Ach Frodo du scheinst dich aber auch net besonderst gut auszukennen. Im Prinzip liegst du ja richtig.
Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis über die Zahlung (Einzahlungsbeleg) der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich grundsätzlich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison.
Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielern der
1. Amateurspielklasse (Regionalliga) € 5.000,-
2. Amateurspielklasse (Oberliga) € 3.750,-
3. Amateurspielklasse € 2.500,-
4. Amateurspielklasse € 1.500,-
5. Amateurspielklasse € 750,-
6. Amateurspielklasse € 500,-
ab der 7. Amateurspielklasse € 250,-
ABER: erhebt der neue Verein den Spieler in den Status des Vertragsspielers, werden keine Entschädigungen fällig.
Also beim nächsten mal bis zum ende lesen.
Warum bist du eigentlich so unentspannt???