Maja
Also ich darf nur mitspielen, wenn ich der Meinung unserer Staatsführung bin?
Hmm, das kommt mir seltsam bekannt vor!
Eventuell werden die BFCer demnächst auch wieder als "feindlich-negative Kräfte"
bezeichnet?
Die Regeln mit allen anderen verändern? Tja in München hat es letztes WE richtig
gerumst. Wobei es da häufiger knallt.Hat es bis in die Regionalnachrichten geschafft.
1860 ist ja auch nicht der BFC, das wäre dann Deutschland weit gesendet worden.
Da frage ich mich doch, weshalb besteht so großes Interesse daran, nur negatives
über den Verein zu berichten? Obwohl es hier auch wieder die berühmten Ausnahmen
gibt.
Nur noch kurz zum "Artikel" des Herrn Wolf.
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder
verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein.