Eine kleine Bitte!

  • Hallo


    Am 26.4.09 war ich Besucher des Verbandsliga- Spiels VfB Sangerhausen- 1.FC Lok Stendal. Irgendwie gab es am Rande dieses Spiels wohl (angeblich?) unangenehme Vorkommnisse, verursacht von Stendaler Fans. Darum wurden auf der Rückfahrt die Personalien aller mit dem Zug fahrenden Lokfans aufgenommen. Darum wurde ich zu einer Vernehmung und "erkennungsdienstlicher Behandlung" zur Stendaler Kripo vorgeladen. Gegen Letzteres ( Fingerabdrücke, Größenvermessung, Fotos u.a.) konnte ich Klage einlegen, was ich auch tat
    Heute bekam ich einen Brief vom Verwaltungsgericht Halle als aktenführende Behörde. Aufgrund meiner Klage muß ich erstmal 363 Euro Gerichtskosten zahlen. Wobei ich mir hier ziemlich im Klaren bin, daß die Behörde vorher hätte angeben müssen, daß eine Klage / Widespruch kostenpflichtig ist. Hat sie aber nicht.
    Für mich als altgedienten Fußballfan entwickelt sich die sache nun langsam zu einem Alptraum. Erst die Vorladung zur Polizeivernehmung, dann ein Stadionverbot in Sangerhausen, nun dieses. Ich versichere euch allen, daß ich mir an jenem Tag nichts hab zuschulden kommen lassen!
    Aber da muß ich nun mal durch. Aber nicht, ohne mich mit allen Mitteln zu wehren!


    Meine Bitte nun: Wer irgendwie ähnliche Erfahrungen gemacht hat, mag sie bitte schildern ( auch per PN). Und wer irgendwelche diesbezüglichen Gerichtsurteile im Internet gefunden hat, kann mal einen Link setzen. Meine eigenen Rechercen waren bisher wenig erfolgreich.


    Im Voraus VIELEN DANK!

    JE SUIS CHARLIE


    Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann (Böhse Onkelz)

  • Hmm also als erstes Mal einen Anwalt nehmen 8)



    Der Vorladung nach § 81b StPO würde ich nachkommen, und die Kraft und das Geld lieber für ein eventuelles Strafverfahren sparen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist zwar scheisse (Stasi 2.0) doch selbst wenn es sich vermeiden lässt, kann gegen dich immernoch als "normaler" Beschuldigter ermittelt werden, insofern vergebene Mühe, meiner Meinung nach.


  • Hallo Torjäger weißt ja wer ich bin habe mit der Beamtin gesprochen und sie sagte mir das man die Kosten beim Gericht beantragen kann das heißt Rechtskostenbeihilfe. Guter Tip habe mich deswegen auch verückt gemacht ist meiner Meinung auch ein Fehler seitens der Beamtin sie hätte einen das näher erklären sollen. Torjäger du weisst ja an diesen Tag waren viele Chaoten dabei. Da fährt man nach 8.Jahren mal wieder Auswärts und bekommt so einen Ärger. Werde jedenfalls mit Zug nicht mehr Auswärts fahren.

  • Vorladungstermin wahrnehmen.


    Und wenn die *** von der EGH (oder wie immer die bei euch heissen mögen) auf verständnisvoller Kumpel machen und Dinge erfragen, die absolut nichts zum zu klärenden Sachverhalt beitragen, u.ä.: keinerlei Angaben machen.


    Noch gibt es - m.W. - keine umgekehrte Beweislast.

    NIVEA für alle !


    * * *


    "... I was thinking maybe we could go outside - let the nightsky cool your foolish pride ... "


    * * *


    Pogue Mahone !

  • Torjäger bist nicht der Einzige der solche Post erhalten hat...habe Gerichtskostenhilfe (GKH) beantragt (warte noch auf das Ergebniss), wieder in Halle. Anscheind weiß eine Behörde nicht was die andere macht und andersrum. Ich war auch geschockt nachdem ich mir den Brief durchgelesen hatte und dacht es wäre ein Irrtum. Bis ich mich in Halle schlau gemacht habe, das man dagegen nur Klagen kann und kein Widerspruch einlegen konnte. Also falsch erzählt von Fr. Bil***.


