Also nochmal etwas zum möglichen Wiederholungsspiel.
Das Schiedsgericht hat dem Einspruch des HFC stattgegeben und das Spiel soll neu angesetzt werden.
zu den Gründen des SG:
.....Man hätte sich hier nur auf einen weiteren SR einigen müssen, wenn sich der Kam. B. verletzt hätte. Ferner hätte dann dieser Ersatzschiedsrichter das Spiel bis zur Verletzung des B. verfolgt haben müssen. Dies lag hier nicht vor.
....Wenn der angesetzte Schiri zu spät kommt, hat dieser kein Anspruch mehr auf die Spielleitung....
....Unkorrektes Ausfüllen des Spielberichtes oder andere technische Verfehlungen seitens des VEreins Stern 1900 können lediglich mit einer Ordnungsstrafe nach den Regularien des SpA geahndet werden.
Aus diesen Gründen muss das hier genannte Spiel vom SpA neu angesetzt werden.
Auf dieses Urteil hat der SFC Stern 1900 nun fristgerecht Berufung eingelegt.
Wenn man sich den Widerspruch des HFC so durchliest, muss man über die Unwissenheit von Seiten des HFC so ein wenig lächeln.
hier ein paar Auszüge:
- Unwissend vom Trainer E. und dem Spieler B. vom HFC, ist B. der bis dahin das Spiel geleitet, vom Spielfeld gegangen.
Allerdings stellte sich im Nachhinein heraus, dass das Spiel von B fortgeführt bzw. beendet hätte werden müssen.
- Auch die Schiedsrichterprämie wurde vom SFC Stern 1900 nicht gezahlt.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes legt der HFC Widerspruch gegen das Spiel ein.
Des weiteren beziehen wir uns auf die Paragrafen § 12 Platzaufbau 3. Der Verein, auf dessen Platz gespielt wird hat dafür zu sorgen, dass d) ein ausgefüllter Spielbericht rechtzeitig von Spielbeginn dem SR ausgehändigt wird. e) dem Schiedsrichter und den angesetzten Assistenten vor Spielbeginn gemäß gültiger Spesenordnung die Spesen ausgezahlt werden.....sowie den § 24 Spielleitung durch Schiedsrichter 9. In allen Fällen muss bei Einigung auf einen Ersatz- Schiedsrichter vor dem Speil die Eintragung auf dem Spielberichtsbogen unterschriftlich bestätigt werden. Ein Verein ist nicht berechtigt einen Schiedsrichter abzulehnen. Und auch auf Grund dieser Paragrafen gegen die der SFC Stern 1900 II verstoßen bzw. sich falsch verhalten haben legen wir der Hellerdorfer FC gegen das Protest ein.