Der Artikel aus dem ND von heute:
Massenverhaftung bleibt ungesühnt
Ermittlungen zum Polizeieinsatz in der Disko »Jeton« eingestellt
(ND). Das Ermittlungsverfahren, das mit der Aufklärung der Hintergründe eines Polizeieinsatzes vom 20. und 21. August 2005 in der Diskothek »Jeton« in Friedrichshain befasst war, ist eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Es konnte keinem der beteiligten Beamten eine konkrete Körperverletzung im zugeordnet werden. Soweit sich das Verfahren gegen die Verantwortlichen des Einsatzes richtete, ließen sich zwar fehlerhafte Lageeinschätzungen, nicht aber strafbare Handlungen feststellen, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald. Dem Einsatz im »Jeton« lagen Erkenntnisse zugrunde, gewaltbereite Fußballfans des BFC Dynamo Berlin würden in der Diskothek die gewaltsame Störung des Fußballspiels 1. PC Union Berlin gegen den BFC am 21. August 2005 vorbereiten. Der Kassenbereich des Stadions »Alte Försterei« sollte gestürmt werden, um in großer Personenzahl freien Eintritt für die geplanten Störaktionen zu erlangen. Unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr erließ daher das Amtsgericht Tiergarten einen Durchsuchungsbeschluss für das »Jeton«. Bei der Einsatzplanung wurde der Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) beschlossen, da mit erheblichem Widerstand der Betroffenen zu rechnen gewesen sei.
Nach Zeugenaussagen soll es jedoch zu Gewaltakten von Polizisten gekommen sein, die nicht mit dem Einsatz in Verbindung standen. Die Geschädigten konnten jedoch die tatverdächtigen Beamten nicht ausreichend identifizieren, so die Staatsanwaltschaft: »Mangels Namhaftmachung der tatverdächtigen Beamten musste das Verfahren insoweit eingestellt werden«. Nach der Durchsuchung des »Jeton« wurden auf Anordnung der Einsatzeitung etwa 160 Personen größtenteils bis gegen 18 Uhr des 21. August im Polizeigewahrsam belassen: Im Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde konstatiert, dass die Freiheitsentziehung die Grenze zu einer strafrechtlich relevanten Freiheitsberaubung nicht überschritten hat.
Die Anordnung der. Einsatzleitung erfolgte aufgrund der Information, alle 160 Festgenommenen hätten nachweislich als gewaltbereite Störer oder wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte mit einer weitergehenden Haftanordnung durch einen Richter zu rechnen. Dies stellte sich nachträglich als unzutreffend heraus. »Ein Handeln aufgrund dieses Irrtums stellt aber keine vorsätzliche Straftat dar. Das Ermittlungsverfahren war insoweit ebenfalls einzustellen«, hieß es.
Und der Kommentar auf der selben Seite:
Meine Sicht
Die Jeton-Razzia
Von Rainer Funke
570 Gäste waren von SEK-Beam ten »zu Boden genötigt«, 160 festgenommen und bis zum nächsten Abend festgehalten worden, wie es später hieß. Nach dem Polizeieinsatz massenweise Nasenbeinbrüche, Platzwunden, blaugeschlagene Augenpartien bei den Disco-Gästen. Im Jeton sah es an jenem Augusttag aus wie nach einem Hurrikan. Und das alles, weil der Polizei geflüstert worden war, Hooligans würden sich konspirativ im Jeton treffen, um Gewalt zu verabreden und eine Stadionkasse zu plündern. Alles - nun ja - ein Irrtum der polizeilichen Einsatzleitung. Und das Gesetz neigt nicht dazu, solche Irrtümer zu ahnden. Auch wenn sie, wie im Jeton, zu arger Unverhältnismäßigkeit führten.
Die polizeilichen Übergriffe, die es zweifellos gab, sind vom Gesetz freilich nicht gedeckt. Doch muss jede Tat auch jedem Beamten zugeordnet werden. Und hierin besteht die Crux - die Täter sind amtlich vermummt und behelmt, obgleich Menschen in Uniform ohnehin schon schwer zu unterscheiden sind. Wenn sie plötzlich und mit Vehemenz anrücken. vermag man sie selten zu identifizieren. Da hilft es wenig, dass etwa 8000 Berliner Polizeibeamte ein Namensschild tragen. Das sind sowieso nicht die, die gelegentlich der Übergriffe verdächtigt werden. Auch Nummerncodes tragen kaum zur vom Senat angestrebte Transparenz bei. Eine bürgernahe Polizei, wie sie Berlins Stadtregierung vorschwebt, braucht keine Geheimnistuerei und Tarnung. Der Jeton-Vorfall spricht eher für das Namensschild. Mit ihm und damit der Chance des Nachweises, da darf man sicher ein, hätte es die Übergriffe so nicht gegeben.
Da fällt mir gar nichts mehr zu ein außer:
Es ist schon genial, das Taten, die auf einem Irrtum beruhen, nicht geahndet werden können, noch dazu, wenn die Täter nicht eindeutig identifiziert werden können, weil sie von staatswegen vermummt sind! Tür und Tor für Übergriffe sind noch ein Stück weiter geöffnet. Und diejenigen, die den Irrtum zu verantworten haben und auch namentlich bekannt sind, kann man nicht belangen, weil die eigentliche Tat ja nicht nachweisbar ist. Da schließt sich der Kreis und alles ist schön!