7. Spieltag BL Dresden

  • Zitat

    Original von JuLei77
    Wer weiß darüber bescheid?


    Kostadinov von DD Nord ging gegen Chemnitz 30.09.06 mit gelb/rot vom Platz.
    Danach absolvierte DD Nord 1.glaube kein Pflichspiel mehr. Am Samstag lief er in der zweiten von DD Nord auf. Darf man das? oder gibt es bei Nord zwei mit dem selben Namen?


    Sperre für 10 Tage für alle Spiele des Vereins im Bezirksverband Fußball
    !!!!!!
    Sperre für ein Spiel im NOFV, keine Sperre für andere Mannschaften!


    Sprich der Spieler war spielberechtigt!!!!

    FSV Geschwader since 2000 --- " Der Wahnsinn geht weiter "

    Einmal editiert, zuletzt von Webster ()

  • Zitat

    Original von Webster


    Sperre für 10 Tage für alle Spiele des Vereins im Bezirksverband Fußball
    !!!!!!
    Sperre für ein Spiel im NOFV, keine Sperre für andere Mannschaften!


    Sprich der Spieler war spielberechtigt!!!!


    meines wissens war dies bislang so, ist jetzt aber neu und zwar so wie "kleiner" es beschrieben hat.

  • Zitat

    Original von JuLei77
    OK, danke. Kannst du mir noch sagen, wo du dies her hast?
    In der Spielordung die auf der SFV-Seite steht, finde ich in dem §58 nichts darüber.




    Es steht unter http://www.bvf-dresden.de/Dok/regel0607.pdf


    So, hab gerade nochmals genau nachgegieckt. Webster hat teilweise Recht. Er war doch spielberechtigt, weil die 2. schon das Pokalspiel in Meißen hatte. Das heisste, er durfte in der 2. mitspielen, ist aber noch für eine Partie (also die gegen Sachsen) der 1. gesperrt gewesen.

  • Nun einmal im Original:


    § 58
    Verwarnungen und Spielsperren
    (1) Im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb (Großfeld) wird das Vorzeigen der gelben und roten Karte angewandt.


    a) wenn eine Spielerin/ein Spieler nach einer ersten Verwarnung durch Vorzeigen der gelben Karte im gleichen Spiel ein weiteres Mal hätte verwarnt werden müssen, so ist sie/er vom Schiedsrichter durch Vorweisen der gelben und roten Karte des Feldes zu verweisen.


    b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.


    c) Die in diesem Spiel erhaltene Verwarnung (gelbe Karte) gilt als verbraucht und wird nicht registriert.


    Also gemäß (b, Satz 2) durfte er mitspielen - unter der Voraussetzung, daß ein Pokalspiel ein Pflichtspiel ist. Ob er für ein Spiel einer jeden anderen Mannschaft spielberechtigt ist, scheint dabei keine Rolle zu spielen.

  • Zitat

    Original von Schreiberling


    b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.


    Da steht geschrieben "nächste Pflichtspiel dieser Mannschaft" und nicht des Vereins. Und dann tritt gleichzeitig eine Spielsperre für alle Mannschaften des Vereins an diesem sogennanten nächsten Pflichtspieltag in Kraft. Also für mich nicht spielberechtigt, da das nächste Pflichtspiel an dem Wochenende 13.10.-15.10. der ersten Mannschaft stattfand.


    So lese ich das raus. Bitte mich korrigieren wenn ich falsch liege.

  • Zitat

    Original von JuLei77


    Da steht geschrieben "nächste Pflichtspiel dieser Mannschaft" und nicht des Vereins. Und dann tritt gleichzeitig eine Spielsperre für alle Mannschaften des Vereins an diesem sogennanten nächsten Pflichtspieltag in Kraft. Also für mich nicht spielberechtigt, da das nächste Pflichtspiel an dem Wochenende 13.10.-15.10. der ersten Mannschaft stattfand.


    So lese ich das raus. Bitte mich korrigieren wenn ich falsch liege.


    Also Sperre für das nächste Pflichtspiel dieser Mannschaft dürfte klar sein.


    Und an diesem Spieltag eine Sperre für alle anderen Mannschaften des Vereins.
    Also zur Erklärung: Wenn er Samstag in der Ersten gelb-rot,dann Sonntag oder evtl + Feiertag nicht in der Zweiten.
    Nächster Spieltag dann nicht in der Ersten aber in der Zweiten.
    Somit war er spielberechtigt :!:

  • Kostatinov


    ehe hier weiter gerätselt wird. er war spielberechtigt. da er die gelb-rote karte in einem spiel des nofv (oberliga gehört zum nofv) erhalten hat, wird er auch nach der spielordnung des nofv bestraft. nach der spo des nofv §13 war er für das nächste pflichtspiel seiner mannschaft gesperrt. desweiteren für alle anderen mannschaften des vereins, längsten aber 10 Tage.

  • Zitat

    Original von Insider06
    Kostatinov


    ehe hier weiter gerätselt wird. er war spielberechtigt. da er die gelb-rote karte in einem spiel des nofv (oberliga gehört zum nofv) erhalten hat, wird er auch nach der spielordnung des nofv bestraft. nach der spo des nofv §13 war er für das nächste pflichtspiel seiner mannschaft gesperrt. desweiteren für alle anderen mannschaften des vereins, längsten aber 10 Tage.


    Na dann ist ja alles klar. Danke.