ZitatOriginal von Inno BFC'er
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ZitatOriginal von BFC4èver
http://www.dbfc.de/component/option,com_frontpage/Itemid,1/
Na das is ja wohl auch n ganz schlechter Scherz vom SVY, oder ???
Mein Weib (auch BFC-Mitglied) kommt mit Ermässigung rein, ich aber nicht
Ich zitiere: "...dies betrifft neben Studenten oder Empfängern von Leistungen der Arbeitsagentur (bitte an die enstprechenden Aus- und Nachweise denken) beispielsweise auch weibliche Besucher des Oberliga-Spieles."
Da muss ick jetzt nochmal drauf rumreiten - sorry. :oops:
Widerspricht das nicht dem im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik verankerten Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz 8O
Siehe auch hier: [URL=http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4245/I.-Die-Grundrechte.htm]http://www.bundesregierung.de/…45/I.-Die-Grundrechte.htm[/URL]
Wenn ich also morgen wirklich 3 Taler mehr zahlen soll, als meine Herzdame gehts auf nach Karlsruhe ...
... wär zumindest mal ne Überlegung wert !
Mal eine kurze Anmerkung zu den juristischen Aspekten (Wucher, Art. 3 GG), falls das wirklich ernst gemeint sein sollte:
Natürlich befindet ihr euch in keiner Zwangslage im juristischen Sinne, denn ihr könntet ja problemlos auch zu Hause bleiben. Dass ihr das nicht macht, ist eben euer Problem, bei dem euch Vater Staat nicht helfen wird. So funktioniert eben die Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage. Erst wenn die Nachfrage sinkt, wird das Angebot billiger. Und der Wucherparagraph soll dabei lediglich gegen Perversionen der Vertragsfreiheit schützen.
Art. 3 GG richtet sich an den Staat, nicht an Fußballvereine. So einfach ist das, und du hast die Fahrtkosten nach Karlsruhe gespart. Ihr müsst Rot-Grün wählen, damit die ihr unsinniges Antidiskriminierungsgesetz tatsächlich noch verabschieden können, dann könntet ihr beim nächsten Mal von Yesilurt tatsächlich Schadensersatz verlangen.
Zu 100% wars wohl nicht ernst, ABER:
Ich weiss nicht, wie weit es mit deiner juristischen (Vor-)Bildung ist, Coucho, aber - ich habe keine - ich sehe es trotzdem als Nötigung gegenüber einem Fan und Mitglied des BFC an ...
... soweit ich weiss, richtet sich der Artikel generell an Jeden in diesem Staate, nicht nur "den Staat an sich" (der ja durch uns alle gebildet wird).
Und in diesem Falle sehe ich nunmal eine willkürliche Ungleichbehandlung gegeben.
Erklär mir mal bitte, warum Frauen, die nicht arbeitslos, behindert, lernend, studierend oder bereits im Rentenalter befindlich (hoffe, ich habe nix vergessen, was eine vertretbare Ermässigung der Eintrittspreise rechtfertigt) ganze 3 EUR weniger zahlen, als die Männer an ihrer Seite, auf die diese Kriterien genauso zutreffen !!!
Das ist aus meiner Sicht als jurist. Laie ne klare Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.
Bin aber gerne bereit, mich von den anwesenden Volljuristen eines Besseren belehren zu lassen.
Die Grundrechte regeln, wie weit der Staat in die Rechte des Einzelnen eingreifen darf. Und Art. 3 GG verpflichtet eben (nur) den Staat (deswegen auch "vor dem Gesetz"), alle gleich zu behandeln. (Das gilt dann nicht, wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt, z.B. Kapazitätsbeschränkungen an Unis oder so).
Im Verhältnis zwischen Privatpersonen, und eine solche ist Yesilurt, gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h., ich entscheide selbst, mit wem und zu welchem Preis ich Verträge schließe, oder eben nicht schließe. Wenn Yesilurt 10 Euro verlangt, könnt ihr sagen, machen wir nicht. Wenn ihr aber in den sauren Apfel beißt, weil euch der BFC letztlich auch diesen Zehner wert ist, dann ist das doch wirklich eure freie Entscheidung, auch wenn sie euch nicht passt.
Der Wucherparagraph soll nur verhindern, dass jemand seine Marktmacht auf krasse Weise missbraucht, z.B. durch extrem hohe Zinsen für ein Darlehen etc.
Letztlich ist es wirklich wahr: So funktioniert Kapitalismus. Ich habe in diesem Jahr fast 60 Euro für U2 und fast 70 Euro für Depeche Mode ausgegeben. Das finde ich auch wahnsinnig viel, aber wegen der großen Nachfrage können sich das die Veranstalter eben leisten. Und so lange die Leute, also auch ich, das zahlen, wird es sich nicht ändern (Angebot und Nachfrage).
