Hier mal eine Szene die uns als Schiedsrichter immer mehr im Glauben läßt, das wir keinen Rückenhalt bekommen!!!
Ich habe in einem Testspiel einen Spieler des Feldes verwiesen , weil er für mich deutlich sichtbar versucht hat seinen Gegenspieler anzuspucken. Wie widerlich!!!!!.
Ich habe daraufhin einen Sonderbreicht angefertigt und diesen zum Sportgericht geschickt.
Jetzt kommt die Strafe:
Der Spieler wurde für ein Testpiel gesperrt und bekommt eine Geldstrafe von 30Euro plus 16,30Euro Verfahrenskosten.
Begründung:
Der Versuch des Spuckens ist zwar genauso strafbar wie das Spucken selbst, aber da er nicht getroffen hat, hat das Sportgericht nur eine Unsportlichkeit daraus gemacht.
Für mich ist das aber ein Widerspruch!
Der Versuch zu Spucken ist laut Regel 12 grob unsportliches Betragen genauso zu werten, wie das Spucken selbst.
Wir können uns also die Arbeit sparen und in Zukunft solche Sachen durchgehen lassen. Da macht man sich nicht zum Affen und die Vereine lachen nicht über einen.
Schönen Dank!!!