    PS: Wir sind beide nicht die einzigen, wird wohl ne Sammelklage werden, falls da was schiefgeht mit der GKH


    Ich melde mich wenn ich wieder Post aus Halle erhalte :thumbdown:

  • Wenn du einen Anwalt brauchst, aber über keine Rechtsschutzversicherung verfügst, kannste beim Amtsgericht deines Wohnortes erstmal die BERATUNGSHILFE beantragen.Wird der Antrag bewilligt kannst du dich von nem Anwalt deiner Wahl beraten lassen (10€ musst du dann selbst direkt an den Anwalt zahlen, alle weiteren Kosten übernimmt der Steuerzahler).
    Die GERICHTS - bzw. PROZESSKOSTENHILFE beantragst du ebenfalls beim Amtsgericht deines Wohnortes.Damit würden dann deine Kosten, falls ein Prozess geführt wird, zum Teil oder auch komplett gedeckt.Komplett z.B. dann wenn du Hartz4 bekommst, wenn du Einkommen hast wird das angerechnet, d.h. du musst je nach Höhe des Einkommens einen Teil der Kosten selber tragen.Bei beiden (BH und PKH) musste natürlich deine Einkünfte darlegen, genauso die Ausgaben (z.B. Miete).


    Wieso du 363€ zahlen sollst...Wundern sollte einen in diesem Land nichts mehr, aber ne gute Justiz kostet halt... :versteck:


    Aber wie gesagt, würde an deiner Selle den PKH-Antag stellen, damit der Staat die 363 Glocken ganz oder teilweise zahlt!
    Antragsbewilligung abwarten und auf keinen Fall in Vorleistung gehen!


    P.S.!!!


    Eine bewilligte PKH kann sich der Staat wieder zurückholen, wenn sich z.B. die Einkommensverhältnisse des Antragstellers verbessert haben!


    Und nochwas: "Recht haben und Recht bekommen...." Viel Erfolg !

