Da ich mich bis vor einem Jahr kaum mit Fußball beschäftigt habe, besitze ich nur recht wenig Ahnung von dem Zusammenspiel des Machtgefüges der Fußballverbände.
Bislang habe ich folgendes verstanden:
1. Der DFB ist ein Verband, der selbst jedoch ein Verein ist. Diesem untergliedert sind wiederum weitere Verbände wie der NOFV. Dem NOFV wiederum der FSA. Dem "letzten" (Vereins-)Verband sind dann die Fußballsportvereine eingegliedert.
2. Die sogenannte Vereinsautonomie garantiert jedem Verband/Verein, dass er selbständig nach der eigenen Satzung und seinen Ordnungen handeln kann. Soweit er einem anderen Verein (Verband) untergliedert ist, ist er insoweit in bestimmten Teilen unselbständig, d.h. er hat sich an die Satzung und die Ordnungen des übergeordneten Vereins/Verbandes zu halten.
Stellt sich nunmehr die Frage, wie die Funktionäre (nicht in den eigentlichen Sportvereinen) gewählt werden.
1. Dies geht nur über die Mitglieder in Versammlungen weil Verein (richtig oder falsch?).
2. Sofern Vereine Mitglieder eines Verbandes sind, dann stellen diese ihren Vorsitzenden oder wieviel Vertreter ab?
3. Welche Stimmrechte bestehen für die/den Vereinsvertreter?
4. Wie kann das Fehlverhalten der Funktionäre schnell geahndet werden? In Sportvereinen geht dies über die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Ziel meiner Fragen ist es, die Machtgefüge zu entwirren und zu verstehen, dass heißt wie "einsame" und "unverständliche" Entscheidungen wie im Falle 1. FC Lok Stendal getroffen werden können, ohne dass "verbandsrechtlich" irgendeine Handhabe erkennbar ist. Die Sportvereine sind den Verbänden auf Gedeih und Verderb (wie es scheint) ausgeliefert, da demokratische Strukturen für mich nicht erkennbar sind.
Egal welcher Beitrag kommt. Vielleicht kann mittels des Falls Stendal hier etwas grundlegend durch eure Infos geändert werden. Die Entscheidungen, die bislang getroffen wurden und wohl beim FSA schon wieder getroffen werden, haben nichts, aber auch gar nichts mit der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung der BRD zu tun. Sie sind rein willkürlich nach einer persönlichen Befindlichkeit des/der Funktionärs(e)getroffen worden bzw. werden getroffen.
Ich danke euch jetzt schon.