So gründen Sie einen Fußballverein

Die ersten Schritte


Folgende Punkte müssen erfüllt sein, um überhaupt einen Verein gründen zu können:

  1. Sie brauchen mindestens sieben Gründungsmitglieder. Diese müssen nicht zwangsläufig volljährig sein, was jedoch gegebenenfalls die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters bedarf, vor allem dann, wenn es bei Beitragspflichten um Geld geht.
  2. Nun benötigen Sie eine Satzung, also ein Schriftstück, in dem alle Eckdaten des Vereins geregelt sind. Dazu gehören zwingend folgende Punkte: Name des Vereins, der Sitz des Vereins (Ort genügt), die Regelung zur Eintragung des Vereins, der Vereinszweck, Bestimmungen zu Aus- und Eintrittsmöglichkeiten von Mitgliedern, Angaben zu Mitgliedsbeiträgen, Beurkundung von Beschlüssen, Bildung des Vorstandes, Einberufung von Mitgliederversammlungen.
  3. Als nächstes muss eine Gründungsversammlung einberufen werden. Daran müssen mindestens 7 Mitglieder teilnehmen (nicht zwangsläufig die 7 Gründungsmitglieder).
  4. Um alle Punkte schriftlich festzuhalten, muss ein Gründungsprotokoll erstellt werden. Was früher handschriftlich niedergeschrieben wurde, wird heute meist mit einem Computerprogramm erfasst. Denken Sie schon jetzt daran, dass Ihr Verein auch zukünftig eine Software braucht, um Buchhaltung, Finanzen, Verwaltung etc. zu managen.
  5. Auf dieser Versammlung werden nun die Vereinsgründung und die Satzung beschlossen.
  6. Jetzt muss ein Vorstand gewählt werden. Ebenso steht ggf. die Wahl weiterer Organe auf dem Programm.
  7. Sofern Sie einen eingetragenen Verein (e. V.) gründen möchten, muss dieser im Anschluss beim Registergericht (Amtsgericht) angemeldet werden. In den meisten Bundesländern muss die Anmeldung durch einen Notar beglaubigt werden. Dabei müssen der Vorstand und alle Vorstandsmitglieder anwesend sein. Die Satzung kann im Übrigen abgelehnt werden, wenn einer der oben genannten Satzungspunkte fehlt.

Fußballvereine müssen nicht zwangsläufig eingetragen werden, diese sind dann jedoch nicht rechtsfähig. Ein weiterer Unterschied: Die Mitglieder haften persönlich, privat haftet derjenige, der Rechtsgeschäfte abschließt (in der Regel der Vorstand).


Eingetragener Fußballverein – ja oder nein?


Die Frage, ob ein Fußballverein eingetragen werden soll oder nicht, sollte man sich gut überlegen und die Vorteile eines e. V. kennen:


  • Der Vorstand haftet nicht persönlich für wirtschaftliche Risiken.
  • Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
  • Der eingetragene Verein besitzt eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen.
  • Die Gründungskosten (Notargebühr, Registergebühr, Bekanntmachung der Eintragung) sind niedrig und liegen bei rund 100 bis 150 €.
  • Es wird kein Mindestkapital benötigt.
  • Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins haben gleiche Rechte und Pflichten.
  • Beim eingetragenen Verein handelt es sich um eine juristische Person, somit kann beispielsweise im eigenen Namen geklagt werden.


Alternativ kann ein Verein auch noch andere Rechtsformen haben. Dazu gehören zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG) wie etwa beim FC Bayern München, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wie bei Borussia Mönchengladbach und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (GmbH & Co. KGaA) wie beim FC Augsburg. Auch die Bezeichnung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann ein Verein tragen.


Die Gremien eines Fußballvereins


In einem Fußballverein werden die Gremien auch als Organe bezeichnet. Es gibt für einen Verein nur zwei Pflichtorgane:


1. Die Mitgliederversammlung.


Hierbei handelt es sich um das oberste und auch wichtigste Organ. Alle Angelegenheiten und Entscheidungen im Verein werden durch den Beschluss der Mitglieder geregelt. Dazu gehören unter anderem die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins, Wahlen anderer Organe, weitere wichtige Vereinsentscheidungen.


2. Der Vorstand


Er ist sozusagen der gesetzliche Vertreter des Vereins, sowohl gerichtlich, wie auch außergerichtlich. Wie viele Vorstände es in einem Fußballverein gibt, regelt die Satzung. Sinnvoll ist es immer, mindestens zwei Vorstände zu haben.


Die folgenden Organe sind nicht bindend und müssen nicht zwangsläufig in einem Fußballverein bestehen. Sofern diese aber benötigt werden, müssen Sie in der Satzung festgeschrieben werden. Dazu gehören:


• Erweiterter Vorstand


Kann ganz unterschiedliche Aufgaben wie etwa Beratungsfunktionen oder interne Führungsaufgaben haben, die in der Satzung geregelt sein müssen. Zum erweiterten Vorstand können gehören: Geschäftsführer, Schriftführer, Sportwart, Jugendwart, Pressewart und Beisitzer.


• Präsidium


Hierbei handelt es sich um das Leitungs- und Kontrollorgan eines Vereins. Die Aufgaben sind unter anderem den Verein zu repräsentieren, die Mitgliederversammlungen einzuberufen, die strategische Ausrichtung des Vereins fortzuschreiben etc.


• Ausschüsse


Bearbeiten in Sitzungen sachliche Fragestellungen, finden Lösungen und bereiten somit eine Beschlussfähigkeit vor.


• Kassenprüfer


Überprüfung von Bargeldgeschäften, Barbelegen, Einnahmen und Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten, Vereinsvermögen und die Einhaltung der Buchführung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.


• Schiedsgerichte


Schlichtet Streitigkeiten zwischen dem Verein und dessen Mitgliedern. Es besteht meist aus drei Personen: dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.


• Beiräte


Hat eine beratende Funktion und unterstützt den Vorstand.


Was sonst noch wichtig ist


So, nun haben Sie also die Grundvoraussetzungen geschaffen, Ihr Fußballverein wurde gegründet. Und nun? Wie geht es weiter?


  • Was wäre ein Fußballverein ohne Fußballspieler? Sie sollten also mindestens 11 Spieler zusammenbekommen, um überhaupt Spiele absolvieren zu können.
  • Um trainieren zu können, brauchen Sie einen Platz, auf dem regelmäßig gespielt werden kann.
  • Machen Sie Werbung für Ihren neuen Fußballverein! Sie brauchen Sponsoren, denn die Kosten fangen jetzt erst an. Sie brauchen zum Beispiel Geld für Trikots, Trainingsausrüstungen und nicht zuletzt für eine Spielstätte.
  • Wichtig ist es ebenfalls einen Pressesprecher zu bestimmen, der Neuigkeiten des Vereins an Presseorgane weitergibt.
  • Damit Ihr Verein auch irgendwann in einer Liga spielen kann, müssen Sie Mitglied im Landesverband Ihres jeweiligen Bundeslandes sein und sich in Spielen für den Ligabetrieb qualifizieren. Beginnen werden Sie mit Ihrem Fußballverein wohl in den unteren Spielklassen die als Liga VII+ bezeichnet werden und zu denen beispielsweise Kreisligen und Kreisklassen gehören. Danach folgen die Landesligen, die Oberligen und die Regionalligen, ehe es in die 3. Liga geht, gefolgt von der 2. und der 1. Bundesliga. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg.