Hallo,
nachdem hier schon reichhaltig diskutiert wird und einige sogenannte CFC-Fans (Hausmeister, Micha 20) mal wieder beleidigend geworden sind (kann man von denen nicht anders erwarten), möchte ich vielleicht auch mal was zur Sache schreiben.
Es geht hier nicht um Derby oder schlechte Verlierer oder sonst was. Der Protest wurde eingelegt, weil in dieser Sache eindeutig gegen die Regeln und Bestimmungen der Jugendordnung verstoßen wurde. Und hier liegt der "Hase im Pfeffer" lieber Marco (logo6). Ihr habt nicht, wie du schreibst, nach den Regeln gehandelt, sondern nach einer Spielerlaubnis, die der Staffelleiter, wiederum nach den Regeln, so hätte nicht geben dürfen. Der Staffelleiter hat einfach nicht genügend recherchiert und hätte sich in diesem speziellen Fall einfach mal bei uns informieren müssen. Ich weiß ja nicht was ihr da für Unterlagen eingereicht habt, uns wurde vom Sportgericht mitgeteilt, dass sich die vergebene Spielerlaubnis auf einen Wohnungswechsel beruht. Nur ist dieser angebliche Wohnungswechsel, in diesem speziellen Fall, für eine Spielerlaubnis nicht relevant.
Zu den Fakten: Der heute 17jährige Spieler Stefan Liebelt ist im Sommer 2006, also vor einem Jahr, vom VfB Gröbzig zum CFC Germania gewechselt. Der Grund war jedoch kein Wohnungswechsel, in der vorhandenen Abmeldung auch ersichtlich. Irgend wann später, nach unseren Informationen vor etwa einem halben Jahr, hat der CFC dem heute 17jährigen Stefan Liebelt wohl eine Wohnunterkunft in einer Wohngemeinschaft in Köthen besorgt.
Der Wohnungswechsel war kein Grund für den Vereinswechsel und ist deshalb nicht relevant. Ein 17jähriger, der keine 2 Jahre im Verein spielt, hätte keine Spielgenemigung für den Männerbereich bekommen dürfen. Selbst dieser öminöse Wohnungswechsel wäre nach den Regeln und Bestimmungen der Jugendordnung kaum rechtens. Der Wohnort von Stefan Liebelt bei seinen Eltern ist (war) in Biendorf, ca. 10 km von Gröbzig als auch von Köthen entfernt. Der Ort Köthen ist ca. 12 km von Gröbzig entfernt. Also eine "enorm" weitere Entfernung zum Trainings- und Spielort von 2 km.
Die Jugendordnung sagt in diesem Punkt: Wenn durch einen nachweislichen Wohnungswechsel die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb unzumutbar ist. Selbst dieser Punkt dürfte bei einer Mehrentfernung von 2 km wohl kaum in Frage kommen.
Wie gesagt, es geht hier nicht um Derbysieg oder Niederlage oder um ein angebliche Erzfeindschaft zwischen den Vereinen, es geht hier darum, die Regeln der Jugendordnung einzuhalten, vonach ein 17jähriger 2 Jahre im Verein sein muss um im Männerbereich eingesetzt zu werden.
Und auch ein CFC Germania hat sich daran zu halten. Meines Wissens wird der Junge im November 18 Jahre alt. Warum kann der CFC nicht, wie es jeder andere Verein in solchen Fällen auch tut, einfach warten bis der Junge 18 wird um ihn dann ohne Bedenken einzusetzen.
p.s. Hallo Marco, ich hab dich als guten Kumpel kennengelernt, nur deine "Ausführungen" und "Berichte" auf eurer Homepage sind in letzter Zeit alles andere als i.O. Deine Recherchen lassen auch bei dir zu wünschen übrig. Einfach mal vorher richtig informieren und nicht alles so übernehmen wie es dir von Vereinsseite zugetragen wird. z.B. wurde uns von Seiten des CFC keine Spielerlaubnis vorgezeigt, lediglich die Zusatzbestimmungen der Jugendordnung vonach der Einsatz des Spielers Stefan Liebelt, wegen eines Wohnungswechsels, berechtigt sei.
So, nun warte ich schon sehnsüchtig auf erneute Beleidigungen einiger CFC-Fans. 
MsG Schrotti (VfB Gröbzig)