Regelfrage des Tages (05.02.08)

  • Ein Abwehrspieler und ein Angreifer versuchen, eine scharf herein getretene Hereingabe zu erreichen. Zwischen beiden Spielern und der Torlinie befindet sich nur noch der Torhüter. Der Angreifer befindet sich bei der Ballabgabe mit dem Oberkörper, den Armen und dem Kopf auf gleicher Höhe mit dem Abwehrspieler. Lediglich das Bein, mit dem er den Ball schließlich erreichen kann, befand sich bei der Ballabgabe um Haaresbreite näher der Torlinie als der Abwehrspieler. Wie ist zu entscheiden, wenn der gut postierte SRA diese Situation erkennt?


    Gruß
    Uwius ;)

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  • abseits, der oberkörper ist egal, entscheidend ist ob er mit den beinen näher am tor ist


    Im Regelheft 2007/08 steht auf Seite 71 unter Punkt 1 (Entscheidungen des International Football Association Board):


    "Bei der Abseitsstellung, definiert als „wenn er der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Abwehrspieler“, sind der Kopf, der Rumpf oder die Füße des Spielers, nicht aber dessen Arme maßgebend."


    Somit würde das Bein zwar mitzählen, da laut Regel nur die Arme unberücksichtigt bleiben. Aber wenn hier in der Frage nur von "Haaresbreite" die Rede ist, dann ist dies für mich kein eindeutiges Abseits. Aber auf dem Spielfeld ist das aber wieder Ermessenssache, der eine entscheidet auf Abseits, der andere nicht...

  • Auflösung:


    Das Bein ist ein entscheidendes Körperteil bei der Beurteilung, ob eine Abseitsstellung vorliegt oder nicht. Auch wenn die geschilderte Situation sehr knapp war, hat der SRA die Abseitsstellung erkannt und muss dem SR diese mit der Fahne anzeigen. Das Spiel wird mit indirektem Freistoß für die verteidigende Mannschaft fortgesetzt.


    Gruß
    Uwius ;)

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