Original von Coucho Pires
In einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis muss der Staat dem Angeklagten die Schuld nachweisen und eine angemessene Strafe finden. Diesem Zweck dienen Strafverfahren. Dabei ist die Rechtsprechung unabhängigen Gerichten übertragen. Die Prozessführung ist in der StPO geregelt, die Strafrahmen ergeben sich aus dem StGB. Und warum das auch genau so sein muss, zeigt doch die aktuelle Diskussion. Es ist in meinen Augen eine Errungenschaft der Zivilisation, dass der Aspekt der Rache nicht mehr allein ausschlaggebend ist.
Selbstjustiz im Wortsinne darf ein Rechtsstaat deshalb nicht zulassen. Wer sich über das Recht stellt, muss angemessen bestraft werden. Es ist zwar verständlich, wenn Mütter die Peiniger ihrer Kinder töten oder ein hochrangiger Kriminalbeamter dem Entführer eines Kindes mit Folter droht. Aber es ist eben Unrecht. Eine ganz andere Frage ist die nach dem Strafmaß, denn dabei kann man ohne weiteres berücksichtigen, ob die Tat nachvollziehbar ist.
Ich halte es für ein typisch deutsches Problem, immer gleich das große Ganze in Frage zu stellen. Natürlich steht fest, dass der Typ nicht aufs Dach kommen durfte, genau wie es feststeht, dass so etwas immer wieder passieren wird, solange der Strafvollzug (hier handelt es sich sogar "nur" um Untersuchungshaft) zivilisiert ausgestaltet sein soll, also ein Gefangener nicht in einen Bunker auf dem Grund der Ostsee eingesperrt wird. Aber am Beispiel dieser Justizpanne nun gleich wieder zu vermuten, die deutsche Justiz sei zu lasch und mit Gewalttätern überfordert, ist doch angesichts der vielen einsitzenden Kapitalverbrecher und der täglichen Prozesse gegen solche Typen einfach nur abenteuerlich.
Na ja, wollt' ich nur mal loswerden...