Selbstschutz, Selbstverteidigung auf dem Fußballplatz?

  • Eine sehr unschöne Sachen habe ich gesehen und würde gerne Wissen wie es um Selbstschutz auf dem Fußballplatz aussieht.


    In dem einen Fall lief ein Chaot auf den Platz und bevor jemand eingreifen konnte,hatte er einem der Spieler ganz übel gegen den Kopf geschlagen. Dieser wurde mit dem Verdacht auf Trommelfellriss ins Krankenhaus gebracht und kann seitdem laut eigenen Aussagen auf der einen Seite schwer hören. Einige seiner Mitspieler haben sich den Übeltäter geschnappt und ebenfalls zu Boden gebracht.
    Dafür wurden der Torwart und ein Feldspieler mit Rot vom Platz gestellt.


    Gewalt hat beim Fußball nichts verloren, keine Frage. Aber wie sieht es mit Selbstschutz und Selbstverteidigung aus,
    falls mich jemand auf dem Platz körperlich angreift. Habe ich dann nicht das Recht mich oder meine Team Kameraden zu schützen.
    Mich und andere zu Verteidigen?
    Ich muss gestehen,wäre das bei uns passiert auf dem Platz,der Type hätte von mir auch Schläge bekommen.
    Da bin ich ganz ehrlich. Zum Glück gab es bei uns nie wirklich Stress. Weder mit Gegenspielern, noch mit Fans.

  • Auch auf dem Fussballplatz gelten die Regeln des StGB §32. Das heißt, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder gerade geschieht habe ich das Recht auf Notwehr. Schwieriger wird die Sache, wenn der Angriff abgeschlossen ist. Dann kann man sich nicht mehr auf Notwehr berufen. Ebenso darf es nicht in einem Notwehrexzess ausarten. Aber dann hat man immer noch das Recht gem. §127(1) StPO den Straftäter festzuhalten, auch mittels körperlicher Gewalt, bis die Polizei eintrifft die dann eine Strafanzeige fertigt. Der sogenannte Jedermann-Paragraf. Bezüglich den Roten Karten ist es sicherlich schwer zu bewerten, siehe Ajax-Alkmaar.

  • Rico: VORSICHT! Der §127 I StPo berechtigt dich nicht, jemanden gewaltsam festzuhalten!


    Der §127 I StPo besagt, dass du jemanden, den du auf frischer Tat betroffen oder verfolgt hast, festnehmen kannst. Versucht derjenige, sich der Maßnahme zu entziehen und du willst ihn festhalten, kommst du in die Notwehr. Wenn möglich, solltest du versuchen, auf den §229 BGB zurückzugreifen. Dieser ermächtigt dich, in die Rechtsgüter des Eigentums, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit einzugreifen. Funktioniert aber nur mit zivilrechtlichem Anspruch (z.B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz). Mit dem 127er kannst du lediglich in das Grundrecht der Freiheit eingreifen. Soweit zum Rechtlichen.


    Die Fußballregeln geben keine Notwehr her, deshalb ist jemand, der Gewalt, egal mit welcher Rechtfertigung, anwendet mittels der roten Karte des Feldes zu verweisen.