Die einzige wirkunsgvolle (und legale) Möglichkeit, Yesilurt zu zeigen, wo die Grenzen sind, sehe ich deshalb nur in einem Boykott des Spiels...
YY macht nicht zum ersten Mal mit überhöhten Eintrittspreisen auf sich aufmerksam. Sie wollten schon einmal 8 € zum Regeleintrittspreis machen. Ich glaube, das war vor zwei Jahren.
Für mich ist das Verhalten der YY ein eindeutiges Indiz dafür, dass der Geldfluß von Vereinsvater Ilkyaz allmählich versiegt. Mehrere Jahre für Oberliga-Verhältnisse teure Spieler "einkaufen" ohne den gewünschten Erfolg (Regionalliga!) fordert nun sein Tribut. Womit ist das Verhalten dieses Vereins nicht entschuldigen will. Für mich ist 8 € bei Topspielen die absolute Obergrenze.
Bei Türkiyemspor lauten die Eintrittspreise 6 €/ermäßigt 3 €, bei Topspielen (ich vermute mal bei den Besuchen von Yesilyurt, 1. FC Union, Babelsberg und BFC im Katzbach) 8 €/4 €.
Für mich ist 8 € bei Topspielen die absolute Obergrenze.
Bei Türkiyemspor lauten die Eintrittspreise 6 €/ermäßigt 3 €, bei Topspielen (ich vermute mal bei den Besuchen von Yesilyurt, 1. FC Union, Babelsberg und BFC im Katzbach) 8 €/4 €.[/quote]
Der unterschied zwischen Yesilyurt und Türkiyemspor liegt ja wohl klar auf der Hand! Jahn Park Stadion und Katzbach Stadion..., da sind ja wohl auch unterschiede zu erkennen! Wenn YY 9 € für Überdachte Sitzplätze bei Topspielen verlangt, dann müsstet ihr nicht 8 €, sondern 5 € verlangen, damit es der Realität entspricht! =)
ZitatOriginal von BRB-Jörg
Mal im Ernst: 8€ sind zwar ne Menge Geld, aber wenn nen Verein mit ner großen zu erwartenden Fanmange kommt, kann man schon mal 2 € mehr Eintritt nehmen als sonst, alles Weitere ist aber Wucher. 8 € für nen Top-Spiel in der OL wie BFC - Union find ich schon okay. Alles Weitere nicht.
Ich weiß nicht, was daran oke sein soll. Letztlich trifft es immer die gleichen Fans, denn für die meisten Oberligisten ist das Spiel gegen Union, BFC und Nulldrei das Topspiel. Nur andersherum ist es das nicht. Ich finde jeglichen Topzuschlag ungerechtfertigt. Die Mehreinnahmen aus dem Catering sollten doch wohl schon genug entschädigen.
ZitatOriginal von TEBE Fan
Der unterschied zwischen Yesilyurt und Türkiyemspor liegt ja wohl klar auf der Hand! Jahn Park Stadion und Katzbach Stadion..., da sind ja wohl auch unterschiede zu erkennen! Wenn YY 9 € für Überdachte Sitzplätze bei Topspielen verlangt, dann müsstet ihr nicht 8 €, sondern 5 € verlangen, damit es der Realität entspricht! =)
Wenn Du den vermeintlichen Komfort eines Sitzplatzstadions meinst, hast Du vielleicht recht. Für uns ist aber ein anderer Kostenfaktor entscheidend: Die Sicherheitsauflagen! Der Jahn-Sportpark verfügt über getrennte Bereiche, Stadionzäune und Wasserhydranten :biggrin:, das Katzbachstadion nicht. Wir müssen aufgrund der zahlreich erwarteten Gästefans dieses mit einem hohen materiellen (mobile Zäune) und personellen (hohe Ordnerzahl) Aufwand wettmachen, was schlichtweg höhere Sicherheitskosten als im Jahnsportpark für Türkiyemspor bedeutet. An diesen Aufwand hat übrigens auch der erlebnisorientierte Teil der Gästefans aufgrund seines ihm vorauseilenden Rufs seinen Anteil.
Wir wollen trotzdem alle unsere Heimspiele, auch die gegen Union und dem BFC, im Katzbachstadion durchführen. Dort ist man näher am Geschehen als im Jahn-Sportpark und es kommt eher Fussballstimmung auf als in den großen Schüsseln. Das ist sicherlich auch im Interesse aller Gästefans und rechtfertigt von daher den Top-Zuschlag.
ZitatOriginal von guenter
..Wir wollen trotzdem alle unsere Heimspiele, auch die gegen Union und dem BFC, im Katzbachstadion durchführen. Dort ist man näher am Geschehen als im Jahn-Sportpark und es kommt eher Fussballstimmung auf als in den großen Schüsseln...
