Beiträge von La Paloma

    Wir haben im Harzkreis einen "Strafenkatalog" für Schiedsrichter erstellt. Hierin sind für sämtliche mögliche Fehlverhalten des SR entsprechende Strafen festgelegt.


    Bei unbegründetem Nichtantreten wird der SR zunächst mit einer Geldstrafe belegt. Im Wiederholungsfalle erhöht sich die Geldstrafe, und der SR wird für eine gewisse Zeit kein Spiel mehr erhalten. Beim dritten Mal wird er - nach Antrag beim FSA - von der SR-Liste gelöscht.


    Gruß
    Uwius ;)


    Kann man denn an dieser Stelle sagen wie hoch die Geldstrafe ist ???

    Die möglichen Strafen sind m.M. nach viel zu gering. Im NAchwuchsbereich wird eine Mannschaft auf Landesebene schon mit 120 € wegen nichtantreten bestraft.
    Vielleicht sollte mann die Vereine der Schiedsrichter in die Verantwortung nehmen und bestrafen.


    :bia:
    :keks:


    120 Euro fällt dann wirklich in die Kategorie Strafe. Nur müßte der SR dann persönlich den Kopf hin halten und nicht der Verein ! :thumbup:

    Gemäß § 44 der RuVO des FSA können gegen Schiedsrichter bei nichtantreten Geldstrafen von 10 bis 30 Euro aussprochen werden.


    Erstmal Danke für deine Mühe. Mir fällt es nur sehr schwer bei 10 bis 30 Euro von einer Strafe zusprechen .Sehe da mächtig REFORMBEDARF. Weil es doch einen m.M nach großen Aufwand bedeutet das Spiel trotzdem statt finden zu lassen,gerade im Nachwuchsbereich.

    Da der Verteidiger die vorgeschriebene Entfernung von zwei Meter bis zum Zeitpunkt, wo der Ball die Hände des Angreifers verlässt, verkürzt, handelt er unsportlich. Das Spiel muss, da ein Mitspieler des Verteidigers den Ball spielen kann, unterbrochen werden. Vor der Spielfortsetzung mit indrektem Freistoß für den Angreifer, ist der Verteidiger der die Distanz beim Einwurf verkürzte mit der :gelbekarte: zu bestrafen.


    Ne :gelbekarte: wär in diesem Fall vielleicht etwas hart . Eine mündliche Verwarnung sollte es auch tun . Wenn der SR alles so eng sieht wird des ganze Spiel mächtig bunt . ;) .Dem Rest stimm ich aber zu .

    Der SRA muss hier sofort das Fahnenzeichen bringen! Man kann doch sagen, dass der Spieler hier schon drei Vergehen begeht: das unerlaubte Verlassen des Spielfeldes, das Reklamieren und das Schubsen gegen den SRA. Somit würde ich hier das schwerste Vergehen, das Schubsen gegen den SRA, bestrafen und den Spieler für diese grobe Unsportlichkeit mit :rotekarte: des Feldes verweisen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Spieler zuvor bereits verwarnt war. Anschließend wird das Spiel mit indirektem Freistoß an der Stelle fortgesetzt, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand. Auf jeden Fall hat dieser Spieler den Platzverweis mehr als verdient!!



    SEHR :bindafür:

    Der Schiedsrichter beging einen elementaren Fehler: Er überprüfte vor dem Anstoß nicht, ob sich auch der Torwart auf dem Spielfeld befand. Trotz dieser zwingenden Regelbestimmung ist mit dem Anstoß das Spiel fortgesetzt worden, der Ball kan korrekt ins Spiel. Somit muss das Tor anerkannt werden. Vor dem Anstoß muss der Torwart wieder das Feld betreten haben.
    Fazit: Pech gehabt! Wenn der Torwart nicht mitbekommt, wann das Spiel wieder losgeht.
    Der Protest würde angelehnt werden.
    Ein Spiel kann nur nicht beginnen, wenn eine Mannschaft aus weniger als sieben Spielern besteht.


    Gruß Don-Vito


    don-vito liegt am dichtesten dran...

    Tachchen
    Ich bin seit Monaten passiv unterwegs.In den letzten Wochen ist mein Heimatclub ein sehr interessantes Thema hier im Forum.
    Werd in Zukunft doch des Öfteren meinen Senf dazu geben müssen.



    Lasst den Kopf nicht hängen....SPORT FREI