Betrifft: Stellungsnahme des Fachverbandes Fußball Görlitz
Die 1. Herrenmannschaft des FSV Görlitz- Schlesien stieg in der Saison 2003/2004 in die Kreisliga auf. Der FV Görlitz gestattet nach seinen Statuten bzw. Ordnungen jedem Aufsteiger im 1. Jahr die Teilnahme am Spielbetrieb der Kreisliga auch ohne Vorhandensein einer Nachwuchsmannschaft oder der Beteiligung an einer Spielgemeinschaft. Im Folgejahr ist dann eine Nachwuchsmannschaft in Form einer eigenen Mannschaft oder der Beteiligungan einer Spielgemeinschaft ( als federführender Verein oder als zweitstärkster Verein )
notwendig. Für die Saison 2004/2005 meldete der FSV Görlitz Schlesien 1 F- Juniorenspieler in einer Spielgemeinschaft mit dem SSV Germania Görlitz. Dieser Spieler kam laut der vorliegenden Spielberichtsbögen im gesamten Spieljahr 1-mal zum Einsatz !!!
Der Spielordnung wurde aber durch diesen Spieler genüge getan, für den FSV Görlitz – Schlesien zählte diese Mannschaft zum Soll. Für das Spieljahr 2005/2006 meldete der FSVGörlitz- Schlesien wieder keine Nachwuchsmannschaft. Laut Vorstandsbeschluss des FV vom
06.07.05 wurde im „ Amtlichen Mitteilungsblatt des FV“ vom 18.07.05 der FSV Görlitz - Schlesien darüber informiert, das bis zum 20. Mai 2006 der FSV Görlitz- Schlesien eine Nachwuchsmannschaft für das Spieljahr 2006/2007 nachweisen muss, ansonsten ist die Männermannschaft der 1.Absteiger aus der Kreisliga. Mit Schreiben vom 29.03.06 durch den Vorsitzenden des Spielausschusses Görlitz, Spk. Ulmer, wurde der FSV Görlitz- Schlesien
nochmals an diesen Beschluss erinnert. Der Meldetermin 20.05.06 verstrich ohne Meldung des Vereins. Am 22.05.06 ging dann beim FV Görlitz die Meldung einer FJuniorenmannschaft ein. Am 07.07.06 bestätigte dann die Präsidentin des FSV Görlitz - Schlesien, Spkm. Proske, telefonisch gegenüber dem Präsidenten des FV, Spk. Jank, dass dies eine Spielgemeinschaft mit GFC Rauschwalde und SSV Germania Görlitz im FJuniorenbereich sein soll und durch den FSV Görlitz- Schlesien dies mit 6 bzw. 7 Spielern untersetzt sein soll. Die namentliche Meldung für diese Spielgemeinschaft wurde dann durch
den FV beim Sächsischen Fußballverband in Chemnitz geprüft, dabei lag vom FSV Görlitz - Schlesien am 05.09.06 in Chemnitz nur 1 Spielerpass für einen F- Juniorenspieler vor. Damit stellten sich die bisherigen Meldungen vom 22.05.06 bzw. die namentliche Meldung zum 15.07.06 als falsch heraus. Da das Spieljahr am 01.07. eines jeden Jahres beginnt, war demzufolge eine Rückstufung resultierend aus dem Spieljahr 2005/ 2006 nicht mehr möglich.
Das Urteil musste also im Spieljahr 2006/2007 gefällt werden und auch für dieses Spieljahr Gültigkeit haben.
Wir denken, dass diese Fakten eindeutig beweisen, dass der Beschluss zum Zwangsabstieg gerechtfertigt ist und auch alle Folgen dem FSV Görlitz- Schlesien immer wieder mitgeteilt wurden. Die Vereine unseres Verbandes, die die Forderungen der Ordnungen jedes Jahr einhalten, würden es nicht verstehen, wenn auch im 4. Jahr der Teilnahme des FSV Görlitz - Schlesien am Spielbetrieb der Kreisliga, Großzügigkeit geübt worden wäre.