Dat hört sich doch super an. Schaun wa mal am 04.09.05 ob wir dann auch dort sind...
ZitatOriginal von Coucho Pires
Im Verhältnis zwischen Privatpersonen, und eine solche ist Yesilurt, gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit
..diese geht aber nur soweit, wie Grundrechte (oder Rechte eines anderen) nicht berührt werden. Man darf sich also nicht alles erlauben. Wenn ich als Arbeitgeber (der nicht öffentliche Hand ist!) z.B. keine Frauen einstelle, einfach weil sie Frauen sind, dann gibt es auch die Klagemöglichkeit für diejenigen. Der Arbeitgeber ist hierbei i.d.S. auch eine "Privatperson" - oder besser gesagt eine juristische Person, die einer Privatperson gleichgestellt ist - und trotzdem greift der Schutz des Grundgesetzes. Sonst könnten ich & du ja ungestraft die Würde eines Menschen (Art. 1 GG) verletzten...
Das ganze ist also ein Tanz auf dünnem Eis. Und das sage ich mit durchaus jurist. Vorbildung...
Abgesehen davon, sind diese 10 Mücken wirklich eine Frechheit (falls das noch keiner erwähnt haben sollte ), in der 4ten Liga gehört sich sowas einfach nicht. Da komm' ich ja mit viel Glück für die Piepen auch in die nigelnagelneue AllianzArena rein...:???:
Moins,
absolute Frechheit!!!!!!! das kann nicht sein, das sich solch Vereine immer über die EintrittsPreise versuchen zu sanieren.
Dann können wir Babelsberger uns ja auch auf was gefasst machen......
letztes Jahr als Bablesberg in Neustrelitz gespielt hat, da waren mindestens 15 SixPacks von der Polizei anwesend (250 Beamte der BePo) und noch ein Hubschrauber. Wenn YY das mit erhöhten Kosten begründet, dann hätte damals der Eintrit in Neustrelitz 20 Euro kosten müssen.
Leider kann man ein FussbllSpiel nicht so einfah boykottieren,wie einen Händler der erhöhte Preise nimmt, aber dagegen sollte wirkliich mal vorgegangen werden......
Bei uns in Babelsberg zahlst du für einen Stehplatz 5 Mücken,egal ob Union oder der BFC kommt
Da kann mann nur den Kopf schütteln! Frechheit
ZitatOriginal von guenter
Wenn Du den vermeintlichen Komfort eines Sitzplatzstadions meinst, hast Du vielleicht recht. Für uns ist aber ein anderer Kostenfaktor entscheidend: Die Sicherheitsauflagen! Der Jahn-Sportpark verfügt über getrennte Bereiche, Stadionzäune und Wasserhydranten :biggrin:, das Katzbachstadion nicht. Wir müssen aufgrund der zahlreich erwarteten Gästefans dieses mit einem hohen materiellen (mobile Zäune) und personellen (hohe Ordnerzahl) Aufwand wettmachen, was schlichtweg höhere Sicherheitskosten als im Jahnsportpark für Türkiyemspor bedeutet. An diesen Aufwand hat übrigens auch der erlebnisorientierte Teil der Gästefans aufgrund seines ihm vorauseilenden Rufs seinen Anteil.
Wir wollen trotzdem alle unsere Heimspiele, auch die gegen Union und dem BFC, im Katzbachstadion durchführen. Dort ist man näher am Geschehen als im Jahn-Sportpark und es kommt eher Fussballstimmung auf als in den großen Schüsseln. Das ist sicherlich auch im Interesse aller Gästefans und rechtfertigt von daher den Top-Zuschlag.
und diese erhöten Sicherheitskosten, werdenallein schon durch die Anzahl der Gästefans bei besagten Spielen mehr als wettgemacht, also gibt es keinen Grund für eine deartige Erhöhung.
Aber Vereine wie YY sollten aufpassen, das sie sich da mal kein Eigentor einfangen. Denn die Grünen haben sicher lieber 1000 + x Leute im Stadion wo man diese kontrollieren kann als davor. Egal ob die nun Eintritt gezahlt haben oder nicht :biggrin:
...vielleicht brauchen die lieben von YY noch schnell ein paar Euro um den neuen Star Hasan Vural bezahlen zu können!!
^^Wie in Zwickau: der FSV is ja leider abgestiegen, die sommerpause ist vorbei und jetzt eght die Saison wieder los. Es ist nicht so, das ich nnicht zu meinem Verein stehe odeer so(es geht ja schon soweit das man sich beschimpfen lassen muss von anderen, das man kein richtiger bzw. KEIN fan ist ), ich bin ein großer FAN!!!! aber darf es sein das in der 5. also Landesliga solche Eintrittspreise verlangt werden dürfen: Ermäßigt 5€ , Erwachsen 7€???? viele sagen :"es ist ein Oberligaetat der für die neue saison ausgegeben wurde, aber so etwas gerechtfertigt nicht solche preise.
