sieben Mitgliedern besteht. Daneben reicht es im Allgemeinen aus, dass die Verfolgung eines nichtwirtschaftlichen Zwecks in der Satzung festgelegt ist.
Nur bei Zweifeln des über die Eintragung entscheidenden Registergerichts muss eine nichtwirtschaftliche Betätigung nachgewiesen werden.
Die Anmeldung des Vereins in das Vereinsregister muss von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein, die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt sein.
Der Anmeldung sind die Urschrift (Original) und eine beglaubigte Abschrift der Satzung beizufügen sowie eine Abschrift der Vorstandsbestellung.
Doch oft beginnen die Probleme schon bei der Gründung.
Die meisten Vereinssatzungen weichen nicht oder nur geringfügig von - oftmals veralteten - Musterentwürfen von Dachverbänden, Ministerien oder Formularbüchern ab.
Hierdurch können im Alltag nicht unwesentliche Probleme durch Lücken, unpassende oder schlicht (mittlerweile) gesetzeswidrige Regelungen entstehen.
Die Satzung ist die ranghöchste Rechtsnorm des Vereins, seine Verfassung, sein Grundgesetz.
Sie regelt – oder sollte dies zumindest – wer was wann darf oder muss, wer für den Verein handelt und wie der Verein organisiert ist. Sie verteilt die Kompetenzen im Verein.
Und wie das Grundgesetz kann man sie nicht eben mal einfach so ändern. Die Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nämlich der Eintragung in das Vereinsregister, und dies kann auch mal ein paar Wochen in Anspruch nehmen.
Daher sollten alle Vereine eine individuell auf sie zugeschnittene und wohl durchdachte Satzung haben.
So können ungewöhnliche Klauseln sinnvoll, Standartformulierungen unpassend oder überflüssig sein.
Die Satzung sollte so genau formuliert sein, dass sie streitvermeidend wirken kann. Unklare Formulierungen oder Regelungslücken verleiten durchaus zum Gang vor Gericht – der schlechtesten Konfliktlösungsmöglichkeit für eine auf Dauer angelegte Freizeitgemeinschaft.
Denn die Gemeinschaft, der Zusammenhalt, der Vereinsgeist sind die häufigsten Verlierer vor Gericht.
Daher sollte man im Vorfeld alle möglichen Konfliktherde klar regeln – zumindest in welchem Verfahren von welchem Organ sie gelöscht werden müssen.
Andererseits darf eine Satzung nicht zu sehr ins Detail gehen. Eine Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit – abgesehen von einer korrekten Beschlussfassung in ordnungsgemäß einberufener Sitzung – der Eintragung in das Vereinsregister, das bei den Amtsgerichten geführt wird.
Daher ist eine Satzung nicht so leicht zu ändern, sie kann niemals tagesaktuell sein.
Detailfragen, wie insbesondere die Höhe der Mitgliedsbeiträge, sind in einer Satzung daher fehl am Platze.
Hier ist ein Verweis auf andere Vereinsstatute, wie Gebührenordnung, Hallenbenutzungsordnung, Ehrenordnung, angebracht. Diese können vom nach Satzung zuständigen Organ jederzeit geändert werden.
Zudem muss eine Satzung eintragungsfähig sein. Die Satzung unterliegt neben der Kontrolle auf formale Richtigkeit (insb. hinsichtlich ordnungsgemäßer Beschlussfassung) einer Inhaltskontrolle. So darf die Satzung nicht in verfassungsmäßige Rechte Dritter eingreifen. Auch gegenüber Mitgliedern ist nicht alles machbar. So müssen Vereinsstrafen angemessen sein, seine Austrittsmöglichkeit darf nicht beschnitten werden.
Und zum Schluß fehlt noch der Kleinkram: Sportplatz mit Umkleiden, Bankverbindungen, Briefpapier, Stempel und so weiter und sofort.
Zu guter Letzt: Du brauchst Mitglieder! Denn mit nur sieben Mann kann man keine Mannschaft zu Spielbetrieb melden!
Aber stelle Dir das alles nicht so einfach vor!!