§ 16
"4. Der Wirtschaftsrat überprüft die eingegangenen Wahlvorschläge darauf, ob die in § 16 festgelegten
formellen Kriterien eingehalten sind. Weiter prüft der Wirtschaftsrat die Eignung der Kandidaten
für das Präsidiumsamt. Der Wirtschaftsrat schlägt der Mitgliederversammlung die geeigneten
Kandidaten zur Wahl vor und erläutert seine Vorschläge."
Ich entnehme daraus folgendes:
Der WR prüft ob die formellen Kriterien in den Punkten 1. bis 3. eingehalten wurden. Sind diese nicht erfüllt kann der WR diese Kandidaten nicht vorschlagen.
Die einzige subjektive "Eignungsbarriere" findet sich in Punkt 3.
"3. Kandidaten für die Wahl zum Präsidium sollten Kompetenz in wirtschaftlichen Fragen, in der
Geschäfts- bzw. Personalführung, im sportlichen Bereich oder in rechtlichen Fragen sowie die
notwendige fachliche Eignung aufweisen."
Da hier ab die Bedingung mit "sollten... haben" eingeschränkt ist wäre dies für mich kein Ausschlussgrund.
Für mich bedeutet dies nur eine rein formelle Prüfung! Ähnlich wie in der Gesetzgebung durch unseren Bundespräsidenten.
Also hier mal wieder viel Lärm um nichts....