Der bisher hier erwähnte § 23 Zi. 5 der Spielordnung entspricht der bis zum 01.07.2007 gültigen.
Der neue Passus ist jetzt § 23 Zi. 6 der SpO des FV und hat folgenden Wortlaut:
Zieht ein Verein seine Mannschaft aus der Verbandsliga, Landesliga oder Landesklasse zurück, ist diese der
erste Absteiger aus der entsprechenden Liga. Der Verein verliert das Recht, im darauf folgenden Spieljahr auf
Landesebene zu spielen. Diese Mannschaft ist in die höchste Spielklasse auf Kreisebene einzuordnen.
Alle ausgetragenen Spiele mit Beteiligung dieser Mannschaft werden sowohl nach Toren als auch nach
Punkten annuliert. Die Mannschaft rückt sofort auf den letzten Tabellenplatz und zählt als Absteiger.
Stehen die letzten drei oder weniger Spieltage der 2. Halbserie bevor, dürfen die bis dahin erzielten
Spielwertungen nicht annulliert werden. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3 : 0 Toren und 3Punkten für den Gegner als gewonnen gewertet.
Dabei entspricht die Zuordnung zur höchsten Spielklasse die im auf das Spieljahr folgende Spieljahr, also 2008/ 2009.
Wünsche noch viel Spass beim Diskutieren.