  • Es mag Dir zwar wie jedem rechtschaffenen Bürger, der in solchen oder ähnlichen Situationen von subjektiv als staatliche Drangsalierung empfundenen Zwangsmaßnahmen betroffen ist, eine große Sauerei und vor allem Ungerechtigkeit erscheinen und wahrscheinlich auch sein, trotzdem möchte ich Dir nur raten, von evtl. Gegenmaßnahmen die Finger zu lassen, außer Kosten und weiterem Zeitaufwand wird da nichts Positives für Dich herauskommen.
    Selbst wenn Du nur die o.g. 10 € "investieren" müsstest, solltest Du Dir lieber dafür eine Flasche Sekt kaufen und damit auf unseren hochwohllöblichen Rechtsstaat anstoßen. Der ist zwar zweifelsohne ein Fortschritt gegenüber seinen "Vorgängermodellen" in Form von Willkür- und Unrechtsregimen in Ost wie West, mit dem, was ein gesunder Menschenverstand als Recht oder Unrecht empfindet, hat das heutige System meist aber auch nicht viel zu tun, denn:
    Zum Einen hängt die Bewilligung eines PKH-Antrages für Deine Verfahrenskosten u.a. von den durch die Behörde zu beurteilenden Erfolgsaussichten des Verfahrens ab. Und die sind aus Behördensicht vermutlich sehr gering, weil polizeiliche Vernehmungen und erkennungsdienstliche Behandlungen zunächst einmal wertneutral sind, denn mit ihnen selber sind keine negativen Auswirkungen unmittelbar verbunden, weshalb die "Teilnahme" an solchen Maßnahmen normalerweise jedem Bürger zumutbar wäre. Im Gegenteil: Aus den erkennungsdienstlichen Erkenntnissen kann ja sogar als positives Ergebnis herauskommen, daß ein Betroffener aus dem Kreis der Tatverdächtigen ausscheidet. Und weiter: Eine polizeiliche Vernehmung stellt auch nur ein "Angebot rechtlichen Gehörs" dar, das man theoretisch nicht gezwungen ist, wahrzunehmen - aber wehe einem in der Praxis, wenn man das nicht macht! Solange die staatlichen Organe also bei ihren Aktionen keine (von Dir zu BEWEISENDEN !!!) Verfehlungen begangen haben sollten, würde Dir schon einmal gar keine PKH bewilligt werden dürfen.
    Hinzu kommt noch, daß ein von Dir zu beauftragender Anwalt für seine Bemühungen auf PKH-Basis nur circa ein Drittel des Honorars kassiert, als wenn Du ihn selber nach den RVG-Gebührensätzen bezahlen müsstest - von einer ungebunden getroffenen Honorarvereinbarung einmal ganz abzusehen. Da anwaltliche Hilfe aber in den seltensten Fällen aufgrund sozialen Engagements oder Mitgefühls erfolgt, sondern in der Regel an der Profitmaximierung des anwaltlichen Gewerbebetriebs orientiert ist, sind "gute", sprich mit Arbeit ausgelastete Anwaltskanzleien an Aufträgen auf PKH-Basis eher desinteressiert und auch solche, die sowas annehmen, in ihrem Tun und Treiben höchstens "drittelmotiviert".
    Schlußendlich gilt die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die dafür erst einmal zuständig wäre, nicht als die schnellste in der bundesdeutschen Jurisprudenz. Ein nicht als besonders eilbedürftig einzustufendes Verfahren (da wird schon mal ausnahmsweise nach acht bis neun Monaten eine Verhandlung anberaumt) wie Deines dauert in der Regel zwei bis drei Jahre.
    Und dann hat "Knolle" im vorausgegangen Beitrag schon sehr richtig angemerkt: "Recht haben und Recht bekommen ... " sind nämlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, also besser: Finger weg von dem Ganzen, die Ungerechtigkeit notgedrungen :motz: schlucken und sich Fußballspiele demnächst lieber bei uns Zahrensdorf anschauen, da passiert Dir sowas nämlich nicht :bia: !!!

