Sowas geht also auch, net schlecht...
Ja, sowas geht..
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SPIELORDNUNG des LFV M.-V.
Nichtantreten und Ausscheiden
1. Tritt eine Mannschaft in der erstenHalbserie zu einem Punktspiel auf Gegners Platz schuldhaft nicht an, ist das Rückspiel auf Gegners Platz auszutragen.
2. Tritt eine Mannschaft zu einem Pokalspiel schuldhaft nicht an, scheidet sie aus dem weiteren Wettbewerb aus.
3. Tritt eine Mannschaft im laufenden Spieljahr dreimal schuldhaft zu Punktspielen nicht an, wird sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Alle von ihr bisher ausgetragenen Spiele werden annulliert. Stehen die letzten drei Spiele der zweiten Halbserie bevor, bleiben die bisher ausgetragenen Spiele in der Wertung und die letzten drei ausgefallenen Spiele werden jeweils mit 3:0 Toren für den Gegner als gewonnen gewertet. Die Mannschaft gilt als erster Absteiger. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes dieser Mannschaften ist nur in der untersten Spielklasse desjeweiligen KFV möglich.
4. Beim Ausscheiden von Mannschaften
a) nach eigener Entscheidung oder
b) durch Rechtsentscheid sowie
c) bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Verein oder
d) wenn bei einem die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird
; ist wie unter Ziffer drei zu verfahren.
In den Fällen c) und d) gilt die klassenhöchste Herrenmannschaft als Absteiger und für den Fall, dass der betreffende Verein ausschließlich Frauenmannschaften im Spielbetrieb unterhält, die klassenhöchste Frauenmannschaft.
5. Scheidet eine Mannschaft aus einer Spielklasse oberhalb der Spielebene des LFV M.-V. aus und muss in den Spielbetrieb des LFV M.-V. eingegliedert werden, ist eine Aufnahme des Spielbetriebes nur in der untersten Spielebene des LFV M.-V.(Landesklasse) möglich, es sei denn, die Mannschaft ist sportlicher Absteiger aus der Spielklasse oberhalb der Ebene des LFV M.-V.
6. In allen Fällen der Punkte 3 und 4 ist neben der Einstufung in der untersten Spielklasse des jeweiligen KFV zusätzlich ein Verfahren durch Rechtsorgane durchzuführen.