ZitatOriginal von Coucho Pires
Die Grundrechte regeln, wie weit der Staat in die Rechte des Einzelnen eingreifen darf. Und Art. 3 GG verpflichtet eben (nur) den Staat (deswegen auch "vor dem Gesetz"), alle gleich zu behandeln. (Das gilt dann nicht, wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt, z.B. Kapazitätsbeschränkungen an Unis oder so).
Im Verhältnis zwischen Privatpersonen, und eine solche ist Yesilurt, gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h., ich entscheide selbst, mit wem und zu welchem Preis ich Verträge schließe, oder eben nicht schließe. Wenn Yesilurt 10 Euro verlangt, könnt ihr sagen, machen wir nicht. Wenn ihr aber in den sauren Apfel beißt, weil euch der BFC letztlich auch diesen Zehner wert ist, dann ist das doch wirklich eure freie Entscheidung, auch wenn sie euch nicht passt.
Letztlich ist es wirklich wahr: So funktioniert Kapitalismus. Ich habe in diesem Jahr fast 60 Euro für U2 und fast 70 Euro für Depeche Mode ausgegeben. Das finde ich auch wahnsinnig viel, aber wegen der großen Nachfrage können sich das die Veranstalter eben leisten. Und so lange die Leute, also auch ich, das zahlen, wird es sich nicht ändern (Angebot und Nachfrage).
Die einzige wirkunsgvolle (und legale) Möglichkeit, Yesilurt zu zeigen, wo die Grenzen sind, sehe ich deshalb nur in einem Boykott des Spiels...
Bei den Konzertkarten kosteten die Tickets (ich war übrigens auch bei U2 und gehe nächstes Jahr auch zu DM ) aber für Frauen und Männer das Gleiche !!!
Darum ging es mir in meinem Beitrag. Wenn die Damen heute wirklich 3 Taler weniger in die SVY-Kasse zahlen ist das ja wohl ne ganz klare Ungleichbehandlung. (siehe Beitrag vom Pirolmaster)
Und nur weil meine Lebensabschnittsgefährtin T...ten hat und ich nicht soll ich mehr zahlen, oder wie ???
Oder sind die (für mich nur zur begründung vorgeschobenen) Sicherheitsmassnahmen (im Mai kostete der Eintritt für SVY - BFC an gleicher Stelle und das mit reichlich "Sicherheit" inkl. Aufschlag 7,00 EUR !!!) für Frauen preislich günstiger ? Das erklär mir mal bitte einer !
Und nebenbei: auch die gnädig ermässigten 9,00 EUR find ich noch ziemlich viel für die OL !
ZitatOriginal von Pirolmaster
..diese geht aber nur soweit, wie Grundrechte (oder Rechte eines anderen) nicht berührt werden. Man darf sich also nicht alles erlauben. Wenn ich als Arbeitgeber (der nicht öffentliche Hand ist!) z.B. keine Frauen einstelle, einfach weil sie Frauen sind, dann gibt es auch die Klagemöglichkeit für diejenigen. Der Arbeitgeber ist hierbei i.d.S. auch eine "Privatperson" - oder besser gesagt eine juristische Person, die einer Privatperson gleichgestellt ist - und trotzdem greift der Schutz des Grundgesetzes. Sonst könnten ich & du ja ungestraft die Würde eines Menschen (Art. 1 GG) verletzten...
Das ganze ist also ein Tanz auf dünnem Eis. Und das sage ich mit durchaus jurist. Vorbildung...
Ist zwar alles schon ziemlich lange her, aber soweit ich mich erinnere, wirken die Grundrechte im Privatrecht eben nur mittelbar, nämlich über entsprechende gesetzliche Regelungen, wie § 242 oder eben § 138 BGB, deren Voraussetzungen hier aber - wie ich finde - offensichtlich nicht vorliegen. Ich teile zwar die Empörung über die Preise, dünnes Eis kann ich aus juristischer Sicht aber wirklich nicht erkennen...
Und dein Beispiel mit dem Arbeitgeber ist zwar richtig, aber eben nur deshalb, weil dieser Anspruch im Gesetz (als Folge einer EG-Richtlinie) ausdrücklich geregelt ist (§ 611a BGB), und nicht etwa über Treu und Glauben oder Sittenwidrigkeit unter Bezug aufs Grundgesetz hergeleitet wird. Und einen entsprechenden Anspruch für Leute, die an Diskoeingängen oder in Fußballstadien aufgrund des Geschlechts diskrminiert werden, gibt es eben (noch) nicht. Und wird es hoffentlich auch nicht geben...