Sportgerichtsurteil: DSC – Königswartha 2:0
Am Montag Abend tagte das Sportgericht des Bezirksverbandes in Rammenau zum Spielabbruch der Bezirksligapartie zwischen dem Dresdner SC und Königswarthaer SV vom 25. Spieltag (6.5.). Die Partie wurde damals beim Stand von 3:2 für den Dresdner SC abgebrochen, weil ein Königswarthaer Zuschauer dem Schiedsrichter-Assistenten in die Beine getreten hatte. Das Spiel wurde nun mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den DSC gewertet. Zudem wurden Geldstrafen ausgesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Sportgericht wertete die Tatsache, dass es sich bei dem Täter um einen Königswarthaer „Fan“ gehandelt hatte, zu Lasten der Gastmannschaft. Da das Spiel kurz vor Schluss abgebrochen worden war und nicht auszuschließen ist, dass der DSC in der Restzeit ein weiteres Tor erzielt hätte, wurde die Spielwertung - wie üblich - auf 2:0 für den Dresdner SC festgelegt. Die 3 Punkte verbleiben damit beim DSC, das Torkonto wird entsprechend angepasst. Aus Sicht von Königswartha wurde das Spiel entsprechend mit 0 Punkten und 0:2 Toren gewertet.
Zudem wurden für beide Vereine Geldstrafen ausgesprochen. Der Königswarthaer SV muss eine Strafe in Höhe von 600,- Euro zahlen. Der DSC Fußball 98 wurde zu einer Strafe von 120,- Euro verurteilt. Als Grund dafür wurde ein mangelnder Ordnungsdienst aufgeführt, da zumindest einmal nach einem DSC-Tor Zuschauer (wenn auch wenige) auf das Spielfeld zum Jubeln gelangt sind. Hier weist der Verein noch einmal ganz deutlich darauf hin, dass alle Zuschauer während der gesamten Spielzeit im Zuschauerbereich bleiben müssen.
Die Verhandlungskosten werden entsprechend gewichtet aufgeteilt.
Der Dresdner SC hat seinen Rechtsmittelverzicht bereits erklärt. Dem Königswarthaer SV bleiben sieben Tage nach der Zustellung des Urteils, um in Berufung zu gehen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Quelle: http://www.dsc-fussball98.de