DFB-Sportgerichtsbarkeit: 5000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

  • 5000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Osnabrück im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

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