  • Hallo


    Erstmal Danke für Euer Interesse und Eure vielen Tipps.
    Die polizeiliche Vernehmung in Sachen Landfriedensbruch war ja bereits vor zwei Wochen .Ich bin hingegangen. Warum auch nicht? Hab mir nichts vorzuwerfen. Den Cops weiterhelfen in ihren Ermittlungen aber konnte ich auch nicht, schließlich habe ich von irgendwelchen Verfehlungen von Lok-Fans nichts mitgekriegt Hab mich dafür ein bißchen über das rüde Verhalten der Beamten an jenem Tag beschwert, die uns z.B. ziemlich grob am Kauf von Getränken an jenem heißen Tag hinderten.
    Nach dieser Vernehmung sollte dann laut Vorladung eine "erkennungsdienstliche Behandlung" mit Fingerabdrücken u.ä. stattfinden. Dagegen konnte man Klage einlegen, laut Vorladung und auch von der mich vernehmenden Kripo-Beamtin noch einmal bestätigt. Was mir aber nicht gesagt wurde, ist, daß diese Klage kostenpflichtig ist.
    Es war sicherlich ziemlich naiv von mir (und vielleicht auch anderen Lok-fans) dagegen ohne Gedanken über die finanziellen Folgen diese Klage einzureichen. Aber ein bißchen fühle ich mich auch verarscht. Es stand zwar "Sie können dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht Halle einreichen" in der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, aber ich dachte da eher an eine Art Widrspruch , und nicht, daß ich damit eine offizielle Klage einreiche.
    Komisch, im Friseursalon hängt eine Preisliste über alle dort angebotenen Dienstleistungen, im Lebensmitelmarkt muß sowohl der Verpackungs- als auch der 100-Gramm oder Kilopreis angegeben werden. Aber bei solchen Sachen wird die Möglichkeit zur Klage zwar nebenbei erwähnt, aber völlig ohne Angabe, ob sie überhaupt kostenpflichtig ist.
    Ich habe erstmal mich mit einem Rechtspfleger am Amtsgericht drüber unterhalten. Eine Beratungshilfe kommt nicht mehr in Frage, weil sie vor einem Prozeßbeginn beantragt werden muß, ich aber ja (unbeabsichtigt) schon einen Gerichtsprozeß eingeleitet habe. Möglich wäre, meine Klage zurückzuziehen, wobei ich dann aber wohl trotzdem erhebliche Kosten hätte, weil der ganze Justizapparat in dieser Sache ja nun bereits angeleiert wurde. Oder ich beauftrage einen Rechtsanwalt. der (nach Prüfung) mit Prozeßkostenhilfe bezahlt wird. ich entschied mich erstmal für Letzteres, habe nächste Woche einen Termin beim RA und hoffe, einigermaßen glimpflich aus der Sache rauszukommen.
    Sorgen macht mir die Beschuldigung wegen LandfriedenSbruch. Ich habe mir nichts vorzuwerfen, weder Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigng oder sonstwas begangen. Aber Landfriedensbruch beeutet nach Aussage der mich vernehmenden Kripo-Beamtin, daß man zu einer Gruppe Peronen gehört, von denen einige Straftaten begehen. Mitgefangen- Mitgehangen(hat die Beamtin selbst so gesagt)! Und für einige der 22 Leute zählenden Zugfahrer -Gruppe an jenem Tag lege ich nicht die Hand ins Feuer! Mitbekommen habe ich aber nichts. Auf der Hinfahrt war alles recht entspannt (auch die Cops) , beim Spiel war ich nicht im Gästeblock, sondern im eher neutralen Bereich und auf dem Rückmarsch zum Bahnhof ging ich mit ander Spitze des Konvois und bemerkte nur, daß, aber nicht warum es Scharmützel zwischen Cops und Fans hinter mir gab
    Ich hörte schon öfter, daß Fußballfans Stadionverbot bekamen, weil sie mit ihnen unbekannten Leuten ( die dann irgendwie auffällig waren) vor dem Spiel am Bierstand ein bißchen quatschten und die Cops das filmten. Dieser Landfriedensbruch- Paragraph ist wohl eine strafrechtliche, geetzlich verankerte Variante dieser "Mitgefangen, mitgehangen"-Praxis.


    Gruß
    Torjäger SDL

    JE SUIS CHARLIE


    Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann (Böhse Onkelz)

  • Nie Klage einreichen!!! Wer klagt der will was, aber ne Anzeige gegen wen auch immer Kostet nichts. (glaub ich)
    Wäre schön wenn mal hier im Forum ne Rechtsberatung oder ähnliches möglich wäre.
    Auch ich alter Mann war schon in solcher Situation. Wie so viele
    Und immer häufiger können solche Dinge inner Presse landen, durch Intenet-portale wie gerade bei ner Demo in der Hauptstadt oder wie vor kurzem nen "Bevollmächtigter" gegen einen Fan, bei Tebe.
    Gibt es noch Fussballans Beobachten Polizei.de, da waren doch wohl Anwälte tätig.
    Aber ich weiß für Dich ist alles kein Trost. Aber geh weiter zu Deinem Fussi-verein! :bia:

  • Bei mir wurde das Verfahren mittlerweile auch eingestellt.Sämtliche Kosten trägt die Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Süd (also der Steuerzahler). Puh, sauber rausgekommen aus der Sache. Aber die ersten grauen Haare hab ich dadurch wohl doch gekriegt.


    Gruß
    Torjäger SDL

    JE SUIS CHARLIE


    Die Stunde des Siegers kommt für jeden irgendwann (Böhse Onkelz)