Gibts die/das Video(s) von der Szene nun auch mal zu sehen für die breite Öffentlichkeit? Fände das mal echt interessant........

SKANDALURTEIL im Bezirk Dresden - Zulässigkeit des Videobeweises
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Das Veröffentlichen des einschlägigen Videomaterials obliegt natürlich ausschließlich dem Rechteinhaber, also dem Bischofswerdaer FV 08. Wenn sie es für richtig halten, dann werden sie es auch veröffentlichen.
Und mit der Veröffentlichung werden auch keine neuen Diskussionen entstehen, denn Tatsachenentscheidung ist Tatsachenentscheidung, egal, was auf einem Video zu sehen sein soll.
Im Übrigen gibt es auch ein Video von der Gegenseite, dass die gleiche Szene anders zeigt, als sie gerne von Schiebocker Seite geschildert wird. Doch der Filmer aus einem Dorf bei HoyWoy möchte das nicht veröffentlicht sehen, schade.
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Zitat
Original von dastalent71
. als wenn das ag in kiel ne entscheidung vom ag passau interessieren würde. :naja:tut es!!!
brauchst nur den richtigen Anwalt, der diese Urteile auch kennt (oder findet)
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Zitat
Original von StGermain
Gibts die/das Video(s) von der Szene nun auch mal zu sehen für die breite Öffentlichkeit? Fände das mal echt interessant........Kindergarten!!!
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Korrekt Warlock. In der Sportgerichtsbarkeit läuft es ein wenig anders, aber prinzipiell ist es das Gleiche. Wir leiden zum Beispiel auch noch an Fehlurteilen eines Berliner sportgerichts. Weil damasl niemand ein soclhes Hammerurteil angefochten hat, kämpfen wir breits seit 3 Jahren, dass es annulliert wird. Und vielleicht wird das ja dann schon 2007 der Fall sein.
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Zitat
Original von Warlock
tut es!!!
brauchst nur den richtigen Anwalt, der diese Urteile auch kennt (oder findet)
tut es nur bedingt. wenn der richter ne andere meinung hat, wird ihn kaum jemand hindern können ein anderes urteil zu fällen. wenn er keine lust auf arbeit aht, kann er die gründe natürlich abschreiben :biggrin:
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Zitat
Original von Webster
Kindergarten!!!
Toller Kommentar! Brauchst es Dir ja nicht anzusehen......Vögel gibts...... :???:
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Zitat
Original von StGermain
Toller Kommentar! Brauchst es Dir ja nicht anzusehen......Vögel gibts...... :???:
Was bringt dir das???? Gut das du beleidigen musst, aber gut, auf die Schiene begeb ich micht nicht!!!
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Zitat
Original von dastalent71
tut es nur bedingt. wenn der richter ne andere meinung hat, wird ihn kaum jemand hindern können ein anderes urteil zu fällen. wenn er keine lust auf arbeit aht, kann er die gründe natürlich abschreiben :biggrin:
wird jetzt vielleicht ein wenig kompliziert, das ganze Rechtssystem in die Tasten zu geben
vielleicht finden wir mal Zeit uns persönlich darüber auszutauschen
allerdings gibt es angenehmere Themen als unseren nicht "immer" funktionierenden Rechtsstaat -
fliegen se halt gegen Heidenau raus
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