Irgendwo rauskopiert für Tony:
2. Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga- oder Oberliga-Mannschaft müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens sechs Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1.7. das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darunter mindestens drei Spieler, die am 1.7. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.
3. In jedem Meisterschafts- und DFB-Pokalspiel einer Regionalliga- oder Oberliga-Mannschaft dürfen
im Spieljahr 2002/2003: nicht mehr als sechs Nicht-EU-Ausländer
im Spieljahr 2003/2004: nicht mehr als vier Nicht-EU-Ausländer
ab Spieljahr 2004/2005: nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer
auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden.
Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war. Nicht-EU-Ausländer, die eine Spielberechtigung erst in der zweiten Wechselperiode erhalten (1.1. bis 31.1.), dürfen in der Regionalliga und Oberliga in der laufenden Saison nicht eingesetzt werden. Übergangsregelung für das Spieljahr 2003/2004: Vereine in der Regionalliga bzw. Oberliga, die bis zum 3.5.2003 mit mehr als sechs Nicht-EU-Ausländern Vertragsamateurverträge oder Lizenzspielerverträge abgeschlossen und diese Verträge unverzüglich beim zuständigen DFB-Mitgliedsverband angezeigt haben, können im Spieljahr 2003/2004 abweichend von II. Nr. 5. der Rahmenbedingungen für die Regionalliga und Oberligen bis zu der Zahl der bis 3.5.2003 abgeschlossenen (und unverzüglich angezeigten) Verträge Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht aufführen. Die Vorschriften von II. Nr. 4. der Rahmenbedingungen für die Regionalliga und Oberligen sind aber in jedem Fall einzuholen.
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